Parlamentskorrespondenz Nr. 756 vom 28.06.2016

Verkehrsausschuss billigt gesetzlichen Rahmen für automatisiertes Fahren

Weiters: Änderungen im Führerscheingesetz; Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen

Wien (PK) – Der Verkehrsausschuss schickte heute ohne die Stimmen der Grünen gesetzliche Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren auf den Weg in den Nationalrat. Durch eine Neuregelung bei den so genannten "Lenkerpflichten" werden die Nutzung von Assistenzsystemen ermöglicht und erste Regelungen für automatisierte Fahrsysteme festgelegt.

Plenumsreif wurde auch eine Novelle des Führerscheingesetzes gemacht, die unter anderem Regelungen für die Motorradausbildung enthält. Basierend auf Initiativanträgen der Koalition werden Änderungen im Luftfahrgesetz und im Kraftfahrliniengesetz vorgenommen.

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren Anträgen. Die FPÖ fordert den Lückenschluss bei der Internetversorgung. Die Grünen haben ihre Vorstellungen zur Ökologisierung der LKW-Maut, Reduktion des Fluglärms und besseren Verkehrsstatistik in Anträgen formuliert. Die NEOS sind für eine eigene Fahrzeugklasse für leistungsstarke Quads und wollen defizitäre Telefonzellen abschaffen. Das Team Stronach spricht sich für eine ausschließliche Bundeskompetenz bei Verhängung von Tempolimits aus.

Kraftfahrgesetz berücksichtigt Entwicklungen beim automatisierten Fahren

Mit einer Novellierung des Kraftfahrgesetzes (33. KFG-Novelle, 1192 d.B.) will die Bundesregierung rechtliche Grundlagen für die Nutzung bestimmter Assistenzsysteme und automatisierter Fahrsysteme schaffen. Das betrifft einerseits Systeme, die bereits genehmigt und in Serie sind (z.B. Stauassistent), die aber aufgrund der bestehenden "Lenkerpflichten" derzeit nicht genutzt werden können. Andererseits werden auch komplett neue Systeme für Testzwecke berücksichtigt.

Details, unter welchen Umständen von Lenkerpflichten abgesehen werden kann, soll in Zukunft das BMVIT durch eine Verordnung festlegen können.

Festgeschrieben wird mit der Novelle aber auch, dass der Lenker/die Lenkerin jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Damit wird festgehalten, dass es also auch in Zukunft menschliche LenkerInnen geben muss, stellte Verkehrsminister Jörg Leichtfried im Ausschuss gegenüber Georg Willi von den Grünen klar. Der Abgeordnete hatte die ethische Grundsatzfrage in den Raum gestellt, wer – demnach die Fahrerin/der Fahrer oder die andere Verkehrsteilnehmerin/der andere Verkehrsteilnehmer - in einer Konfliktsituation zu Schaden kommt, wenn das Fahren bzw. die Verkehrsentscheidung einem automatisierten System überlassen ist. "In dieser Novelle entscheidet kein Computer, wer besser geschützt wird", sagte Leichtfried, auch Haftungsfragen würden bei der Lenkerin/beim Lenker liegen.

Willi stand zudem dafür ein, die Verordnungsermächtigung für das BMVIT zeitlich auf zwei Jahre, so sein Vorschlag, zu begrenzen. Dann könne eine Marktüberprüfung durchgeführt und gesetzlich nachgeregelt werden. Die Verordnungen werden Leichtfried zufolge nicht im "stillen Kämmerchen" verhängt, bei der Erarbeitung sind etwa VerkehrssicherheitsexpertInnen, die Industrie, WissenschaftlerInnen und AutofahrervertreterInnen mit an Bord.

Andreas Ottenschläger (V), Cristian Hafenecker und Günther Kumpitsch (beide F) sowie Gerald Klug (S) begrüßten die Novelle, da sie aus ihrer Sicht erste wichtige Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren bringt und der Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich gestärkt wird. Offene Themen sahen Ottenschläger und Kumpitsch ähnlich wie Willi in ethischen Grundsatzdebatten sowie in Versicherungs- und Haftungsfragen. Klug verwies auf die Dynamik der Autotechnologie, aus diesem Grund erachtete er die Novelle als den richtigen Weg, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.

Führerscheingesetz: Autofahrerclubs dürfen Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten

Eine Änderung des Führerscheingesetzes (17. FSG-Novelle, 1191 d.B.) erweitert den Kreis der Berechtigten zur Durchführung von Perfektionsfahrten mit Motorrädern sowie von Aufstiegsschulungen für die Führerscheinklasse A. Nicht nur Fahrschulen, sondern auch Autofahrerclubs sollen diese künftig anbieten dürfen. Die Novelle trifft auch noch einige Klar- bzw. Richtigstellungen und Ergänzungen. Sind Fahrschulen bei den Abgaben für das Zentrale Melderegister säumig, kann ihre Anbindung an das Führerscheinregister widerrufen werden. Geregelt wird auch die Genehmigung von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung.

Um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden, wird die in Österreich bestehende Berechtigung zum Lenken von unbesetzten Omnibussen mit einer Lenkberechtigung für die Klasse C aufgehoben.

Die Novelle erhielt die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme von den Grünen. Kritik äußerte etwa Georg Willi (G), "ihr macht aus einem Monopol ein Oligopol für die zwei größten Autofahrerclubs in Österreich", so sein Einwand.

Es sei eine Erweiterung der Berechtigten, entgegnete Verkehrsminister Jörg Leichtfried den Bedenken der Grünen. Der ÖAMTC sowie der ARBÖ hätten die notwendigen Kapazitäten, die Schulungen durchzuführen, wollen auch andere Autofahrerclubs mit ähnlichen Voraussetzungen Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten, werde man sich das ansehen, meinte der Verkehrsminister.

NEOS wollen eigene Fahrzeugklasse für leistungsstarke Quads

Für die NEOS gibt es keinen sachlichen Grund, der gegen eine Zulassung von Quads, ATVs (All Terrain Vehicles) und Side by Side-Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW für den Straßenverkehr spricht. Bisher sehe nämlich die österreichische Gesetzgebung für Fahrzeuge dieser Kategorie keine Fahrzeugklasse vor, aufgrund derer sie zugelassen werden könnten, stellte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker fest. Er fordert daher eine entsprechende Anpassung der Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes (1734/A(E)). Damit könnte der Staat höhere Steuereinnahmen lukrieren, argumentierte er. Sein Anliegen wurde vertagt.

Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen

Die Abgeordneten Johann Hell (S) und Andreas Ottenschläger (V) setzen sich für einige praxisnahe Regelungen im Luftfahrtgesetz ein (1741/A). Das betrifft u.a. die Vereinfachung der Bewilligungen von Abflügen bzw. Landungen außerhalb von Flugplätzen. Dabei geht es beispielsweise um Flüge zur Tierkadaverbeseitigung, um Materialtransporte im öffentlichen Interesse oder Lawinenbeobachtungen. Die Grünen sehen eine Gefahr, dass die Änderungen exzessiv ausgenutzt werden könnten und es damit zu einem vermehrten Flugverkehr kommt. Die Oppositionspartei stimmte demnach als einzige Fraktion gegen die Änderungen. Nach Meinung Leichtfrieds werden die Bundesländer sorgfältig mit den neuen Regelungen umgehen.

Durch die Novelle wird zudem die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung für Fallschirmabsprünge auf das dicht besiedelte Gebiet beschränkt. Eine analoge Regelung wird für Abflüge von Freiballonen außerhalb von Flugplätzen vorgeschlagen. Der Ausschuss sprach sich in einer Feststellung zudem dafür aus, die Wirksamkeit der Bestimmungen für Trainings- und Ausbildungsflüge insbesondere für Rettungs- und Katastropheneinsätze nach einem Jahr zu evaluieren.

Mit dem Flugverkehr befasst sich auch ein Antrag der Grünen (1694/A(E)). Ihr Verkehrssprecher Georg Willi (G) kritisiert, dass Gewinne der Austro Control an die Fluglinien rückvergütet werden. Im Sinne des gesetzlichen Gebots der möglichst geringen Immissionsbelastung sollten diese Mittel, die im Vorjahr 13 Mio. € betrugen, zuerst in die rasche Umsetzung fluglärmminimierender An- und Abflugverfahren investiert werden. Vordringlich sei es, die Lärmimmissionen und ihre Gesundheitsfolgekosten zu reduzieren. Eine Rückvergütung der Gewinne würde hingegen nur eine weitere Subventionierung des bereits stark geförderten Flugverkehrs bedeuten. Die Forderung wurde vom Verkehrsausschuss abgelehnt.

Grüne: Spielräume der LKW-Maut für Ökologisierung nützen

Der Verkehrssprecher der Grünen Georg Willi kritisiert in einem weiteren abgelehnten Antrag, dass die Neufassung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, das nun in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Einrechnung der externen Kosten für Luft- und Lärmbelastung erlaubt, ein völlig falsches Signal sendet. Willi fordert, in den Mauttarifverordnungen der kommenden Jahre weiterhin bei den Infrastrukturgebühren die Spreizung der LKW-Mauttarife anzuwenden (1693/A(E)), demnach Mauttarife nach Schadstoffklassen zu differenzieren. "Saubere LKW" sollten seiner Meinung nach weniger Maut bezahlen als jene mit höherer Schadstoffbelastung.

Laut Mautgesetz ist eine Mautspreizung nur mehr bei den externen Kosten, die aber nur 3% des Gesamtmautbetrags betreffen, nicht mehr aber bei den Infrastrukturgebühren, welche die restlichen 97% ausmachen, vorgesehen. Geht es nach Willi, ist das ein falsches Signal. Seitens der FPÖ sagte Christian Hafenecker, dass es seine Fraktion nicht unterstützen könne, wenn LKW-Mautgebühren auf KonsumentInnen umgewälzt würden. Er will aber das Thema Mautflüchtlinge diskutiert wissen.

Luft-100er: Team Stronach für Bundeskompetenz

Ein Überhandnehmen von Tempolimits bzw. des sogenannten Luft-100ers auf Autobahnen, der mit der Luftverschmutzung begründet wird, kritisierte Team Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen. Er ist der Ansicht, dass statt der Landeshauptleute künftig der Verkehrsminister für die Genehmigung solcher Maßnahmen zuständig sein sollte (1482/A(E)). Der Luft-100er wird nach Meinung Hagens etwa auf den Autobahnen Tirols oder Oberösterreichs missbraucht, oft handle es sich um ein "reines Politikum". Die Grünen sowie die NEOS führten ins Treffen, dass durch entsprechende Tempolimits Emissionen reduziert werden und der Gesundheitsaspekt vorrangig sei.

Geht es nach Leichtfried, ist die Beurteilung etwa der Witterungssituation vor Ort und demnach die Kompetenz für die Entscheidung von temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen bei den Bundesländern besser aufgehoben. Durch Maßnahmen wie den Luft-100er habe Österreich die Feinstaubbelastung halbwegs in den Griff bekommen. Österreich sei zudem mit einem weiteren von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen Stickoxiden konfrontiert. Dieser Ausstoß gehe diametral zu Lasten der Gesundheit, Leichtfried stand deswegen für vernünftige Geschwindigkeitsbegrenzungen ein. Werden die Grenzwerte nicht erreicht, sieht Leichtfried auch fixe Geschwindigkeitsbeschränkungen als mögliche Maßnahme. Der Antrag des Team Stronach wurde schließlich abgelehnt.

Grüne für verbesserte Verkehrsstatistik

Der Verkehrssprecher der Grünen Georg Willi sieht die Notwendigkeit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine alle Verkehrsträger umfassende Verkehrsstatistik (1059/A(E)). Aufgrund von Datenschutzbestimmungen fehle es bisher an Daten zum Unfallgeschehen, auf denen eine Tiefenanalyse aufbauen könnte. Diese wäre aber notwendig, um Verbesserungsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entwickeln zu können. Neue Regelungen zur Verkehrsstatistik soll es laut SPÖ im Herbst 2016 geben, der Antrag wurde demnach vertagt.

FPÖ orten zahlreiche Lücken im Breitbandausbau

Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet weist in Österreich noch zahlreiche Lücken auf, kritisierte der Freiheitliche Christian Hafenecker im Ausschuss, seine Fraktion sei immer wieder das "mahnende Gewissen für den Breitbandausbau in Österreich". Besonders benachteiligt ist aus seiner Sicht etwa die Katastralgemeinde Hasendorf der Gemeinde Sitzenberg-Reidling im Bezirk Tulln. Er forderte für sie die rasche Schaffung eines leistungsstarken Internetzugangs (1770/A(E)). Das Anliegen wurde dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen.

NEOS: Keine defizitären öffentlichen Telefonzellen

Ein Antrag der NEOS, in dem sie monieren, dass der Betrieb von Telefonzellen in der derzeitigen Form hoch defizitär ist, wurde ebenfalls dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen. Die Verpflichtung zum Angebot eines Universaldienstes, wie er im Telekommunikationsgesetz festgehalten ist, ist nach Ansicht von NEOS-Abgeordnetem Michael Pock im Punkt der flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Fernsprechstellen zu reformieren (1732/A(E)): Entweder müsste Pock zufolge die Verpflichtung des Universaldienstes substanziell verringert werden, oder es müsse festgelegt werden, dass nur jene Telefonzellen unter die Universaldienstleistungsverordnung fallen, welche einen positiven Deckungsbeitrag haben.

Redaktionsversehen des Kraftfahrliniengesetzes werden behoben

Mittels eines Initiativantrags (1740/A) wollen die Verkehrssprecher der Koalitionsparteien Johann Hell (S) und Andreas Ottenschläger (V) eine im Zuge der Kundmachung der beiden letzten Novellen des Kraftfahrliniengesetzes entstandene doppelte Absatznummerierung sowie einige weitere kleine Redaktionsversehen beheben. Die Änderungen wurden einstimmig angenommen.(Schluss Verkehrsausschuss) sox/keg