Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 24.06.2016

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Wohnkosten, Internetdienstleister, Zucker in Lebensmitteln, Thermotransferpapier

FPÖ drängt abermals auf Maßnahmen zur Senkung der steigenden Wohnkosten

Wien (PK) – Zum wiederholten Male weisen die Freiheitlichen im Rahmen eines Entschließungsantrags auf die hohen Wohnkosten in Österreich hin, die eine massive Belastung für die Bevölkerung darstellen (1746/A(E)). Vor allem in den letzten vier Jahren kam es zu einem rasanten Anstieg, wobei vor allem der private Sektor und neue Mietverträge betroffen waren, zeigt Abgeordneter Peter Wurm (F) auf. Die durchschnittlichen Preise liegen derzeit bei 7,1 € pro Quadratmeter; armutsgefährdete Haushalte müssten bereits mehr als ein Drittel ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. Eine weitere Belastung stellen die Ausgaben für Energie (Strom, Warmwasser, Heizung etc.) dar, die pro Haushalt bei durchschnittlich 122 € liegen. Maßnahmen zur Dämpfung der ständig steigenden Wohnkosten seien daher dringend notwendig, appelliert Wurm an die Bundesregierung.

Grüne wollen Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge

Noch immer halten viele Anbieter von Internetzugängen ihre Werbeversprechen im Hinblick auf die verfügbare Bandbreite nicht ein, stellt G-Mandatarin Aygül Berivan Aslan kritisch fest (1749/A(E) ). Dies werde nicht nur von den VerbraucherInnen selbst aufgezeigt, sondern etwa auch durch den Netztest der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH belegt. Es müsse sichergestellt werden, dass stets mindestens 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite den VerbraucherInnen zur Verfügung stehen, verlangen den Grünen. Notwendig wäre vor allem die Festlegung von Mindestanforderungen an die Dienstequalität. Bei Nichteinhaltung sollten Bußgelder verhängt und pauschalierte Schadenersatzzahlungen geleistet werden.

Grüne kritisieren Irreführung der KonsumentInnen bei der Angabe von Zucker in Lebensmitteln

Viele Lebensmittelhersteller befürchten, dass ein hoher Zuckergehalt in ihren Produkten eine negative Auswirkung auf das Konsumverhalten hat, konstatiert G-Mandatarin Aygül Berivan Aslan (1753/A(E)). Aus diesem Grund versuchen die Produzenten anhand irreführender Bezeichnungen den wahren Zuckergehalt zu verschleiern. Laut Artikel 18 der EU-Verordnung "Regulation on Food Information" müssten sämtliche Zutaten eines Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. Manche Hersteller sind aber dazu übergegangen, die Zuckerbestandteile aufzusplitten, wobei verschiedenste Bezeichnungen – von Agavendicksaft, Fruktose, Isomalt bis hin zu Traubensüße – verwendet werden. Die Gesundheitsministerin sollte sich daher dafür einsetzten, dass im Sinne der Transparenz und der besseren Information der VerbraucherInnen die EU-Verordnung überarbeitet und sichergestellt wird, dass alle "Monosaccharide und Disaccharide" im Zutatenverzeichnis als "Zucker" zusammengefasst werden. 

Team Stronach weist auf Gefahren durch Thermotransferpapier hin

Viele Kassenbons, Rechnungsbelege und diverse Tickets werden auf so genanntem Thermotransferpapier gedruckt, das oft sehr hohe Konzentrationen der Chemikalie Bisphenol A aufweist, erklärt Leopold Steinbichler vom Team Stronach (1763/A(E)). Neben dieser gesundheitlichen Gefahr, von der vor allem KassierInnen betroffen sind, hat das Papier noch einen weiteren Nachteil - der Aufdruck verblasst nach einiger Zeit. Dadurch sind nicht nur die Lesbarkeit, sondern auch die Weiterverwendung der Rechnungen (z.B. bei Reklamationen oder im Rahmen der Steuererklärung) beeinträchtigt. Um die anfallende Menge an Belegen generell einzudämmen, schlägt Steinbichler auch eine Änderung der Registrierkassenpflicht vor. Würde man die Umsatzgrenze mit 30.000 € (statt mit 15.000 €) festlegen, könnte man sich ein Drittel der Kassenbons ersparen und somit positive Umwelteffekte erzielen. Vom Konsumentenschutzminister erwartet sich der Antragsteller entsprechende Maßnahmen, um die gesetzlich erforderliche Mindestlesbarkeit der Belege zu gewährleisten. (Schluss) sue