Parlamentskorrespondenz Nr. 869 vom 14.07.2016

Bundesrat begrüßt neue Ausbildung für Pflegeberufe

Weitere Gesundheitsthemen: Tierärztehonorare, Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe und zeitgemäßes Tuberkulosegesetz

Wien (PK) – Pflegeberufe mit akademischem Abschluss wird es in Zukunft geben. Der Bundesrat stimmte heute mit Mehrheit einer Novelle zu, mit der eine neue Systematik der Pflegeberufe geschaffen wird. Mehrheitliche Zustimmung fanden auch Regelungen für die Registrierung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen. Einhellig gebilligt wurden von den BundesrätInnen gesetzliche Änderungen, wonach es künftig für Tierarzthonorare nur mehr Mindestempfehlungen anstelle fixer Tarife geben soll, sowie zeitgemäße Anpassungen im Tuberkulosegesetz.

Dreistufiges System für Ausbildung der Pflegeberufe

Mit Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und damit zusammenhängender Bestimmungen (GuKG-Novelle 2016) werden drei Pflegeberufe sowohl bei der Ausbildung als auch hinsichtlich Aufgabenbeschreibung definiert.

Gerd Krusche (F/St) übte Kritik an der Umgestaltung der Pflegeberufe. Er befürchtet, dass eine schlechter bezahlte neue Berufsgruppe "Pflegeassistenz" das qualifizierte, aber teurere diplomierte Pflegepersonal ersetzen und die Qualität der Pflege darunter leiden wird.

Klare Verbesserungen durch das Gesetz sah hingegen Adelheid Ebner (S/N). Aufgrund steigender Lebenserwartung entstünden neue Herausforderungen für die Pflege. Wichtig sei es gewesen, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflegepersonal auszuschließen. Mit einer Evaluierung wird überprüft werden, ob das Pflegepersonal auch seiner jeweiligen Qualifikation entsprechend eingesetzt wird. Auch Sonja Ledl-Rossmann (V/T) freute sich über die Erfüllung einer jahrelangen Forderung aus den Reihen der Pflegeberufe nach einer zeitgemäßen Ausrichtung der Berufsbilder. Die Aufwertung der Pflegehilfe sei eine sehr wichtige Maßnahme. Angela Stöckl (V/N) war zufrieden, dass der Trend zur Akademisierung der medizinischen Berufe nun auch die Pflege erreicht. Sie erhofft sich, dass die mehrstufige Ausbildung bessere Aufstiegschancen und mehr Qualität der Pflege schafft.

David Stögmüller (G/O) begrüßte grundsätzlich die zeitgemäße Anpassung der Pflegeberufe, kritisierte aber die lange Übergangsfrist. Wichtig sei, dass die Ausbildung an den Fachhochschulen einen Schwerpunkt auf praxisorientierte Fähigkeiten lege. Er wandte sich auch gegen eine Tendenz zu Personaleinsparungen im Bereich der Langzeitpflege, und forderte einen bundesweiten Personalschlüssel, der eine optimale Betreuung der PatientInnen in Pflegeeinrichtungen sicher stellt.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verwies auf die Wichtigkeit der Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflege. Sie sei überzeugt, dass mit dem Gesetz eine gute Lösung gelungen sei. Kritik habe sie sehr ernst genommen. Daher ist es ihr wichtig, das Gesetz bereits im Jahr 2020 evaluieren zu lassen.

Für die Pflegeassistenz, mit der die bisherige Pflegehilfe aufgewertet werden soll, ist eine einjährige Ausbildung vorgesehen. Die Pflegefachassistenz ist zur eigenverantwortlichen Durchführung der ihr übertragenen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten ohne verpflichtende Aufsicht berechtigt, ihre Ausbildung hat insgesamt zwei Jahre zu dauern. Dabei muss mindestens die Hälfte auf die Theorie und mindestens ein Drittel auf die Praxis entfallen. Die Angehörigen des gehobenen Dienstes schließlich tragen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Versorgungsformen und –stufen und führen die ihnen von Ärzten und Ärztinnen übertragenen Maßnahmen und Therapien durch. Eine tertiäre Ausbildung soll in Zukunft dafür Voraussetzung sein.

Tierarzthonorare: Mindestempfehlung anstelle von fixen Mindesttarifen

Debattiert wurden vom Bundesrat auch Änderungen des Tierärztegesetzes, die schließlich einstimmig angenommen wurden. Grund für die Novelle war Kritik der Europäischen Kommission an den in der Honorarordnung der Tierärztekammer vorgesehenen verpflichtenden Mindesttarifen, die als eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gewertet wurden. Brüssel mahnte daher ihre Aufhebung ein. Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, wurden per Initiativantrag im Tierärztegesetz nun nicht rechtsverbindliche Richtsätze und Empfehlungen in Bezug auf die Rechnungslegung festgelegt, erläuterte Adelheid Ebner (S/N). Auch Gerd Krusche (F/St) befand die Änderung für sinnvoll, sie bringe Vorteile für TierhalterInnen.

Registrierung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen

Mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz sollen einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste umfassen. Umgesetzt werden damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Mitbeschlossen mit diesem Gesetz ist ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines Registers für medizinisch-technischen Dienste (MTD), um berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz rückgängig zu machen.

Bei ihrer kritischen Haltung bleibt die FPÖ. Gerd Krusche (F/St) sah in der Lösung, dass unselbständig Beschäftigte künftig zwecks Registrierung von der Arbeiterkammer kontaktiert werden, Selbständige von der Gesundheit Österreich GmbH, einen Kompromiss, an dessen Tauglichkeit seine Fraktion zweifle.

Die erzielten Lösungen seien in ausführlichen Gesprächen mit den Ländern gefunden worden, betonte Inge Posch-Gruska (S/B). Mit dem Gesetz werde die Qualität und die Patientensicherheit erhöht. Wichtig ist, dass mit EU-weiten Mindestnormen bei Qualifikationen die berufliche Migration im Gesundheitssektor erleichtert wird. Die Notwendigkeit der Registrierung sei von mehreren Seiten hinterfragt worden, sei aber im Sinne der Sicherheit für PatientInnen notwendig, befand auch Ferdinand Tiefnig (V/O). Die Grünen sehen das Gesetz laut David Stögmüller (G/O) als Beitrag zu mehr Transparenz im Gesundheitsbereich.

Das Gesetz habe eine lange Vorgeschichte, führte Bundesministerin Oberhauser aus. Nach vielen Blockaden habe man eine praktikable Lösung gefunden, indem das Gesundheitsministerium bei unterschiedlicher Registrierung eine gemeinsame Liste führe. Damit sei die Übersicht über den Bedarf in den Gesundheitsberufen gewährleistet.

Anpassung des Tuberkulosegesetzes bringt Meldepflicht für neue Infektionskrankheiten

Da das Tuberkulosegesetz im Wesentlichen aus dem Jahr 1968 stammt, war eine umfangreiche Novellierung erforderlich. Der Bundesrat billigte die Änderungen ohne Debatte mit Einstimmigkeit. Unter anderem wurden die Regelungen in Bezug auf die Anhaltung uneinsichtiger Tuberkulosekranker den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und menschenrechtlichen Standards angepasst. Darüber hinaus werden Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Virus- und Hanta-Virus-Infektionen der Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz unterworfen. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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