Parlamentskorrespondenz Nr. 1033 vom 05.10.2016

EU will militärische Konfliktprävention in Drittstaaten unterstützen

Stabilitätsinstrument der EU-Außenpolitik beschäftigt EU-Ausschuss des Bundesrats

Wien (PK) - Krisenabwehr weltweit hat sich die Europäische Union auf die Fahnen geschrieben, als 2014 beschlossen wurde, Partnerländer beim Aufbau von Sicherheitsdiensten zu unterstützen. Nun will die Europäische Kommission diese Verordnung ergänzt wissen um die Möglichkeit einer finanziellen Hilfe, die auch für militärische Zwecke genutzt werden kann. Rund 100 Mio. € wären für das Außenhilfsinstrument der EU (IcSP), das zu Stabilität und Frieden beitragen soll, zwischen 2017 und 2020 nötig. Im EU-Ausschuss des Bundesrats stieß dieses Vorhaben durchaus auf Zustimmung. Hauptfokus der EU-Aktionen zur Stabilitätssicherung sei ja die Unterstützung in Krisensituationen, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich. Militärische Ausgaben zur Beschaffung von Waffen und Munition sowie reine Kampfausbildungen würden von der EU allerdings nicht finanziert, versicherte dem Ausschuss ein Vertreter des Außenministeriums.

Sicherheit und Stabilität essentiell für erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit

Laut Kommissionsvorschlag soll die EU ihren Partnerländern darin behilflich sein, die örtlichen polizeilichen und militärischen Kräfte zu verbessern, wodurch wiederum Krisen eher verhütet beziehungsweise bewältigt würden. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden soll im Rahmen der EU-Hilfe für den Aufbau von Kapazitäten zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung erfolgen. Nicht zuletzt die Entwicklungspolitik der Union hofft man damit wirkungskräftiger zu gestalten, denn wenn Sicherheitsstrukturen und -ressourcen, von der Ausbildung über die Infrastruktur bis zur Ausrüstung, in einem Land fehlen, erschwere dies die Verwirklichung wesentlicher Entwicklungsziele, heißt es in den Erklärungen zum Entwurf für das Außenhilfsinstrument IcSP.

Ein besseres Funktionieren der militärischen Akteure und die Stärkung einer verantwortungsvollen Verwaltung des Sicherheitssektors, vor allem in fragilen Situationen und im Anschluss an Konflikte, tragen hingegen nach Einschätzung der Kommission zu Frieden, Sicherheit und Stabilität und damit auch zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) bei. Grundsätzliches Bestreben aller EU-Hilfsaktionen ist, einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit, einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie einer verstärkten zivilen Kontrolle und Aufsicht über das Militär in Drittländern zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden IcSP-Unterstützungsleistungen als zulässig gewertet, wenn zivile Akteure zur Krisenbewältigung nicht ausreichen.

Mittel aus Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik

Gespeist werden sollen die Initiativen zur Krisenreaktion, Krisenvorsorge und Konfliktverhütung aus Mitteln für Militäroperationen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Vor allem Kosten für Errichtung und Betrieb der Hauptquartiere, Infrastruktur, Logistik und die Unterstützung von Missionen werden damit gedeckt. Außerhalb des Gesamthaushalts der Union stehen für ihre Entwicklungszusammenarbeit mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou Finanzmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung. Die Friedensfazilität für Afrika (APF) wurde 2003 im Rahmen des EEF eingerichtet und ist bis heute das Instrument, das am meisten zur Verknüpfung des Sicherheits- und des Entwicklungsaspekts beiträgt. Diese Mittel waren laut Außenministerium jedoch nicht ausreichend für globale Aktivitäten zur Friedenssicherung. (Schluss EU-Ausschuss) rei


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