Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 30.06.2016

E-Government: Gesetzespaket vom Bundesrat bestätigt

Länderkammer diskutiert ORF Jahresbericht und Datenschutzbericht

Wien (PK) - Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde gegen die Stimmen der FPÖ heute im Bundesrat der ORF Jahresbericht 2015. Laut Bericht schließt der öffentlich-rechtliche Sender nahtlos an die positiven Bilanzen der vergangenen Jahre an, es wurden auch wieder alle Programmvorgaben wie der öffentlich-rechtliche Kernauftrag erfüllt. Der Marktanteil blieb insgesamt stabil, die Umsatzerlöse waren bei einem - vorläufigen - positiven Geschäftsergebnis steigend und die Qualitätsführerschaft mit dem besten Programm Österreichs wurde weiter ausgebaut, heißt es im Bericht. Weiterhin behaupten konnten sich demnach sowohl die ORF-Fernsehsender, als auch die ORF-Radiosender, Zuwächse gab es für ORF.at und die ORF-TVthek. Neuerlich erweitert wurde auch das Angebot für gehörlose und stark hörbehinderte Menschen.

Kritik am ORF kam von der FPÖ unter anderem in Form eines Antrags. Die FPÖ forderte damit, die MitarbeiterInnen des ORF sollen ihre Einkünfte umfassend offenlegen. Diese Forderung wurde jedoch von der Länderkammer mehrheitlich abgelehnt. Bemängelt wurden seitens der FPÖ auch mangelnde Überparteilichkeit des ORF, eine Nichteinhaltung des Objektivitätsgebots, die Programmqualität und Ähnlichkeit des Programms zu Privatsendern. Der ORF-Bericht sei eine "Schönfärberei", dafür gebe es von der FPÖ keine Zustimmung. Einzelne Kritikpunkte am ORF kamen auch von der ÖVP: Der ORF dürfe nicht parteilich und kein "Bestellfernsehen" sein. Die Forderung einer regelmäßigen Übertragung des Bundesrats - genau wie Nationalratsübertragungen - auf ORF III befand Kulturminister Thomas Drozda für richtig, er würde das weiterleiten. Insgesamt sei der ORF sowohl betreffend TV als auch Radio ein gut aufgestelltes Unternehmen und biete ein breites und qualitatives Angebot bei vergleichsweise hohen Quoten, so der Minister.

Einstimmigkeit zu Datenschutzbericht 2015

Ebenfalls zur Debatte stand dann der aktuelle Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde (DSB), der Datenschutzbericht 2015. Bei den Rechtsauskünften, der rein zahlenmäßig umfangreichsten Aufgabe der unabhängigen Behörde, gab es demnach einen schwachen Rückgang der Anfragen im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014. Es wurden auch weniger Individualbeschwerden, Kontroll- und Ombudsmannverfahren über Antrag und amtswegige Prüfverfahren als im Vorjahr verzeichnet. Angestiegen sind hingegen die Genehmigungen im internationalen Datenverkehr und Tätigkeiten betreffend das Datenverarbeitungsregister. Da im Berichtszeitraum das Angebot von E-Government-Anwendungen erweitert wurde, nahm auch die Nutzung des Angebots betreffend das Stammzahlenregister zu. Der Bericht wurde nach einer kurzen Diskussion einhellig zur Kenntnis genommen.

Gesetzespaket für Signaturen und E-Government bestätigt

Gegen die Einwände der FPÖ und der Grünen wurde mehrheitlich ein Gesetzespaket angenommen, mit dem das E-Government-Gesetz aktualisiert und eine Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens für elektronische Signaturen und ähnliche Vertrauensdienste an neue EU-Vorgaben erfolgt. Damit werden unter anderem für öffentliche und private Online-Dienstleistungen, für den elektronischen Geschäftsverkehr und Handel und für die Nutzung von elektronischen Registern insgesamt 23 Gesetze geändert. Auch das alte Signaturgesetz wird durch ein neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ersetzt. Signatoren und Siegelersteller werden zur sorgfältigen Verwahrung von Daten verpflichtet. Geregelt werden auch die Bestimmungen über das vorläufige Aussetzen eines qualifizierten Zertifikats, die Ausstellung qualifizierter Zertifikate durch einen Vertrauensdiensteanbieter, Haftungsregelungen und die wechselseitige Anerkennung von national etablierten elektronischen Identifizierungsmethoden.

Für die FPÖ enthält das Paket gesetzlich bedenkliche Schlupflöcher, es würden dadurch vielfältige Probleme entstehen. Die Grünen bemängeln, dass die Harmonisierung auf EU-Ebene nicht gelingt und daher auch national nicht entsprechend umgesetzt werden kann. Die Novelle sei eine "offene Baustelle", die nicht im Sinne der BürgerInnen und des Datenschutzes sei. Staatssekretärin Muna Duzdar wies darauf hin, dass elektronische Signaturen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden sollen, es gehe eben um die Umsetzung der EU-Vorlage. Die Gesetzesnovelle bringe Verbesserungen für BürgerInnen, etwa im Konsumentenschutz, bei Signaturen und beim E-Government, so Duzdar. (Fortsetzung Bundesrat) mbu


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