Parlamentskorrespondenz Nr. 975 vom 22.09.2016

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Ingenieurgesetz 2017 sowie Novellen zum Maschinen-Inverkehrbringungsgesetz und zum Versorgungssicherungsgesetz vor

Wien (PK) – Ein von der Regierung vorgelegtes Ingenieurgesetz 2017  bezweckt im Wesentlichen eine Aufwertung der entsprechenden Standesbezeichnung durch Herstellung internationaler Vergleichbarkeit. Änderungen im Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz wiederum bringen EU-Anpassungen, während durch eine Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes die Geltungsdauer der Materie abermals befristet verlängert wird. 

Standesbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" wird aufgewertet

Die Standesbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" wird jährlich rund 5.000 vergeben und ist von der heimischen Wirtschaft anerkannt und geschätzt. Um allerdings auch auf europäischer Ebene in den entsprechenden Qualifikationsrahmen aufgenommen und damit international besser vergleichbar zu werden, fehlen einige Elemente, die nun ein Ingenieurgesetz 2017 (1254 d.B.) festlegt. Im Wesentlichen geht es dabei um einheitliche Standards für die Beurteilung der zur Verleihung des Titels erforderlichen Praxis und die Schaffung eines diesbezüglichen Zertifizierungsverfahrens, das den Vorgaben des Österreichischen und des Europäischen Qualifikationsrahmens entspricht.

EU-Anpassungen im Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz

Das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifierungsgesetz, das das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme und die Marktüberwachung von technischen Produkten wie Aufzügen, Sportbooten oder Geräten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen regelt, wird an jüngst in Kraft getretene EU-Bestimmungen angepasst (1259 d.B.). Konkret handelt es sich dabei um Verordnungen über persönliche Schutzausrüstungen bzw. über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, wobei durch die vorgelegte Gesetzesänderung nunmehr der Wirtschaftsminister als notifizierende Behörde für die beiden Rechtsvorschriften eingerichtet wird. Darüber hinaus regelt die Novelle auch Verfahrensvorschriften für das Notifizierungsverfahren und das Beschwerdeverfahren gegen Feststellungen notifizierter Stellen für den Geltungsbereich der beiden Verordnungen.

Versorgungssicherungsgesetz wird wieder verlängert

Das Versorgungssicherungsgesetz, das eine rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen schafft und bisher immer mit einer zeitlichen Befristung beschlossen wurde, tritt mit Jahresende außer Kraft. Eine entsprechende Novelle (1261 d.B.), die auch redaktionelle Anpassungen enthält, sieht nun eine abermalige Verlängerung der Geltungsdauer vor, und zwar mit einer Frist bis 31.12.2026. (Schluss) hof    


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