Parlamentskorrespondenz Nr. 931 vom 13.09.2016

EU-Debatte des Bundesrats über Geodaten und Gefahrguttransporte

Österreich bei Digitalisierung auf gutem Weg; nur wenige Unfälle mit gefährlichen Gütern

Wien (PK) - Die Einrichtung einer Geodateninfrastruktur in Europa gemäß INSPIRE-Richtlinie erleichtert die Zusammenarbeit europäischer Länder bei der Lösung von Umweltproblemen und beseitigt Hindernisse beim Austausch von Geodaten zwischen Mitgliedstaaten. Der EU-Ausschuss des Bundesrates befasste sich heute mit einem aktuellen Kommissionsbericht über Fortschritte bei der Durchführung der Richtlinie, in dem die Bedeutung der INSPIRE-Richtlinie für die digitale Wirtschaft und für die Strategie des digitalen Binnenmarkts hervorgehoben wird.

Laut Kommission senke es den Verwaltungsaufwand, wenn Daten zwischen Behörden problemlos ausgetauscht werden können. Noch verhindere dies Datenpolitik mancher Länder und unzureichende Investitionen, kritisiert die EU-Kommission und unterstreicht den erheblichen Mehrwert einer besseren Geodateninfrastruktur. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten und der EU daher eine kritische Prüfung ihrer Datenpolitiken, wobei umweltbezogene Geodaten für Überwachung und Berichterstattung sowie für relevante globale Prozesse im Vordergrund stehen sollten. Eine bessere Koordination zwischen nationaler INSPIRE-Durchführung, E-Government und Open Data soll Probleme beim freien Datenfluss im digitalen Binnenmarkt lösen. Die INSPIRE-Regeln bei der Harmonisierung von Geodaten sollen vereinfacht und gemeinsame Instrumente eingesetzt werden sowie gemeinsame Prioritäten zwischen EU und Mitgliedstaaten gelten. Die Kommission will bestehende Finanzierungsprogramme bei der Durchführung von INSPIRE nutzen, auch für die Interoperabilität von Verwaltungen. Auch will die Kommission die Aufnahme von INSPIRE-Diensten und Datenharmonisierung in EU-Initiativen auf EU-Ebene fördern, heißt es im Bericht der Kommission.

Österreich bei Geodaten in der oberen Liga der EU-Länder

Österreich rangiert bei der Durchführung dieser Richtlinie in der oberen Liga der EU-Länder und trägt engagiert zum digitalen Binnenmarkt bei, hielt ein Vertreter des Umweltressorts fest. Die Leistungen der befassten Stellen verdienten Anerkennung, da die Durchführung der Richtlinie große Herausforderung mit sich bringt, sagte der Experte. Das Ministerium nimmt seine Koordinationsaufgabe in der Geodateninfrastruktur des Bundes weiterhin intensiv wahr, treibt den effizienten Einsatz der elektronischen Geodateninfrastrukturen in Österreich voran und forciert auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich und Deutschland die sparsame Durchführung der Richtlinie.

Österreich achtet darauf, dass die Kommission bei der INSPIRE-Richtlinie nicht über das Ziel hinausschieße, erfuhr SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach (S) in der Debatte. Es sei gelungen, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass Österreich bei der schwierigen Umsetzung der sehr technischen Richtlinie auf einem guten Weg sei.

Die gute technische Entwicklung bei der Geodateninfrastruktur brachte Heidelinde Reiter (G) zur Sprache und wies auf starke heimische Unternehmen und Exportmöglichkeiten hin.

Technische Anpassungen in Übereinkommen zum Gefahrguttransport

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügte Verordnung (113522/EU) werden alle zwei Jahre an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Dabei geht es um neue Begriffe, Klassifizierungskriterien, Anforderungen an die Verpackung, um Kennzeichnung und um die Aktualisierung von Normen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt, nützlich und sollten von der Union unterstützt werden, schreibt die EU-Kommission und schlägt dem Rat vor, einen positiven Standpunkt der Europäischen Union zu den geplanten Änderungen festzulegen. Ziel der Europäischen Union ist es, Maßnahmen der Union bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Verbesserung der Sicherheit und im Verkehr auszurichten, die Umwelt zu schützen und den internationalen Transport zu vereinfachen, heißt es im Kommissionsvorschlag.

Um Einsprüche zu vermeiden, soll der Rat die Mitgliedsstaaten in einem Formalakt dazu verpflichten, keinen Widerspruch zu erheben und die Änderungen wie vorgesehen am 1.1.2017 in Kraft treten lassen. Laut Europäischem Gerichtshof bestehe in solchen Fällen eine Kompetenz der EU, berichtete ein Experte vom Verkehrsressort. Von einem "reinen Formalakt" sprach der Experte deshalb, weil kein EU-Mitgliedstaat Interesse an einem Einspruch habe.

In der Debatte bejahte der Experte die Frage der Bundesrätin Ana Blatnik (S), ob die neuen Bestimmungen inhaltlich über Transportfragen hinaus auch die Verpackung gefährlicher Güter betreffen. Während Bundesrat Christoph Längle (F) über LKW auf österreichischen Straßen klagte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, übte Heidelinde Reiter (G) Kritik an mangelnder Transparenz bei den Bestimmungen für Gefahrguttransporte. Das gelte auch für das Risikoeinstufungssystem, sagte Reiter und forderte das Verkehrsressort auf, besser über die Gefahrguttransportbestimmungen zu informieren.

Von Seiten des Ressorts war zu erfahren, dass Fahrzeuge generell nach dem Kraftfahrzeuggesetz beurteilt würden, für Tankfahrzeuge und beim Transport von Sprengstoffen gelten ebenso zusätzliche Bestimmungen wie bei Tankschiffen, für die sich insbesondere Stefan Schennach (S) interessierte.

Für Unfälle mit Gefahrgütern bestehe eine Meldepflicht, da Österreich aber nur sehr wenige Unfälle mit Gefahrgütern verzeichne, sei es bisher nicht möglich gewesen, eine Unfalldatenbank aufzubauen, die ausreichend viele Daten für eine Risikoanalyse und –bewertung biete, lautete die gute Nachricht aus dem Verkehrsministerium. Informationen über alle Vorschriften für Gefahrguttransporte erhalten Interessierte über die Homepage des Verkehrsministeriums, erfuhren die BundesrätInnen. (Schluss) fru


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