Parlamentskorrespondenz Nr. 1023 vom 04.10.2016

Mahrer: Zusatzerklärungen ändern nichts am CETA-Vertragstext

Nachbetrachtung im Wirtschaftsausschuss über Parlamentarische Enquete zu CETA und TTIP

Wien (PK) - Die Zusatzerklärungen von Bratislava sollen Interpretationsspielräume reduzieren, ändern aber nichts am CETA-Vertragstext. Wie Staatssekretär Harald Mahrer in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses erklärte, werden diese "legally binding declarations", die vor allem den Investitionsschutz und die Daseinsvorsorge betreffen, morgen vorgestellt. Klar sei jedenfalls, dass der Vertrag von allen Partnern unterzeichnet und von den nationalen Parlamenten genehmigt werden muss. ÖVP und NEOS sprachen von einem gut ausverhandelten Abkommen und empfahlen eine Unterzeichnung. Entscheidende Bewegung ortete die SPÖ, die allerdings noch "bis zur letzten Minute" für Verbesserungen kämpfen will. FPÖ und Grüne hielten hingegen ihre Bedenken gegen CETA aufrecht, wobei letztere zudem die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen in Frage stellten.

SPÖ will weiter für Verbesserungen kämpfen

Den Anstoß zur Diskussion gab das Stenographische Protokoll (III-305 d.B.) über die Parlamentarische Enquete vom 14. September 2016 zum Thema CETA und TTIP, bei der Expertinnen und Experten sowie EU-Kommissarin Cecilia Malmström zu Wort kamen (Siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 937, 938, 939, 940). "Wir haben mit der Enquete einen Prozess angestoßen und bereits etwas erreicht", resümierte SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter und sah im Lichte der Beschlüsse vom Europäischen Rat in Bratislava eine  entscheidende Bewegung auf europäischer Ebene. Für den SPÖ-Wirtschaftssprecher stellt sich nun die Frage, ob die Zusatzerklärungen ausreichen, um die massiven Einwände gegen das Abkommen auszuräumen. Der Protest gegen CETA müsse jedenfalls ernst genommen werden, pflichtete ihm Fraktionskollege Franz Kirchgatterer bei und drückte seine Hoffnung auf Verbesserungen aus. Die SPÖ werde jedenfalls bis zur letzten Minute für ein vernünftiges Abkommen kämpfen, das den Bedenken der Bevölkerung Rechnung trägt. Hannes Weninger (S) pochte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen von Bratislava und betonte, diese müssten gleichwertig mit dem Vertragstext sein.

Klares Bekenntnis von ÖVP und NEOS zu CETA

Mit deutlichen Worten bekannte sich ÖVP-Mandatarin Angelika Winzig zu CETA. Wir müssen die Globalisierung mitgestalten und brauchen die Exporte, geht es doch um den Wirtschaftsstandort und die Sicherung der Arbeitsplätze. Dank der erfolgreichen Bemühungen von Vizekanzler Mitterlehner sei es nun auch gelungen, Änderungen beim Investitionsschutz zu verankern. Grund für Ängste bestehe jedenfalls nicht. In diese Kerbe schlug auch Josef Schellhorn von den NEOS mit seinem Appell an die Bundesregierung, für CETA einzustehen und endlich zu handeln. Den Gegnern des Vertrages warf er Populismus vor, der das Land weiter in den Stillstand treibe. Wenn man Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa sichern will, dann muss man sich nicht vor Kanada fürchten.

Grüne: Zusatzerklärungen von Bratislava nur "Beipacktext"

Werner Kogler (G) meldete hingegen Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit der nunmehrigen Änderungen an und sprach kritisch von einem bloßen Beipacktext, wobei er anfügte, verabreicht werde letzten Endes die bittere Pille. Er forderte einmal mehr die Herausnahme der Schiedsgerichte, die seiner Meinung nach bloß eine Schieflage erzeugen und im Verhältnis zu Kanada nicht gebraucht werden. Auch sollte das Vorsorgeprinzip eindeutig abgesichert werden. Insgesamt warnte der Finanzsprecher der Grünen vor einer Überbewertung der ökonomischen Effekte und stellte pointiert fest, jeder mittlere Wetterumschwung habe mehr Auswirkungen auf die Wirtschaft als CETA.

FPÖ sieht Defizite bei der Mitbestimmung

Nicht ausgeräumt sind die Bedenken auch für FPÖ-Mandatar Wolfgang Klinger, der vor allem die Frage der Mitentscheidung durch Österreich aufwarf. Die nationalen Parlamente würden nur über jene 15% des Inhalts abstimmen können, die in den Geltungsbereich der Nationalstaaten fallen, bemängelte er.

Staatssekretär Harald Mahrer wies diesen Einwand zurück und stellte klar, der Vertrag müsse von allen Nationalstaaten unterzeichnet werden, wobei der Ratifikationsprozess nach der Unterschrift dann in die nationalen Parlamente geht. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) hof