Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 07.07.2016

Anpassung des Tuberkulosegesetzes einstimmig durch den Nationalrat

Erweiterte Meldepflichten zur Eindämmung gefährlicher Krankheiten

Wien (PK) – Einhellige Zustimmung gab es heute im Nationalrat für die vorgeschlagenen Änderungen im Tuberkulose- und im Epidemiegesetz. Da das Tuberkulosegesetz im Wesentlichen aus dem Jahr 1968 stammt, war eine umfangreiche Novellierung erforderlich. So mussten u.a. die Regelungen in Bezug auf die Anhaltung uneinsichtiger Tuberkulosekranker den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und menschenrechtlichen Standards angepasst werden. Darüber hinaus werden Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Virus- und Hanta-Virus-Infektionen der Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz unterworfen.

Ausgewogene gesetzliche Weiterentwicklung

SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher bezeichnete die Gesetzesmaßnahme als gute und wichtige Weiterentwicklung mit dem Ziel, ansteckende Krankheiten zu verringern, sie sei auch bei den Freiheitsbeschränkungen durch Meldepflichten ausgewogen. Der besonderen Herausforderung durch resistente Keime werde man mit der Meldepflicht ebenfalls besser begegnen, ebenso wie mit der Verlaufskontrolle der Krankheit und Aufklärung der Angehörigen, sagte Martina Diesner-Wais (V). Es sei wichtig, Tuberkulose in Österreich komplett auszurotten, dies sei auch das Ziel der WHO bis 2050. Auch Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach und Petra Bayr von der SPÖ bezeichneten das Gesetz als erfreulich und positiv. Besonders besorgniserregend sei die Zunahme von multiresistenten TBC-Stämmen, auch in Österreich seien bereits 20 Fälle festgestellt worden, so Weigerstorfer. Umso wichtiger seien die gesetzlichen Änderungen, wobei Bayr auch auf die europäische Dimension und laufende Gespräche hinwies - Österreich solle sich auch auf dieser Ebene anschließen.

Risiken aus Sicht der FPÖ

Abgeordneter Andreas F. Karlsböck (F) begrüßte die explizite Meldepflicht im Gesetz und signalisierte ebenfalls seine Zustimmung. Er beschrieb allerdings Risiken, die aus seiner Sicht eine Renaissance längst überkommener Krankheiten bedingen: Dies seien die Reisefreiheit, das veränderte Klima und die Flüchtlingsbewegung. Es bestünde ein hohes Risiko, dass Flüchtlinge an TBC erkranken, das Screening dieser Menschen sei eine der wichtigsten Maßnahmen. Zudem verursache die ungehinderte Zuwanderung einen dramatischen Anstieg von Infektionskrankheiten, sagte Karlsböck und berief sich dabei auf einen diesbezüglichen Bericht des Robert Koch Instituts.

Oberhauser: Die Gefahr ist gering

Es wurde beim Gesetz Augenmerk darauf gelegt, menschenrechtliche Aspekte bei der Kontrolle zu beachten, es in die Jetztzeit zu bringen und auf neue epidemische Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen, betonte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. Sie widerlegte die Aussagen Karlsböcks mit Fakten von der Webseite des Robert Koch Instituts, die genau das Gegenteil zum Thema Asylsuchende und Infektionsschutz besagten, nämlich "Die Gefahr ist gering". Es gehe dort um Masern, Mumps und Röteln, das widerspreche völlig den Informationen, die Karlsböck verbreitet habe und es sei ihr wichtig, darauf hinzuweisen. Als unerträglich, dass eine neue Regelung benutzt werde um schlichtweg Angst und Panik zu verbreiten, bezeichnete auch Eva Mückstein von den Grünen die Aussagen von Karlsböck. TBC komme bei Flüchtlingen nur selten vor. Das neue Gesetz gelte jedenfalls für alle Menschen in gleicher Weise, unabhängig von Hautfarbe und Herkunft.

Die mit dieser Novelle im Zusammenhang stehenden Anträge der Freiheitlichen, in denen eine Meldepflicht für Dengue-Fieber und für das Auftreten von Zika-Infektionen gefordert wurden, wurden miterledigt. (Fortsetzung Nationalrat) keg/mbu