Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 06.07.2016

HETA: Nationalrat beschließt Rechtsgrundlage für Vergleich

Haftungsgesetz Kärnten passiert Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien

Wien (PK) – Grünes Licht gab der Nationalrat heute für ein sogenanntes "Haftungsgesetz Kärnten", das die rechtliche Basis für den Vergleich mit den HETA-Gläubigern schafft. Während sowohl Finanzminister Hans Jörg Schelling als auch die Regierungsparteien argumentierten, dass der Schaden bei einem Hypo-Konkurs um 1 Mrd. € höher wäre als die Kosten des Vergleichs, vermisste die Opposition konkrete Zahlen zur Abwicklung und bezweifelte die Nachhaltigkeit des Vergleichs.

Konkret sieht das Gesetz eine Barabgeltung von 75% des Nominales für Vorranggläubiger und von 30% für Nachranggläubiger bei gleichzeitiger Tauschoption für die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie und dreizehneinhalb Jahren Laufzeit vor. Eckpunkte des Vergleichs sind weiters die Emission dieser Inhaberschuldverschreibungen durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds und der Rückkauf nach einer Behaltedauer von 60 Tagen zum Barwert einer vergleichbaren Bundesanleihe sowie gegebenenfalls ein zusätzliches Angebot zum Umtausch nachrangiger Titel in bundesbehaftete Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 54 Jahren. Für die notwendigen Kredite des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll der Finanzminister Haftungen bis zu 11 Mrd. € übernehmen können. Dieser Haftungsrahmen wird allerdings nur dann zur Gänze schlagend, wenn aller Gläubiger ihre HETA-Schuldtitel in Nullkupon-Anleihen umtauschen. Das Limit im Bundeshaftungsobergrenzengesetz wird überdies um 12,5 Mrd. € erhöht.   

Regierungsparteien hoffen auf Erfolg des Vergleichs

Mit diesem Gesetz kann Kärnten endlich wieder in die Zukunft schauen, betonte Gabriel Obernosterer (V). Kärnten komme jetzt endlich heraus aus den Landeshaftungen, bestätigte SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer, der überdies wie seine Fraktionskollegin Karin Greiner nicht mit Kritik an der Kärntner FPÖ in Sachen Hypo sparte. Das Gesetz müsse heute beschlossen werden, weil die FPÖ in Kärnten verantwortungslos gehandelt hat, steht auch für Maximilian Unterrainer (S) fest. Wenn die Gläubigereinigung gelingt, dann kann aber ein Schlussstrich unter das Kapitel gezogen werden, hofft der SPÖ-Mandatar.

Opposition vermisst Transparenz

Erwin Angerer (F) warf dem Finanzminister vor, das Parlament über den Inhalt des Vergleichs nicht informiert zu haben, und sprach rückblickend auf den Hypo-Skandal von einer Kette der Vertuschungen, die nun mit diesem Gesetz ihre Fortsetzung findet. Konkret kritisierte der FPÖ-Mandatar dabei, dass jegliche budgetäre Folgenabschätzung fehlt. Berechnungen des Ressorts vermisste auch Werner Kogler (G), der den Optimismus der Regierungsparteien und des Finanzministers nicht teilen konnte und bezweifelte, dass die heute beschlossene Lösung "nichts mehr kosten wird". Die Rechnung für die Verantwortungslosigkeit in Kärnten trifft nun die Steuerzahler, während die Gläubiger keine Beiträge leisten, klagte Rainer Hable von den NEOS. Durch die Haftungsübernahme erteile der Bund zudem den Ländern einen Freibrief für zukünftiges Versagen. Die Chance für eine Reform des Föderalismus sei darüber hinaus vertan worden. (Fortsetzung Nationalrat) hof