Parlamentskorrespondenz Nr. 902 vom 12.08.2016

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Transparentere Kostendarstellung bei Mobilfunkverträgen, Verbot der Altersdiskriminierung bei Versicherungen

Bessere Information der KonsumentInnen über effektives Monatsentgelt bei Mobilfunkverträgen

Wien (PK) - Seit 2001 steigen die Mobilfunktarife in Österreich rasant an, wobei auch BestandkundInnen davon betroffen sind, gibt Aygül Berivan Aslan (G) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion zu bedenken (1780/A(E)). Laut einer Untersuchung der Arbeiterkammer sind einzelne Smartphone-Pauschaltarife in den letzten 15 Monaten um bis zu 101% erhöht worden, heißt es im Antrag. Außerdem werde es für den einzelnen Konsumenten aufgrund der zahlreichen Zusatzentgelte immer schwieriger, die Tarife zu vergleichen. Nach Ansicht der Grünen sollten daher die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet werden, bei der Preisauszeichnung zusätzlich ein effektives Monatsentgelt anzugeben, dass neben dem vertraglich vereinbarten Monatsentgelt auch die anteiligen sonstigen Kosten (Aktivierungsentgelt, Servicepauschalen etc.) verteilt auf die Mindestvertragsdauer enthält.

FPÖ für Verbot der Altersdiskriminierung im Versicherungswesen

Gegen jegliche Form der Altersdiskriminierung sprechen sich die freiheitlichen Abgeordneten Peter Wurm und Werner Neubauer aus, wobei es im vorliegenden Antrag konkret um das Versicherungswesen geht (1785/A(E)). Täglich wenden sich SeniorInnen an den Pensionistenverband und berichten von Schlechterstellungen, die von abgelehnten Anträgen auf Kredite, Kreditkarten, Autovermietungsverträgen bis hin zu Diskriminierungen am Arbeitsmarkt reichen. Die Benachteiligung von älteren Menschen sei unzulässig. Deshalb sollten auch Versicherungsgesellschaften dazu aufgefordert werden, altersdiskriminierende Bestimmungen in ihren AGBs zu beseitigen. (Schluss) sue