Parlamentskorrespondenz Nr. 1057 vom 11.10.2016

Neu im Gesundheitsausschuss

Pflegeassistenz, Mindestpersonalschlüssel, Psychotherapie, Tabakgesetz

Pflegeassistenz-Ausbildung sollte nach Übergangsfrist auslaufen

Wien (PK) - Abgeordnete Eva Mückstein (G) weist darauf hin, dass seit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 (GuKG-Novelle 2016) PflegeassistentInnen (früher: Pflegehilfe) ab 2025 nicht mehr in Krankenanstalten, sondern nur mehr in Pflegeheimen eingesetzt werden können (1837/A(E) ). Diese Regelung kam auf Druck der Länder zustande, weil diese in der personalintensiven Langzeitpflege Bedienstete einsetzen wollen, die weniger kosten als die besser ausgebildeten PflegefachassistentInnen oder die diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, mutmaßt die Antragstellerin. Ein Umstand, der zunehmend kritisch gesehen werde, zumal sowohl für die PatientInnen als auch für die Beschäftigten in diesem Bereich die gleichen Bedingungen gelten sollten wie in den Spitälern. Es wäre daher sinnvoller, die Ausbildungsschiene zur Pflegeassistenz nach einer angemessenen Übergangsfrist gleich auslaufen zu lassen, schlagen die Grünen vor.

Mindestpersonalschlüssel für Pflegeberufe in der stationären medizinischen Versorgung

Die Anforderungen an die Pflege im stationären Bereich (Langzeitpflege und medizinische Versorgung) wachsen stetig, h eisst es in einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen (1839/A(E)). M it der letzten GuKG-Novelle wurden aber keine Vorgaben gemacht, wie und in welchem Verhältnis die seither bestehenden drei Pflegeberufe in der Praxis eingesetzt werden sollen bzw. müssen, gibt Eva Mückstein (G) zu bedenken. Es sei daher zu befürchten, dass in Zukunft jene die Hauptlast der alltäglichen Pflege tragen werden, die kürzer ausgebildet sind und daher auch kostengünstiger angestellt werden können. Um die Pflege- und Betreuungsqualität aufrecht zu halten und eine Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern herzustellen, sollten nach Ansicht der Grünen bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel für die stationäre medizinische Versorgung, die das Verhältnis von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz festlegen, definiert werden. Der Anteil des diplomierten Personals müsste aber zumindest 50% betragen.

Rahmenvertrag für flächendeckende psychotherapeutische Versorgung notwendig

Gravierende Missstände bei der psychotherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung orten die Grünen (1840/A(E) ). Einerseits sehe man ständig steigende PatientInnenzahlen, andererseits müssen aber immer mehr Betroffene die Therapien selbst bezahlen, zeigt Eva Mückstein auf. Waren es im Jahr 2009 noch etwa 30.000 PatientInnen, die keine kassenfinanzierte Behandlung bekamen, sind es derzeit bereits 65.000. Eine Therapieeinheit koste dabei zwischen 70 € und 100 €, die Gebietskassen etwa "refundierten aber weiterhin nur ein Almosen von 21,80 €" - und das seit 1992. Betroffen sei dadurch eine ohnehin stigmatisierte Gruppe; aufgrund der finanziellen Situation seien viele Menschen überhaupt von einer psychotherapeutischen Behandlung ausgeschlossen. Die Gesundheitsministerin wird von den Grünen nun ersucht, umgehend zu einem runden Tisch mit VertreterInnen des Hauptverbandes der Sozialversicherung, des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) und den SprecherInnen der einzelnen Fraktionen einzuladen. Das Ziel der Verhandlungen sollte sein, bis Jahresende einen Psychotherapie-(Rahmen-)Vertrag oder einen Gesamtvertrag vorzubereiten, in dem sämtliche Parameter einer flächendeckenden Versorgung festgelegt werden. Das bisher praktizierte "Steuerungsexperiment", nämlich die Deckelung und Rationierung der Psychotherapie, müsse sofort ein Ende haben, appelliert Mückstein.

FPÖ-Kritik an Schikanen für E-Zigarettenhändler und Trafikanten

Zum wiederholten Male protestiert FPÖ-Mandatar Peter Wurm gegen die Verschärfungen im Tabakgesetz in Österreich, die "weit über das Vorsorgeprinzip hinausschießen" (1855/A(E) ). Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch die Einschränkungen für TrafikantInnen und E-ZigarettenhändlerInnen gefährden und vernichten Arbeitsplätze, bringen aber nach Ansicht des Antragstellers im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz tatsächlich keine Verbesserungen; dies würden auch die letzten unabhängigen Umfragen zur Wirksamkeit der "Schockbilder" auf Zigarettenpackungen belegen. Gerade die E-Zigarette hätte aber ein enormes Potential, um Menschen vom Tabakrauchen auf die um 95% weniger schädliche Alternative des Dampfens umsteigen zu lassen, ist Wurm überzeugt. Der bisher eingeschlagene Weg einer kontinuierlichen Verbotskultur müsse daher umgehend gestoppt werden. Außerdem soll den E-ZigarettenhändlerInnen und den TrafikantInnen ermöglicht werden, ihre Geschäfte ohne willkürliche Schikanen gegenüber den KonsumentInnen betreiben zu können. (Schluss) sue