Parlamentskorrespondenz Nr. 1184 vom 09.11.2016

Nationalrat: Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen sind Geschichte

Einstimmiger Beschluss gegen unlauteren Wettbewerb

Wien (PK) – Buchungsplattformen dürfen künftig den bei ihnen gelisteten Hotels nicht mehr verbieten, günstigere Preise auf anderen Vertriebswegen oder auf der eigenen Website anzubieten. Diese bisherige Praxis von Betreibern internationaler Online-Plattformen, von den Beherbergungsbetrieben Bestpreisklauseln einzufordern, wurde heute mit einer entsprechenden Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Preisauszeichnungsgesetzes einstimmig vom Nationalrat untersagt. Damit soll dem faktischen Ungleichgewicht zwischen Betreibern von Buchungs- und Vergleichsplattformen und Beherbergungsbetrieben Rechnung getragen werden. Ohne die Vorteile solcher Plattformen in Frage zu stellen, soll damit fairer Wettbewerb im Sinne der Unternehmen und KonsumentInnen sichergestellt werden. 2020 ist eine Evaluierung der Regelung geplant, um Auswirkungen und neue Trends festzustellen. Miterledigt wurde der Antrag aller Oppositionsparteien, in dem faire Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen im Tourismusvertrieb gefordert werden.

Faire Wettbewerbssituation für heimische Unternehmen, positive Entwicklung für KonsumentInnen

Einig waren sich fast alle RednerInnen über die positive Entwicklung, mit Abschaffung von Bestpreisklauseln faireren Wettbewerb im Sinne der heimischen Tourismusbetriebe sicherzustellen. Maximilian Unterrainer (S) und Andrea Gessl-Ranftl (S) hielten außerdem fest, dass ebenso KonsumentInnen von diesem Wegfall der Klausel profitieren würden. Das bisherige wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Plattformen und heimischen Betrieben und somit die Bestpreisklauseln seien abzulehnen, sagte auch Beatrix Karl (V). Buchungsplattformen bringen zwar viele Vorteile, gleichzeitig seien besonders Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) von unfairen Bedingungen betroffen. Im Sinne der KMUs sei fairer Wettbewerb daher wichtig.

Die Opposition kritisierte, dass die Abschaffung der Bestpreisklausen erst jetzt zur Umsetzung kommt, obwohl sie schon über Jahre eingefordert wurde. Außerdem gab es heftigen Widerspruch gegen die Feststellung von Gabriel Obernosterer (V), der insgesamt auf die Erleichterungen hinwies, die in den letzten Jahren für Tourismusbetriebe erreicht wurden. Wiewohl manche Vorschriften für den Tourismus noch zu entrümpeln seien, plädierte er dafür, diese Erleichterungen positiv anzuerkennen. Sowohl Gerald Hauser (F) als auch Georg Willi (G), Josef Schellhorn (N) und Leopold Steinbichler (T) widersprachen dieser Einschätzung, wobei ihre Kritik unterschiedliche Punkte betraf. Der Rucksack, den Tourismusbetriebe zu tragen hätten, sei nach wie vor zu schwer, meinte dazu Hauser. Das beträfe beispielsweise Vorschriften wie Umbauten für rauchfreie Bereiche, Allergenverordnungen, das immer gleichbleibende Budget für die Österreichwerbung und die Registrierkassenpflicht ebenso wie die Russland-Sanktionen oder die Gewerbeordnung und das Privatvermietergesetz. Die Steuerreform habe den Tourismus getroffen, hielt Abgeordneter Willi den Aussagen Obernosterers kritisch entgegen. Bei Buchungsplattformen sei für ihn positiv zu sehen, dass sie einen Marktplatz geschaffen haben. Die Kunst sei, deren Macht aber auch zu begrenzen, einen Schritt dahin sieht er mit der Abschaffung der Bestpreisklauseln. Er begrüßte auch die geplante Evaluierung der Novelle, weil der Markt durch die Digitalisierung laufend im Umbruch sei. Betont wurde unter anderem von Josef Schellhorn, dass die Novelle ein positives Beispiel für die Zusammenarbeit im Parlament sei und dass Staatssekretär Mahrer den Antrag der Opposition wieder in Gang gesetzt hätte. Für ihn gelte es aber weiterhin, die Probleme der Tourismusbranche zu bewältigen, die von Registrierkassenpflicht über zu wenig weitgehende Arbeitszeitflexibilisierung bis zu Fachkräftemangel, einer 40-jährigen Abschreibungsdauer für Investitionen und Bürokratieschikanen reichen. In eine ähnliche Richtung ging auch die Kritik von Steinbichler, der außerdem einen Entschließungsantrag einbrachte. Er forderte damit die Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe. Die Herkunft der verwendeten Produkte soll demnach auf Speisekarten ausgewiesen werden, um sicherzustellen, dass KonsumentInnen und Gäste angepriesene Qualitätsprodukte österreichischer Herkunft auch tatsächlich bekommen. Der Antrag fand im Plenum keine Mehrheit.

Hermann Brückl (F) hält bei Investitionen die steuerrechtliche Nutzungsdauer von 40 Jahren für problematisch. Der Tourismus sei einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige. Was die Koalition betreibe sei Stillstandspolitik, denn gerade im Tourismus brauche es Investitionen und steuerliche Zeiträume, die der tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst sind.

Für Johannes Schmuckenschlager (V) zeigt sich in den Bestpreisklauseln, dass gerade die Digitalisierung eine große Herausforderung darstellt. Er sieht die Probleme in den von der Opposition kritisierten anderen Bereichen der Tourismuspolitik wie Raucherschutz, Allergenverordnung und auch bei der Barrierefreiheit aber als gesellschaftliche Bedürfnisse, denen man entsprechend Rechnung tragen müsse. Die Auflagen für die Betriebe seien demnach so ausgestaltet, dass sie auch machbar seien. Für ihn wäre die Arbeitszeitflexibilisierung ein wichtiger nächster Schritt. Für Wolfgang Knes (S) ist eine Arbeitszeitflexibilisierung nur mit entsprechender Bezahlung denkbar. MitarbeiterInnen dürften nicht oberflächlich abgespeist werden.

Optimismus für Tourismus und Digitalisierung

Die mit der Digitalisierung einhergehende Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 findet längst statt, stellte Andreas Hanger (V) zum Thema Plattformen fest. Er plädierte dabei für Optimismus für den Tourismusbereich, aber auch für die Digitalisierung. Harald Troch (S) und Georg Vetter (V) sprachen sich deutlich für die Forcierung österreichischer bzw. regionaler Vertriebssysteme und Plattformen aus. Troch kritisierte dabei die Dominanz der Marktführer bei den Buchungsplattformen. Für Vetter ist die aktuelle Novelle im Hinblick auf vertragliche Privatautonomie nur die zweitbeste Lösung. Er plädiert für eine marktwirtschaftliche Lösung der Problematik und regte die heimischen Unternehmen an, selbst Buchungsplattformen zu entwickeln. Für Abgeordneten Robert Lugar (T) ist fraglich, ob Buchungsplattformen weiterhin mit Hotelbetrieben zusammenarbeiten werden, wenn diese nun selbst günstigere Preise anbieten. Denn die Plattformen investieren als Vertriebskanal große Beträge in Werbung bei Google, um auch entlegene Betriebe im Internet auffindbar zu machen. Für Lugar ist daher mit der Novelle nichts gewonnen. Er stimmte eher Abgeordneten Vetter zu, dass man Alternativen überlegen müsse.

Staatssekretär Harald Mahrer bestätigte der Opposition, dass schon in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen wurde, dass es zu einem Interessenkonflikt durch Digitalisierung kommen werde. Ähnliche Bestimmungen zu Bestpreisklausen wurden auch in anderen Ländern bereits gesetzlich festgelegt, insofern komme man dem Wunsch nun auch hierzulande nach. Den Vorwurf einer "Stillstandspolitik" strafe die eigene Branche Lügen, verwies der Staatsekretär auf steigende Nächtigungs- und Gästezahlen und ein größeres Kreditvolumen. Die Abschaffung der Bestpreisklauseln diene nun auch dem faireren Wettbewerb. Auch wenn manche Dinge länger brauchen, sei dies nun mit der Novelle umgesetzt. (Fortsetzung Nationalrat) mbu


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