Parlamentskorrespondenz Nr. 837 vom 08.07.2016

Bundespräsidentenstichwahl: Am 2. Oktober wird wieder gewählt

Hauptausschuss des Nationalrats stimmt Terminvorschlag der Bundesregierung für Wahlwiederholung zu

Wien (PK) – Die Österreicherinnen und Österreicher werden am 2. Oktober 2016 wieder zu den Wahlurnen gebeten, um ein neues Staatsoberhaupt zu bestimmen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl vom 22. Mai 2016 zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer aufgehoben und eine Wiederholung der Wahl im gesamten Bundesgebiet angeordnet hat, müssen die beiden Kandidaten nochmals um die Gunst der Bürgerinnen und Bürger werben. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute den mittels einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung vorgeschlagenen Wahltermin einstimmig.

Innenminister Wolfgang Sobotka bekräftigte nochmals gegenüber den Abgeordneten, dem klaren Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und am Wahltag vor 17.00 Uhr keine Ergebnisse veröffentlichen zu lassen. Er selbst werde auch am Wahlsonntag noch kein Wahlergebnis verkünden, das werde er erst dann tun, wenn es endgültig feststeht. Dabei werde es keinerlei zeitlichen Druck auf die Wahlbehörden geben.

Wahlrecht

Da es sich um eine Wahlwiederholung handelt, haben jene Wählerverzeichnisse Geltung, die schon bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 in den örtlichen Wahllokalen herangezogen worden sind. Das bedeutet, dass nur jene Österreicherinnen und Österreicher, die bei diesen beiden Urnengängen wahlberechtigt waren, jetzt auch wahlberechtigt sind. Wer nach dem 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist bei dieser Wahl weiterhin nicht stimmberechtigt.

Personen, die seit dem Stichtag 23. Februar 2016 ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gewohnt haben.

Stimmabgabe

Die Wahlberechtigten können ihre Stimme in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben, sie haben aber auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl zu wählen. Im Ausland werden Wahlkarten jedenfalls rechtzeitig nach Österreich weitergeleitet, wenn sie bei einer österreichischen Vertretungsbehörde bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Die Wahlkarte muss jedenfalls am Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein. Bettlägerigen Personen stehen so genannte "fliegende Wahlbehörden" zur Verfügung. Wahlpflicht besteht nicht.

Wahlkarten für die Wiederholungswahl können unmittelbar nach Kundmachung des Termins bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden, spätestens jedoch schriftlich bis zum 28. September und mündlich bis zum 30. September 2016, 12.00 Uhr. Etwa vier Wochen vor dem Wahltag werden wieder Wahlkarten zur Verfügung stehen. (Schluss) jan