Parlamentskorrespondenz Nr. 1008 vom 29.09.2016

Die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria im Rechnungshofausschuss

Bei der meistgeprüften Bank Österreichs fehlte es an Konsequenzen

Wien (PK) – Die traurige Geschichte der Hypo Alpe Adria-Bank International hat viele Kapitel: Von der riskanten Expansion auf Basis von Milliardenhaftungen des Landes Kärnten über die Verstaatlichung des maroden Instituts im Jahr 2009 bis zur derzeit laufenden Abwicklung unter dem Namen "Heta". Der finanzielle Einsatz des Staates beim "größten Bankenskandal der Zweiten Republik" ist groß – der Rechnungshof beziffert die Kapitalkosten bis Mitte 2014 mit 4,35 Mrd. € und die Haftungen mit 1,2 Mrd. €. Definitiv abschätzbar wird das ganze Ausmaß des Finanzdesasters erst nach Ende der Heta-Abwicklung sein. Die politische Verantwortung war Thema von Untersuchungsausschüssen – des Kärntner Landtags und des Nationalrats.

Heute richteten die Abgeordneten im Rechnungshofausschuss ihre Aufmerksamkeit auf das Kapitel "Verstaatlichung". Dazu lagen dem Ausschuss die Ergebnisse einer Sonderprüfung des Rechnungshofs (III-157 d.B.) vor, der am 12. Juni 2013 vom Nationalrat den Auftrag erhalten hatte, die wirtschaftliche Lage der Hypo Alpe Adria-Bank International zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung im Dezember 2009 darzustellen. Zu prüfen waren auch die Vorgehensweise bei der Verstaatlichung, die Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt, die vertragliche Ausgestaltung der Rettungsmaßnahmen, der Ablauf des EU–Beihilfeverfahrens und der Informationsstand über interne und externe Prüfungen in den Jahren 2006 bis 2009. In der Debatte waren sich die Abgeordneten in ihrem Lob für den Rechnungshof einig, auch wenn sie unterschiedliche Schlüsse aus dem Bericht ziehen, den sie einstimmig zur Kenntnis nahmen und an das Plenum verabschiedeten. Dort steht das Thema Hypo Alpe Adria am 12. Oktober 2016 auch anhand des Abschlussberichts des Hypo-Untersuchungsausschusses zur Diskussion.

Hypo-Verstaatlichung - Vorgeschichte, Folgen und RH-Empfehlungen

Um am Höhepunkt der globalen Finanzkrise eine Insolvenz der schwer angeschlagenen österreichischen Systembank zu vermeiden, erwarb die Republik Österreich am 14. Dezember 2009 die Hypo Alpe Adria für einen Kaufpreis von vier Euro von deren Eigentümer, der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Den möglichen Schaden aus einer Insolvenz für die Republik und andere österreichische Teilnehmer am heimischen Finanzmarkt hatte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) mit 27 Mrd. € beziffert. Als maßgeblich für die Systemrelevanz der Hypo Alpe Adria galten Milliarden-Haftungen des Landes Kärnten. Diese Garantien hatten der Bank Wachstumsmöglichkeiten eröffnet, die sie mit eigener Refinanzierungstätigkeit nicht hätte erreichen können. Ende 2009 wurde der Kapitalbedarf für die Reorganisation der Hypo Alpe Adria auf bis zu 2,1 Mrd. € geschätzt. Bereits Mitte des Jahres 2009 war ein überplanmäßiger Wertberichtigungsbedarf bekannt und seit November 2009 lag auch das Resultat einer Wirtschaftsprüfung mit einer vertieften Analyse des Kreditportfolios der Hypo Alpe Adria vor.

Bereits Ende April 2009 konnten das Finanzministerium und die Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG) die zunehmend schlechter werdende wirtschaftliche Lage der Bank erkennen - FIMBAG und Ministerium nutzten aber ihre Buch–, Betriebsprüfungs– und Einsichtsrechte nicht für eine sorgfältige Prüfung, lautet der Vorwurf des Rechnungshofs, den RH-Präsidentin Kraker im Ausschuss betonte. Als Vertreter der Republik Österreich Ende August 2009 gegenüber der BayernLB eine Insolvenz ausschlossen, schränkten sie damit ihren Verhandlungsspielraum massiv ein, kritisiert der Rechnungshof weiter. Die Zustimmung zur Verstaatlichung erfolgte dann unter starkem Zeitdruck, berichten die RH-PrüferInnen.

Interne Kontrolle mangelhaft, Finanzaufsicht unzureichend

Die interne Kontrolle der Bank und die Bankenaufsicht durch Nationalbank und Finanzmarktaufsicht war unzureichend, schreibt der Rechnungshof. Der Oesterreichischen Nationalbank wirft der Rechnungshof vor, sie habe die Plausibilität der von der Hypo Alpe Adria übermittelten Daten widersprüchlich bewertet und sei bei der Gewährung von Partizipationskapital im Jahr 2008 von der Terminologie der EU-Kommission abgewichen. Die Nationalbank habe dem Finanzressort eine ungenügende Entscheidungsgrundlage vorgelegt und das Ministerium habe diese nicht ausreichend konkretisiert. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht wiederum verabsäumte es, die ihr zur Verfügung stehenden Aufsichtsmaßnahmen angemessen und im erforderlichen Ausmaß zu nutzen, heißt es im Prüfbericht des Rechnungshofs zur Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria.

Ganz oben auf der Liste der Empfehlungen, die RH-Präsidentin Kraker aus den Erkenntnissen zur Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria ableitet, steht ein Verbot für Gebietskörperschaften, Haftungen zu übernehmen, die ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit übersteigen und den Bund in eine wirtschaftliche Zwangslage führen können. Die Zusammenarbeit der für die Finanzmarktstabilität verantwortlichen Institutionen sei zu verbessern. Verhandlungsabläufe und –inhalte sowie Entscheidungen sollten auch dann nachvollziehbar dokumentiert werden, wenn unter Zeitdruck zu verhandeln und zu entscheiden ist. Im Falle einer negativen Entwicklung staatlich unterstützter Kreditinstitute empfiehlt der Rechnungshof dem Bund, sich frühzeitig ein eigenständiges und vom Vertragspartner unabhängiges Gesamtbild der Situation verschaffen sowie Szenarien zu analysieren und Alternativen zu entwickeln.

Der Oesterreichischen Nationalbank rät der Rechnungshof, bei Beurteilungen alle positiven und negativen Aspekte zu berücksichtigen sowie vorgegebene Kategorien zu verwenden, statt eigene, nicht eindeutige Beurteilungskategorien zu schaffen. Während nämlich die Europäische Kommission Banken "fundamentally sound" oder "distressed" beurteilt, verwendete die OeNB in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2008 eine eigene Formulierung und sah die Hypo Alpe Adria nicht als "distressed" im Sinne unmittelbar erforderlicher Rettungsmaßnahmen an.

Finanzministerium und FIMBAG sollten bereits bei Anzeichen einer wirtschaftlichen Verschlechterung alle zur Verfügung stehenden Rechte zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Bundes dokumentiert abwägen und über deren Einsatz entscheiden. Für einen Notfall sollten Finanzressort, Nationalbank, Finanzmarktaufsicht und FIMBAG eine gemeinsame und koordinierte Vorgehensweise mit eindeutig zugeordneten Verantwortungen und Kompetenzen entwickeln, die auch die rechtzeitige Einbindung aller Akteure sicherstellt. Dabei rät der Rechnungshof auch zu einer Vorgangsweise mit festgelegten Informations– und Auskunftsmechanismen, Handlungsanleitungen und Eskalationsverfahren. Laut Rechnungshof gilt es künftig die Gefahr zu verringern, dass der Bund in die Zwangslage gerät, ein Kreditinstitut zu verstaatlichen - durch rechtzeitiges und zielgerichtetes Handeln.

Abgeordnete einig: Der Rechnungshof hat gute Arbeit geleistet

Es war ein Verlangen der Grünen, auf das die RH-Sonderprüfung zur Verstaatlichung der Hypo-Alpe-Adria zurückgeht, erinnerte Werner Kogler (G) und dankte im Einvernehmen mit Sprechern aller Fraktionen für den umfassenden und tiefschürfenden Bericht in einer komplexen Materie. "Dieser Bericht hat gemeinsam mit dem Bericht der Griss-Kommission dem Hypo-Untersuchungsausschuss als eine fundamentale Arbeitsunterlage gedient", berichtete der Abgeordnete mit ausdrücklicher Unterstützung Rainer Hables (N). Inhaltlich ging Kogler auf die Bemühungen des Rechnungshofs ein, die Hypo Alpe Adria in den Jahren 2005 und 2006 einer Follow-up-Prüfung zu unterziehen, woran er vom Eigentümer durch Änderung der Mehrheitsverhältnisse gehindert worden sei. Daran knüpfte Kogler die Frage, ob sich der Rechnungshof damals nicht besser durchsetzen hätte können.

Auch Kai Jan Krainer (S) sprach von einem wertvollen Bericht und merkte an, dass auch der Rechnungshof die Frage der Landeshaftungen vor der Verstaatlichung nicht so kritisch gesehen habe wie danach. Seit 2009 stehe aber auch der Rechnungshof Landeshaftungen sehr kritisch gegenüber, hielt Krainer fest und plädierte für eine intensive Debatte über dieses Thema im Plenum.

Bei der meistgeprüften Bank Österreichs fehlte es an Konsequenzen  

"Die Hypo Alpe Adria war die meistgeprüfte Bank Österreichs, gefehlt hat es an Konsequenzen", sagte Gabriele Tamandl (V). Der Rechnungshof habe viele Kontrollmängel aufgedeckt, hielt Tamandl fest. Im Untersuchungsausschuss sind aber Tatsachen zu Tage getreten, die bei der Erstellung des Rechnungshofberichts noch nicht bekannt waren, etwa hinsichtlich der Rolle der Bayern sowie darüber, wann sich die BayernLB aus der Bank verabschieden wollte. Der hohe Haftungsstand des Landes Kärnten für die Hypo sei lange Zeit nicht als bedrohlich angesehen worden, weil niemand damit gerechnet habe, dass Kärnten diese Haftungen jemals bedienen müsse.

Auf Unterschiede zwischen dem Rechnungshofbericht und den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe Adria machte Erwin Angerer (F) aufmerksam und plädierte für eine Follow-up-Prüfung des Rechnungshofs, die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses sowie auch den anderen RH-Bericht zur Hypo, nämlich jenen zu den Verkaufsaktivitäten, aufnimmt. Der auch von anderen Abgeordneten geäußerte Wunsch nach einer Follow-up-Überprüfung werde aufgegriffen und im Rahmen der RH-internen Prüfungsplanung diskutiert, sagte Kraker dem Ausschuss zu.

In einer Reihe von Detailfragen – die Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker schriftlich zu beantworten versprach - wollte Angerer wissen, ab wann Verhandlungen über die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria geführt wurden, wann die Ausstiegspläne der Bayern bekannt wurden und ob es einen unausgesprochenen Konsens zwischen dem Finanzministerium und den Bayern darüber gab, das Institut nicht in Konkurs gehen zu lassen. Der von der Nationalbank mit 27 Mrd. € angegebene Schaden eines Hypo-Konkurses habe die Werte der Bank nicht berücksichtigt, erinnerte Angerer und stellte einmal mehr die Frage, warum die Republik das Eigenkapitalersatzgesetz hinsichtlich der 5 Mrd. € Kapitalzuführung von Seiten der Bayern nicht genutzt habe.

"Der Kern des Problems bei der Hypo waren in jeder Phase ihrer Geschichte die Landeshaftungen und die Kontrollmängel in der Bank" stellte Kai Jan Krainer (S) fest. Eine Diskrepanz ortete Krainer zwischen dem schriftlich festgehaltenen Verhandlungsergebnis zur Notverstaatlichung und dem ausformulierten Vertrag mit der Bayern-LB. Die Unterschiede seien nicht nur juristische, sondern auch inhaltliche. So fehle im Vertrag die ausverhandelte Gewährleistung, sagte Krainer.

Martina Schenk (T) thematisierte die juristische Beratung des Rechnungshofs bei der Abfassung des Berichts und fragte, ob es politische Interventionen vor der Abfassung des Endberichts gegeben habe. Dazu erklärte RH-Präsidentin Kraker, die Diskrepanz zwischen Roh- und Endbericht sei gängige Praxis und sei auch durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bedingt, auf die der Rechnungshof durch Anonymisierungen im Endbericht Rücksicht nehme.

Margit Kraker: Haftungen sind die Schulden von morgen

Den vom Rechnungshof geprüften Behörden waren Mängel im Unternehmen durchaus bewusst, zeigte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker auf. Dennoch wurden Buch- und Einsichtsrechte nicht ausgenutzt, wodurch es verabsäumt wurde, Informationsasymmetrien entgegenzuwirken. Um dieses Problem künftig zu lösen, schlug Kraker die Verbesserung der Kommunikation, eine Informationsvernetzung zwischen Finanzministerium und anderen Institutionen sowie das Ausschöpfen aller vertraglichen Rechte vor. Auch rechtliche Bestimmungen zu Haftungsobergrenzen der Länder seien künftig erforderlich. An dieser Stelle hob Kraker die Notwendigkeit der Ausweitung der RH-Prüfkompetenz ab einer Bundesbeteiligung von 25% hervor.

Der Kritik am Rechnungshof entgegnete die Präsidentin mit dem Hinweis darauf, der Rechnungshof habe bereits 1993 Haftungen als Schulden von morgen bezeichnet. Im Jahr 2003 wies das Prüforgan auf die expansive Geschäftspolitik der Hypo hin. Das Prüfergebnis spiegle den zum Prüfungsstichtag vorliegenden Wissensstand wieder, verteidigte Kraker den Prüfbericht. Die Ergebnisse des Hypo-Untersuchungsausschusses lagen erst nach Erstellung des RH-Prüfberichts vor und konnten daher nicht miteinbezogen werden, erklärte die Rechnungshofpräsidentin.

Schließlich nahm der Ausschuss - zur Fristwahrung – folgende RH-Berichte in Verhandlung und vertagte deren Behandlung einstimmig: III-293 d.B., III-294 d.B., III-297 d.B., III-298 d.B. und III-299 d.B. (Schluss) fru/gro