Parlamentskorrespondenz Nr. 959 vom 19.09.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 21. September

Themen: Verschiebung der Bundespräsidentenwahl, ORF, Migration, Budget, Bürgeranliegen

Wien (PK) – Nachdem der Verfassungsausschuss am vergangenen Donnerstag grünes Licht für die Verlegung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf den 4. Dezember gegeben hat, wird sich auch der Nationalrat bei seiner kommenden Sitzung am Mittwoch damit befassen. Damit keine Zeit für die Vorbereitungen des Wahlvorgangs verloren geht, ruft der Bundesrat seine Mitglieder zu einer Sitzung zwei Tage später, am 23. September, zusammen.

Bevor jedoch das Bundespräsidentenwahlgesetz diskutiert wird, machen die NEOS in einer Aktuellen Stunde den ORF zum Thema. In der Aktuellen Europastunde stehen die Migrationsbewegungen und der Schutz der EU-Außengrenzen im Mittelpunkt. Die Tagesordnung sieht außerdem den Bundesrechnungsabschluss 2015 und den Bericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen vor.

Aktuelle Stunde

Die kürzlich erfolgte Wahl des ORF Generaldirektors und seines neuen Teams nehmen die NEOS zum Anlass, in einer Aktuellen Stunde die Zukunft des ORF zur Sprache zu bringen. "ORF ins 21. Jahrhundert: Ohne Parteipolitik. Ohne GIS. Mit Public Value Produktion", lautet das von ihnen vorgeschlagene Thema.

Aktuelle Europastunde

Der Schutz der EU-Außengrenzen und damit im Zusammenhang die mögliche Wiedererrichtung von Binnengrenzen beschäftigt die EU-Politik seit langem, zuletzt auch beim informellen Treffen der EU-Staats- und RegierungschefInnen in Bratislava am 16. September. Nachdem es in der Vorwoche im EU-Hauptausschuss darüber eine ausführliche Debatte gegeben hat, bringt das Team Stronach die Frage im Rahmen der Aktuellen Europastunde unter dem Titel: "Schutz der österreichischen Grenzen, der EU-Außengrenzen und Sicherung von Schutzzonen – wie wird sich Österreich verhalten?" ins Nationalratsplenum.

Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf den 4. Dezember

Die vorherrschende innenpolitische Frage – die Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 2. Oktober auf den 4. Dezember 2016 – steht am Beginn der Tagesordnung. Der Verfassungsausschuss hat am vergangenen Donnerstag "Sonderbestimmungen für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016" auf den Weg gebracht.

Damit wird nicht nur die geltende Verordnung der Regierung über die Wahlausschreibung und den Wahltermin aufgehoben und der 4. Dezember 2016 als Wahltermin festgelegt, sondern per Verfassungsbestimmung auch ausdrücklich angeordnet, dass die Wählerverzeichnisse neu anzulegen sind. Durch diese Aktualisierung des Wählerverzeichnisses können nun auch jene ÖsterreicherInnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, die nach dem ersten Wahldurchgang am 24. April das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Stichtag ist der 27. September in Aussicht genommen, er ist für diverse Fristen maßgeblich. Durch geänderte Wahlkarten-Vordrucke will man sichergehen, dass beim neuen Wahltermin nicht wieder ähnliche Probleme bei der Briefwahl auftreten wie derzeit. In diesem Sinn wird auf die alten handelsüblichen Kuverttaschen zurückgegriffen, die schon von 1990 bis 2009 für bundesweite Wahlen im Einsatz waren. Noch nicht bearbeitete Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten für die Wahl am 2. Oktober sind nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenstandslos.

Unterstützt wurde der Gesetzesantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS. Ihrer Ansicht nach hätte man am 2. Oktober keine faire und ordnungsgemäße Wahl garantieren können. Dem konnte sich im Ausschuss die FPÖ nicht anschließen, deren Abgeordnete meinten, es wäre ausreichend Zeit gewesen, die Wahlkuverts nachzudrucken. Allerdings stimmten sie für die Neuauflegung der Wählerevidenz. Dies wiederum geht dem Team Stronach zu weit. Dessen VertreterInnen halten es demokratiepolitisch für höchst bedenklich, dass mitten in einer Wahl Änderungen bei den Wahlberechtigten vorgenommen werden.

Bundesrechnungsabschluss 2015

Bei der Präsentation des Bundesrechnungsabschlusses 2015 wird die neue Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ihren ersten Auftritt im Nationalratsplenum haben. Bereits im Ausschuss hat sie die Linie ihres Vorgängers Josef Moser beibehalten und die Vorschläge ihres Hauses für Strukturreformen eingemahnt. Kritisch sieht Kraker vor allem das weitere Ansteigen der öffentlichen Schulden auf 290,7 Mrd. € und damit auf deutlich mehr als 60% des BIP und die Verschlechterung des Primärsaldos. Auch die Haftungen seien immer noch viel zu hoch, sagte sie. Bei der Bewältigung der budgetären Herausforderungen in den kommenden Jahren bestehen laut Kraker erhebliche Risiken. Konkret rät der Rechnungshof, bei der Mittelverwendung Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberlappungen in den Sektoren Bildung, Pensionen, Gesundheit, Soziales, Forschung und Förderungen zu beseitigen und längst erforderliche Strukturreformen umzusetzen.

Wie dem Bundesrechnungsabschluss zu entnehmen ist, sank das Minus von 1,861 Mrd. € gegenüber dem "Defizit" des Jahres 2014 (-3,189 Mrd. €) deutlich. Der langfristig aussagekräftigere Primärsaldo ging mit 3,389 Mrd. € geringfügig zurück, war aber weiterhin positiv. Gesamtwirtschaftlich verbesserten sich 2015 BIP-Wachstum, Preisstabilität, Beschäftigung und Leistungsbilanz - die Arbeitslosigkeit nahm aber absolut und relativ zur Beschäftigung zu. Damit erfüllte Österreich die europäischen Finanzziele mit Ausnahme der Schuldenquote, die mit 86,2% deutlich über dem 60%-Limit lag. Ungünstig entwickelte sich auch das Bundesvermögen, dessen Minus 2015 um 5,029 Mrd. € oder 3,4% auf -153,356 Mrd. € (2014: -148,327 Mrd. €) zunahm, obwohl der negative Saldo der Ergebnisrechnung 2015 mit -4,771 Mrd. € gegenüber 2014 (-9,055 Mrd. €) stark zurückging. Der Budgetausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Bundesrechnungsabschlusses mehrheitlich mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Um die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bei privaten Busunternehmen, die Rücknahme des beschlossenen Versandhandelsverbots für E-Zigaretten und "Faire Lebensmittel" wird es unter anderem im Diskussionsblock über Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gehen. Im Sammelbericht des Ausschusses, der am Schluss des Plenums diskutiert wird, sind außerdem Petitionen und Bürgerinitiativen zum Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Asylpolitik oder zur Einführung eines verpflichtenden Mindestgeräuschs für geräuscharme Kraftfahrzeuge zu finden. (Schluss) jan