Parlamentskorrespondenz Nr. 1038 vom 05.10.2016

Qualitätssicherung wird von Hochschulen zunehmend nachgefragt

Tätigkeitsbericht 2015 der AQ Austria über das dritte Jahr der Volltätigkeit im Bereich Qualitätssicherung des Hochschulsystems

Wien (PK) - Seit 2012 ist die Agentur für Qualitätssicherung (AQ Austria) als nationale Qualitätssicherungsagentur für sämtliche Hochschulen in Österreich zuständig. Ihre Angebote werden zunehmend nachgefragt, auch über die gesetzlichen Verpflichtungen zu Setzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Akkreditierungen hinaus, erfuhren die Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses. Der Geschäftsführer der AQ Austria, Achim Hopbach, stand als Auskunftsperson zum Tätigkeitsbericht 2015 der AQ Austria zur Verfügung. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich zufrieden über diese Entwicklung, sie mache deutlich, dass eine gute Struktur für die Aufgaben der Qualitätssicherung geschaffen wurde. Der Ausschuss nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis (III-309 d.B.).

Tätigkeitsfelder der AQ Austria erweitern sich

Die Agentur AQ Austria führt Qualitätssicherungsverfahren an Universitäten und Fachhochschulen durch, bietet Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung an und führe Studien sowie Systemanalysen für Universitäten und Fachhochschulen durch, legte Achim Hopbach dar. 2015 konnte der Prozess der Zusammenführung der drei früher einzeln agierenden Einrichtungen, nämlich der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Österreichischen Fachhochschulrates (FHR) und des Österreichischen Akkreditierungsrates für Privatuniversitäten (ÖAR), erfolgreich abgeschlossen werden. Die daraus entstandene Struktur habe sich im dritten Jahr ihrer Volltätigkeit bewährt, betonte der Geschäftsführer der AQ Austria auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordnetem Karlheinz Töchterle (V). Die Tatsache, dass die Agentur sich nicht ausschließlich aus den Honoraren für Qualitätssicherungsverfahren finanziere, wie vergleichbare Einrichtungen, komme der Entwicklung des Angebots in Richtung Service zugute. Bei ihrer Errichtung wurden hohe Rücklagen gebildet, die nun aufgebraucht werden, erläuterte er gegenüber den Abgeordneten Jessi Lintl (F) und Sigrid Maurer (G), die die Budgetierung der Agentur hinterfragten. Die hohen Einnahmen für 2014 seien ein Einmaleffekt eines überdurchschnittlich großen Auftrags in Kasachstan gewesen. Für Fachhochschulen wurde ein angemessenes vereinfachtes Verfahren für Änderungs- Aufstockungs- und Umschichtungsanträge gefunden, erfuhr NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon.

Die Tätigkeit der Agentur erweitere sich zunehmend, sagte Hopbach. Neben der Durchführung der gesetzlich verpflichtenden Qualitätssicherungsverfahren für den Bereich der Hochschulbildung würden auch immer mehr ihre Serviceangebote nachgefragt. Dazu gehört die Durchführung von Studien und Systemanalysen, die Information und Beratung zu Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und nicht zuletzt die internationale Zusammenarbeit. Diese konzentriert sich auf den südosteuropäischen und den deutschsprachigen Hochschulbereich, merkte Hopbach an. Der hohe Anteil an Aufträgen aus Kasachstan sei durch eine der Vorgängerinstitutionen eingebracht worden, er rechne damit, dass dieser sich zunehmend reduzieren werde.

Der 2015 erstmals erstellte Bericht zum Entwicklungsstand der Qualitätssicherung an den österreichischen Hochschulen gebe einen wichtigen Überblick über Rahmenbedingungen, Strukturen und Verfahren österreichischer Hochschulen auf dem Gebiet der internen Qualitätssicherung. Die Evaluierung der Pädagogischen Hochschulen laufe im November erst an, teilte er Katharina Kucharowits (S) mit, sie werde mit Vorortbesuchen etwa bis März kommenden Jahres dauern.

Graubereiche im Studienangebot ausländischer Einrichtungen

Die Agentur übernimmt zunehmend neue Aufgaben. Seit 2014 ist sie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien zuständig. Für diesen Bereich interessierten sich die Abgeordneten Maurer (G), die einen unübersichtlichen Bildungsmarkt befürchtete. Hopbach betonte, es sei davon auszugehen, dass zunehmend alle Studien, bei denen Akkreditierungspflicht besteht, auch gemeldet werden. Hinweise kämen dabei oft von Mitbewerbern. Er konzedierte jedoch einen gewissen Reformbedarf bei Studienangeboten, die von ausländischen Einrichtungen teilweise in Österreich durchgeführt werden, aber hier zu keinen Abschluss führen. Wenn es keinen österreichischen Kooperationspartner gebe, bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zu einem Akkreditierungsverfahren. Hier werde versucht, eine Klärung der rechtlichen Fragen zu erreichen, inwiefern eine Grauzone bestehe, die eventuell eine Novellierung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes erfordere, merkte Hopbach auf diesbezügliche Fragen von Ausschussobmann Andreas Karlsböck (F) an. (Schluss) sox


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