Parlamentskorrespondenz Nr. 770 vom 29.06.2016

Gesundheitsausschuss eröffnet PflegerInnen mehr Möglichkeiten

Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz am Weg ins Plenum

Wien (PK) - Die professionelle Pflege wird neu aufgestellt. Das beschloss heute der Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen. Der Entwurf für das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht nun drei Berufsgruppen vor: "Pflegeassistenz", "Pflegefachassistenz und "gehobener Dienst". Darauf aufbauend wird es weiterhin Spezialisierungsmöglichkeiten geben, die noch um Wundmanagement, Palliativversorgung und psychogeriatrische Pflege erweitert worden sind. Die Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen erhöhe die Novelle, ist Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser überzeugt. Generell werde damit einen gangbarer Weg für viele Menschen geschaffen. Konkret bezog sie sich auf berufliche WiedereinsteigerInnen oder Asylberechtigte, für die eine pflegerische Ausbildung interessant sein kann. ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger wies außerdem auf die steigende Lebenserwartung hin, die eine entsprechende Vorsorge im Pflegebereich nötig mache.

Pflege neu mit akademischem Abschluss

Die drei Pflegeberufe unterscheiden sich laut Gesetzesvorschlag sowohl bei der Ausbildung als auch hinsichtlich Aufgabenbeschreibung. Für die Pflegeassistenz, mit der die bisherige Pflegehilfe aufgewertet werden soll, ist eine einjährige Ausbildung vorgesehen. Da die Pflegefachassistenz zur eigenverantwortlichen Durchführung der ihr übertragenen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten ohne verpflichtende Aufsicht berechtigt ist, dauert ihre Ausbildung insgesamt zwei Jahre; dabei muss mindestens die Hälfte auf die Theorie und mindestens ein Drittel auf die Praxis entfallen. Die Angehörigen des gehobenen Dienstes tragen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Versorgungsformen und –stufen und führen die ihnen von Ärzten und Ärztinnen übertragenen Maßnahmen und Therapien durch. Eine tertiäre Ausbildung soll in Zukunft Voraussetzung dafür sein.

Insgesamt begrüße ihre Fraktion das Gesetz, so Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein, da es zu einer Aufwertung und Besserqualifizierung des Pflegeberufs beitrage. Ihr Bereichskollege von den NEOS, Gerald Loacker, lobte am Novellenvorschlag zwar, er vermindere die Bürokratie; allerdings hätten die NEOS erwartet, dass der gehobene Dienst noch mehr gestärkt wird. Für die FPÖ äußerte Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Befürchtung, sinkende Qualität bei den Pflegeleistungen könne die Folge des neuen Gesetzes sein, weil häufiger weniger gut ausgebildetes Personal als billigere Variante zum Einsatz komme. Zudem habe die verpflichtende Akademisierung womöglich eine abschreckende Wirkung

Der Mensch müsse im Pflegewesen immer im Mittelpunkt stehen, unterstrichen sowohl Rasinger als auch SPÖ-Mandatarin Ulrike Königsberger-Ludwig. Letztere hat dabei ähnlich wie Judith Schwentner von den Grünen auch das Pflegepersonal im Auge, da es im Pflegesektor Schwentner zufolge viele prekäre Arbeitsverhältnisse gibt. Die Grünen überlegen daher, bis zum nächsten Nationalratsplenum einen Antrag auf Personalschlüssel für Pflegekräfte auszuarbeiten.

Maßnahmen für verkürzte Wartezeit auf MRT-Untersuchung

Bereits heute eingebracht wurden zwei Entschließungsanträge der Regierungsfraktionen. Das Ersuchen um einen Fortschrittsbericht bis 2020 zur Evaluierung des neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes erhielt einhellige Zustimmung, den Antrag auf Einrichtung einer Hotline für Versicherte, die mit unangemessen langen Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen konfrontiert sind, lehnten nur die NEOS ab. Die Bedenken der Grünen, namentlich Eva Mückstein und Karl Öllinger, eine telefonische Auskunftsstelle werde das eigentliche Problem – die Deckelung des MRT-Angebots – nicht lösen, versuchte Ministerin Oberhauser zu zerstreuen. Die Ansprechstelle in der Sozialversicherung solle über den Sommer hinweg dafür sorgen, dass PatientInnen, die eine MRT-Untersuchung dringend benötigen, binnen zwei Wochen an die zuständige Stelle weitervermittelt werden. Danach setze man bei den Strukturen an, wobei durch die politische Willensbekundung einer breiten Mehrheit im Parlament der Druck auf die verantwortlichen Stellen wachse, ergänzte Erwin Spindelberger (S).

Mit einer Ausschussfeststellung hielt der Ausschuss weiters einstimmig fest, bis Ende 2016 habe das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Behindertenverbänden und Trägerorganisationen der Behinderteneinrichtungen klarzustellen, wie pflegerische Tätigkeiten im Behindertenbereich durchzuführen sind. Insbesondere, wer unterstützende pflegerische Maßnahmen ergreifen kann, gehe aus dem neuen Gesetz noch nicht hervor, zeigte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) auf. Für pflegebedürftige Kinder brauche es aber unbedingt eine Regelung, die auch PädagogInnen entsprechende Unterstützungsleistungen erlaubt, sodass der Kindergarten- oder Schulbesuch möglichst normal erfolgt. Menschen zu etwas zu verpflichten, wozu sie nicht ausgebildet sind, sei nicht einfach, gab Bundesministerin Oberhauser zu bedenken. Ihr Haus stehe aber in ständigem Kontakt mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – auch zur Klärung dieser Frage. (Schluss Gesundheitsausschuss) rei