Parlamentskorrespondenz Nr. 769 vom 29.06.2016

Bundesrat: Ja zum verbesserten Konsumentenschutz, nein zum Eingriff in nationales Recht

EU-Ausschuss plant Mitteilung zum Verordnungsvorschlag der Kommission

Wien (PK) – Kritisch bis ablehnend waren heute die Reaktionen im EU-Ausschuss des Bundesrats auf das Vorhaben der EU-Kommission, die bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes neu zu regeln. Die Kommission begründet ihren Vorstoß für den aktuellen Verordnungsvorschlag damit, dass die derzeit geltenden diesbezüglichen Bestimmungen (CPC-Verordnung) zwar zu Verbesserungen geführt hätten, jedoch bestehe weiterhin ein hohes Maß an Verstößen gegen grundlegende Verbrauchergesetze. Diese beträfen vor allem den Internet-Handel. Das gehe aus einer 2012 begonnenen externen Bewertung und aus einer öffentlichen Konsultation hervor.

Während das Sozialministerium weitgehend hinter dem Vorschlag steht, hagelte es seitens des Wirtschaftsressorts und der Wirtschaftskammer harte Kritik. Das Vorhaben sei überschießend, greife tief in nationale Belange ein und trete den Rechtsstaat mit Füßen, so die Bewertung der Wirtschaft. Auch die Bundesrätinnen und Bundesräte äußerten teilweise gravierende Bedenken, wobei sie durchaus Verständnis für einen verbesserten Schutz der KonsumentInnen, vor allem im Bereich des Internethandels, zeigten. Für Ärger sorgten bei allen auch die zahlreich ins Auge gefassten delegierten Rechtsakte, die bei näherer Ausgestaltung der Verordnung das Mitspracherecht der Mitgliedsländer unterminieren. Man kam daher überein, die Frage abermals auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses am 13.Juli 2016 zu setzen.

EU-Kommission: Grenzüberschreitender Handel erfordert bessere Zusammenarbeit der Behörden beim Verbraucherschutz

Die geltende CPC-Verordnung hat ein Netzwerk von Behörden ins Leben gerufen, die für die Überwachung der Durchsetzung der Gesetze zum Verbraucherschutz zuständig sind. Sie greift ausschließlich bei Verstößen, die innerhalb der EU begangen werden, und zielt darauf ab, die Verletzung von Verbraucherschutzregeln zu vermeiden, falls VerkäuferInnen und KundInnen in verschiedenen Ländern angesiedelt sind. Jedes EU-Land benennt die Behörden, die für die Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen zuständig sind und sich zu einem Netzwerk der gegenseitigen Unterstützung zusammenfinden. In jedem Land stellt eine zentrale Verbindungsstelle die Koordinierung unter den nationalen Behörden sicher. Das Netzwerk ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen auszutauschen und mit ihren KollegInnen in anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten.

Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf Verbraucherschutzregelungen, die eine ganze Reihe von Aspekten abdecken, wie beispielsweise unlautere Geschäftspraktiken, missbräuchliche Vertragsklauseln, elektronischer Handel, vergleichende Werbung, Pauschalreisen, Teilzeitnutzungsrechte, Fernabsatzgeschäfte und Rechte von Reisenden.

Um Verstöße zu unterbinden, die gleichzeitig in mehreren oder allen EU-Ländern auftreten, ist es den Behörden erlaubt, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. sogenannte "Sweep"-Untersuchungen, die das EU-weite Sichten von Internetseiten eines bestimmten Sektors (Flugscheine, herunterladbarer digitaler Inhalt usw.) im Rahmen einer jährlichen Aktion unter Führung der Europäischen Kommission beinhalten.

Um die grenzüberschreitende Durchsetzung der Verbraucherrechte effizienter zu gestalten - insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen im digitalen Bereich - regt die Kommission eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften an. So wird beispielsweise der Anwendungsbereich ausgedehnt und sämtliche Passagierrechteverordnungen erfasst. Ebenso sollen die unionsrechtlichen Vorschriften zu Wohnimmobilienkreditverträgen und Zahlungskonten von den neuen Bestimmungen berührt sein. Zudem beabsichtigt man, das Diskriminierungsverbot gemäß der Dienstleistungsrichtlinie aufzunehmen.

Nun sollen die Behörden weitergehende Mindestbefugnisse erhalten. Das betrifft Zugangsrechte zu Daten und Dokumenten, die auch durch Hausdurchsuchungen erzwungen werden können. Erlaubt sein soll auch Mystery Shopping sowie die Sperre von Webseiten im Fall betrügerischer Praktiken. Die Behörden sollen zudem Sanktionen, einschließlich Geldbußen und Zwangsgelder, verhängen können.

Unterschiedliche Einschätzung von Sozial-, Wirtschafts- und Justizministerium

Die Kritik richtete sich vor allem gegen diese Ausdehnung der Mindestbefugnisse. Geldbußen und Hausdurchsuchungen gehen tief in das Strafrecht und damit in nationales Recht hinein, merkte etwa Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) an, der damit das Subsidiaritätsprinzip verletzt sieht. Die Expertin des Wirtschaftsministeriums sprach von gravierenden Eingriffen in das österreichische Behördensystem, womit die Kommission die Grenze weit überschreite. Das Ganze passe nicht zum heimischen Vollziehungssystem, die Kommission wolle den Nationalstaaten Kompetenzen wegnehmen und für sich mehr Machtbefugnisse einräumen, fasste sie ihre Ablehnung zusammen. Auch das Justizministerium hege große Bedenken gegen den Vorschlag, sagte sie und zeigte sich zudem skeptisch, dass man mit dem Vorschlag der Abzocke Herr werde.

Völlige Ablehnung kam auch von der Wirtschaftskammer. Über den Umweg einer technischen Verordnung würden materiellrechtliche Änderungen vorgenommen, die nationale Kompetenzen betreffen, sagte der Wirtschaftsvertreter. Auch er hält es für inakzeptabel, dass die EU-Kommission in das nationale Strafrecht eingreifen möchte, und ortete einen Tendenz, dass nur die KonsumentInnen Recht bekommen sollen. Er warnte davor, dass die Kommission in Zukunft eine Behörde eines anderen EU-Landes bestimmen könne, in Österreich tätig zu werden. Selbstverständlich müssten betrügerische Handlungen geahndet werden, das sei aber Sache der Mitgliedstaaten, betonte er. Außerdem gebe es einen Unterschied zwischen einer betrügerischen Handlung und einer kleinen Verletzung einer Informationspflicht. Er widersprach auch dem Sozialministerium und meinte, für Unternehmen gebe es neue Hürden. Die Verordnung stelle nämlich nicht nur auf den Internethandel ab. Die Verhältnismäßigkeit ist seiner Meinung nach nicht gewahrt, der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten.

Ganz anders die Einschätzung der Vertreterin des Sozialministeriums, die gegenüber der vorgebrachten Kritik in Abrede stellte, dass die Kommission Durchsetzungsbefugnisse bekomme. Diese bleiben ihr zufolge bei den nationalen Behörden, die EU-Kommission habe nur eine Koordinierungsfunktion. Es liege nach wie vor im Ermessen der Behörde, welche Maßnahmen sie ergreift, warb die Beamtin des Sozialressorts für die positivere Beurteilung der Vorlage. Sie hält es für notwendig, gemeinsam gegen grenzüberschreitende Parallelverstöße vorzugehen. Einzelstaaten hätten keine Handhabe dagegen.

BundesrätInnen wehren sich gegen Eingriff in nationale Kompetenzen

Verständnis für die Intention der Kommission zeigten Stefan Schennach (S/W) und Heidelinde Reiter (G/S). Gerade beim Internethandel, der rasch wachse, ende die Oberhoheit nationaler Behörden, sagte Schennach. Dennoch hielt er viele Gegenargumente zum Entwurf für schwerwiegend. Reiter wies darauf hin, dass gerade beim Internethandel die Verstöße gegen das Verbraucherrecht über 32% liegen, und das sei "nicht nichts". Sie sieht daher Handlungsbedarf.

Martin Preineder (V/N) zweifelte daran, dass die geplanten Maßnahmen mehr Rechtssicherheit für die KonsumentInnen bringen. Sicherlich bringen sie aber eine zusätzliche Belastung der Klein- und Mittelbetriebe, die man so nicht hinnehmen dürfe. Er wandte sich auch gegen eine Ausweitung der Kompetenzen für die Kommission. Wo Kriminalität im Spiel ist, sei es notwendig, entsprechend vorzugehen, es gehe aber nicht an, den Rechtsstaat auszuhebeln, meinte Bernhard Rösch (F/W). Monika Mühlwerth (F/W) brachte die Eigenverantwortung ins Spiel und warnte davor, die VerbraucherInnen vor sich selbst zu schützen. BürgerInnen sein auch selbst verantwortlich und mündige BürgerInnen müssten auch mündige KonsumentInnen sein. Den Kommissionsvorschlag hält sie daher bei aller Sympathie für den Verbraucherschutz für überschießend. Derartige Schritte würden die Menschen nur in ihrer Auffassung bestärken, dass sich die EU in alles einmischt, anstatt sich um große Dinge zu kümmern. Sie schlug daher vor, beim nächsten Mal dazu eine Mitteilung zu verabschieden. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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