Parlamentskorrespondenz Nr. 1147 vom 27.10.2016

Neu im Verkehrsausschuss

Novelle des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes (SSEG)

Wien (PK) – Österreich hat zwar 2012 sein Seeschifffahrtsregister geschlossen, vereinzelte Bestimmungen aus EU-Richtlinien zur Seeschifffahrt bzw. aus Übereinkommen der International Maritime Organisation (IMO) müssen jedoch im österreichischen Rechtsbestand berücksichtigt werden. Dafür steht seit 1996 das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz (SSEG) zur Verfügung. Derzeit ist dieses zu novellieren, um einer Änderung eines IMO-Übereinkommens Rechnung zu tragen (1299 d.B.). In der "International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS)" gelten seit Mitte 2016 neue Bestimmungen für Befrachter von Hochseeschiffen. Sie müssen die Bruttomasse von Containern vor deren Stauung an Bord rechtzeitig nach bestimmten Normen feststellen und dokumentieren, bei Nichteinhaltung der Bestimmungen würde die Beladung verweigert. Eine Nichtumsetzung der Regelung könnte daher Wettbewerbsnachteile für österreichische Wirtschaftsunternehmen, die Güter über Seehäfen exportieren, mit sich bringen.

Gleichzeitig werden in der Novelle Verordnungsermächtigungen für Bereiche, die für Österreich zwar derzeit nicht relevant sind, es aber theoretisch sein könnten, präziser gefasst. Das betrifft Bestimmungen über Ausbildungseinrichtungen von Seeleuten sowie die Schiffsausrüstungsverordnung. (Schluss) sox