Parlamentskorrespondenz Nr. 1110 vom 19.10.2016

Viel Lob im Justizausschuss für Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Abgeordnete drängen aber auf Besetzung der Planstellen

Wien (PK) – Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Mit diesem einhelligen Befund bestätigten die Abgeordneten heute im Justizausschuss auch einen Ressortbericht, der von positiven Erfahrungen mit den 2012 beschlossenen Ausweitungen und Nachschärfungen der Korruptionsbestimmungen in der Strafverfolgung spricht. Einziger Wermutstropfen war für die SprecherInnen aller Fraktionen, dass es noch immer nicht gelungen ist, alle Planstellen der Staatsanwaltschaft zu besetzen.

Evaluierungsberichte lagen dem Ausschuss auch zum Thema besondere Ermittlungsmaßnahmen vor. Behörden und Gerichten wird darin ein weiterhin sehr maßvoller Umgang mit Lauschangriff und Rasterfahndung bescheinigt. Justizminister Wolfgang Brandstetter drückte in diesem Zusammenhang seinen Wunsch nach einer auf die Fälle der schwersten Kriminalität eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung aus, verwies allerdings auf den dazu nötigen europäischen Kontext.

Korruptionsstrafrecht hat sich bewährt

Die Änderungen im Korruptionsstrafrecht betreffen vor allem die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit, die Erweiterung der Amtsträgerbegriffs auf Abgeordnete, aber auch auf Organe und MitarbeiterInnen öffentlicher Unternehmen sowie Nachschärfungen beim Delikt der Geschenkannahme und beim sogenannten "Anfütterungstatbestand". Das Justizministerium kam in seinem Bericht (III-310 d.B.) zu dem Schluss, dass sich die Neuerungen in der Praxis bewährt haben, was sich auch durch eine Zunahme der Anzahl von Fällen und gerichtlichen Erledigungen manifestiert. 

Dies sahen auch die Abgeordneten so, wobei Beatrix Karl (V) die allgemeine Zufriedenheit auf den Punkt brachte, "die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich als Erfolgsmodell erwiesen". Albert Steinhauser (G) und Nikolaus Scherak (N) drängten allerdings auf einen Vollausbau der WKStA im Sinne der Besetzung sämtlicher Planstellen. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter würdigte die Arbeit der WKStA und meinte, man sei auf dem richtigen Weg, es brauche aber noch Verbesserungen und Anpassungen. Er werde jedenfalls alles unterstützen, was eine Besetzung der Planstellen erleichtert.

Auf weitgehend positives Echo stieß auch die so genannte Whistleblower-Hotline. Diese habe sich als Instrument der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft bewährt, stellten Karl und Steinhauser übereinstimmend fest. Befürchtungen, die Plattform könne zu "Vernaderungen" missbraucht werden, haben sich nicht bestätigt, unterstrich der Justizsprecher der Grünen. SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann äußerte hingegen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Hotline, die er vor allem mit dem Umstand begründete, dass 3.328 Anzeigen von Whistleblowern bloß neuen Verurteilungen gegenüber stehen. Der Justizminister konnte diese Einschätzung nicht teilen und betonte, die Anzeigen würden nur bei einem entsprechenden Anfangsverdacht zu einem Verfahren führen. Dadurch sei es schon frühzeitig möglich, die Spreu vom Weizen zu trennen. 38% der Fälle seien jedenfalls mangels eines solchen Anfangsverdachts eingestellt worden.

Besondere Ermittlungsmaßnahmen: Brandstetter für Vorratsdatenspeicherung bei schwerster Kriminalität

Ein gutes Zeugnis stellt das Ressort auch Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten beim Umgang mit den besonderen Ermittlungsmaßnahmen aus. Von den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung sei in maßvoller und der Verhältnismäßigkeit entsprechender Weise Gebrauch gemacht worden, heißt es in den beiden Erfahrungsberichten für die Jahre 2013 und 2014 (III-170 d.B., III-256 d.B.). Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle dürfe aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Formen der optischen und akustischen Überwachung nicht notwendig wären. Vielmehr haben sich die neuen Maßnahmen als effizientes und notwendiges Instrumentarium zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität erwiesen.

Was die mittlerweile aufgehobene Vorratsdatenspeicherung betrifft, gab Justizminister Brandstetter zu bedenken, die alte Regelung sei zu weit gegangen. Es würde aber Sinn machen, "etwas wie eine Vorratsdatenspeicherung" zu haben – dies aber mit der Einschränkung auf Fälle schwerster Kriminalität. Aktuelle Pläne in dieser Richtung gebe es nicht, zunächst sei jedenfalls die Entscheidung des EuGH abzuwarten, betonte der Ressortchef, der im Übrigen für ein Vorgehen im europäischen Kontext plädierte.

Bei Maßnahmen und Gesetzen im Bereich der Sicherheit will Brandstetter einen Weg der vernünftigen Mitte gehen, der an den praktischen Notwendigkeiten orientiert ist und gleichzeitig auf die Grund- und Freiheitsrechte Bedacht nimmt. Der Minister reagierte damit auf einen Appell von Albert Steinhauser (G) und Nikolaus Scherak (N), sich in der Sicherheitsdebatte als "mäßigendes Gegengewicht zu anderen Regierungskollegen" zu positionieren.

Die drei Berichte wurden jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen und gelten damit als enderledigt. (Fortsetzung Justizausschuss) hof