Parlamentskorrespondenz Nr. 848 vom 11.07.2016

Hypo-U-Ausschuss legt Ende der Beweisaufnahme für 9. August fest

Am 23. August übergibt U-Ausschussvorsitzende Doris Bures den Berichtsentwurf des Verfahrensrichters planmäßig an die Fraktionen

Wien (PK) – In der 78. Sitzung des Hypo-Untersuchungsausschusses erfolgte heute durch den Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf, in Vertretung der U-Ausschuss-Vorsitzenden und Nationalratspräsidentin Doris Bures, die Feststellung, dass die Beweisaufnahme am 9. August 2016 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt können dem Untersuchungsausschuss noch Akten und Unterlagen vorgelegt werden. Zwei Wochen später, am 23. August, übermittelt U-Ausschuss-Vorsitzende Bures den vom Verfahrensrichter erstellten Entwurf des Ausschussberichts an die Fraktionen des Untersuchungsausschusses.

Bis spätestens 6. September können die Fraktionen dann etwaige Fraktionsberichte bei der Vorsitzenden abgeben - danach widmet sich der Verfahrensrichter der Wahrung der Rechte jener Personen, die von der Berichtslegung betroffen sind.

Am 10. Oktober findet laut einstimmig beschlossenem Arbeitsplan die 79. und letzte Sitzung des U-Ausschusses statt, in der die Berichterstattung des Abschlussberichts an den Nationalrat beschlossen wird – woraufhin die Übergabe des Berichts an die Nationalratspräsidentin erfolgt. Am 12. Oktober soll der Ausschussbericht schließlich vom Nationalrat behandelt werden, womit die Tätigkeit des Hypo-Untersuchungsausschusses endet. (Schluss) wz