Parlamentskorrespondenz Nr. 818 vom 07.07.2016

Nationalrat gibt grünes Licht für Gesundheitsberuferegister

Gesetz mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen

Wien (PK) – Die Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen in Zukunft in ein öffentlich zugängliches Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden, dessen rechtliche Grundlagen heute der Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschloss. Eingerichtet wird dieses Register beim Gesundheitsministerium, die Registrierung übernimmt für unselbständig Beschäftigte die Bundesarbeiterkammer und für Selbständige die Gesundheit Österreich GmbH. Während sich die Regierungsparteien und die Grünen nun vor allem mehr Qualität und Sicherheit für die PatientInnen erwarten, kritisierten FPÖ, NEOS und Team Stronach diese Zweiteilung der Kompetenzen und lehnten die Vorlage ab.

SPÖ, ÖVP und Grüne erwarten mehr Qualität und Sicherheit für PatientInnen

Qualität und Sicherheit für die PatientInnen bringe das Register, stellte Johann Hechtl (S) fest und schickte einen Entschließungsantrag nach, der die Forderung nach Lösungen für einen unbürokratischen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflichten enthält. Seine Fraktionskollegin Ruth Becher beleuchtete das Gesetz auch aus der Sicht der unselbständig Beschäftigten und meinte, gerade die Verwaltung durch die Arbeiterkammer ermögliche es nun, Ansprüche aus Kollektivverträgen transparent zu machen.

Wesentliche Verbesserungen ortete auch Claudia Durchschlag (V), die vor allem den Aspekt der Fortbildung unterstrich und in diesem Sinn einen Abänderungsantrag einbrachte, der u.a. auf die Einrichtung eines Fortbildungsbeirats für die medizinisch-technischen Berufe (MTD) abzielt. Erwin Rasinger (V) wiederum plädierte in einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Regierungsparteien für eine Evaluierung der Bestimmungen über die Anmeldung im Register unter dem Gesichtspunkt von Effizienz und Praktikabilität.

Als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und Transparenz begrüßte auch Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein das Gesetz, wobei sie in der Regelung der Registrierung einen Kompromiss im Interesse der Berufsgruppen sah.

FPÖ, NEOS und Team Stronach kritisieren Doppelstruktur

Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) hingegen bezeichnete die Kompetenzaufteilung bei der Registrierung pointiert als "typisch österreichische Lösung" und kritisierte vor allem, die Führung von zwei Berufslisten führe bloß zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung. Man habe die Arbeiterkammer, die mit den Gesundheitsberufen gar nicht zu tun hat, in das Gesetz "hineingewürgt", klagte auch Gerald Loacker (N) und schlug dabei in dieselbe Kerbe wie Ulla Weigerstorfer (T). Die Sozialpartner haben sich die Gesundheitsberufe aufgeteilt, lautete das Urteil der Team Stronach-Mandatarin. Als "reinen Bürokratismus" lehnten auch die fraktionslosen Abgeordneten Marcus Franz und Rupert Doppler die Doppelstruktur bei der Registrierung ab.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erwiderte auf die Kritik mit dem Hinweis, dass die Krankenpflegeschulen ja Mitglieder der Arbeiterkammer seien, sodass eine Übernahme der Registrierung durch die AK durchaus Sinn mache.

Die Anträge der Regierungsparteien wurden gemeinsam mit der Vorlage mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) hof