Parlamentskorrespondenz Nr. 1185 vom 09.11.2016

Parteienfinanzierung und Medientransparenz: Nationalrat ortet Optimierungsbedarf bei Prüfkompetenz des Rechnungshofs

RH-Präsidentin Kraker fordert originäre Einschau- und Prüfrechte

Wien (PK) – Die Prüfkompetenz des Rechnungshofs ist im Zusammenhang mit der Kontrolle der Parteienfinanzierung, der Medientransparenz und bei der Feststellung außergewöhnlicher Vermögenszuwächse bei Regierungsmitgliedern im Sinne des Unvereinbarkeits‒ und Transparenz‒Gesetzes mangelhaft. Darin waren sich heute alle Parteien einig. Sie streben daher auch eine baldige Reform an. In diesbezüglichen Gespräche unter Einbindung von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker soll eine Gesetzesänderung erarbeitet werden.

Genügend Unterlagen dafür liefert der Bericht des Rechnungshofs, der mehr als deutlich macht, dass das Prüforgan weder personell noch kompetenzrechtlich in der Lage ist, seinen gesetzlichen Auftrag überhaupt wahrzunehmen. Rechnungshofpräsidentin Kraker kritisierte daher heute im Plenum des Nationalrats einmal mehr, dass die Sonderaufgaben personelle Ressourcen binden, die für die Erfüllung von Kernaufgaben wie Gebarungsüberprüfungen und Beratung fehlen. Andererseits würden die Kontroll- und Transparenzziele nicht erreicht, weil die gesetzlichen Grundlagen für die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs unzureichend sind.

Sie bemängelt vor allem den Umstand, dass der Rechnungshof bei der Prüfung der Parteiengelder und im Bereich der Medientransparenz im Wesentlichen auf die formale Kontrolle und Veröffentlichung der in den Rechenschaftsberichten enthaltenen Informationen beschränkt ist. Mangels originärer Einschau‒ und Prüfungsrechte könne die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte nicht beurteilt werden. Eine inhaltliche Kontrolle durch den Rechnungshof sei nicht möglich. Kraker mahnte auch Verbesserungen bei der Qualität der Vermögensmeldungen ein. Die Rechnungshofpräsidentin machte klar, dass sie für einen Rückzug ihres Hauses aus diesen Sonderprüfungskompetenzen eintritt, sollten dem Rechnungshof keine wirklichen Prüfbefugnisse zugestanden werden: Man könne nur dann Transparenz gewährleisten, wenn auch geprüft werden kann, stellte sie unmissverständlich fest.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen. Nicht durchgekommen sind die NEOS mit ihrem Entschließungsantrag zum Parteiengesetz. Sie wollen die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen ausweiten und gegen verbotene Querfinanzierungen und das Umgehen des Spendenannahmeverbots vorgehen.

Wo Rechnungshof draufsteht, muss auch Rechnungshof drinnen sein

In der Debatte bekräftigten alle RednerInnen die Notwendigkeit einer Optimierung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Wo Rechnungshof draufsteht, müsse auch Rechnungshof drinnen sein, meinte etwa Elmar Mayer seitens der SPÖ. Die Empfehlungen müsse man ernstnehmen, bemerkte Hermann Gahr (V), es sei fehl am Platz, den Rechnungshof zu beschäftigen, ohne entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Auch sein Klubkollege Josef Lettenbichler ortet Handlungsbedarf, merkte aber an, dass in Bezug auf das Parteiengesetz in Österreich heute strengere Maßstäbe herrschen als in Deutschland. Lettenbichler gab Elmar Mayer auch insofern recht, als dieser darauf hinwies, dass man sich genau überlegen müsse, in welche Richtung die Reform gehen könne. Trotz der Reformbedarfs hinterfragte Mayer, ob man einem staatlichen Organ wie dem Rechnungshof auch die Möglichkeit geben sollte, politische Parteien inhaltlich zu überprüfen. Gahr machte zudem geltend, dass man auch auf die Vereine Bedacht nehmen müsse, die bei der Vorlage der Unterlagen großen Verwaltungsaufwand zu bewältigen hätten.

In der Diskussion gab es keine grundsätzliche Kritik an der öffentlichen Förderung von Parteien. Wie die Vorsitzende des Rechnungshofausschusses Gabriela Moser (G) festhielt, stünden auch die Grünen für eine ordentlichen Parteienfinanzierung, diese müsse aber transparent und nachvollziehbar sein. Eine unzulässige Beschäftigungstherapie, die nach außen hin Transparenz vortäuschen soll, lehnte sie ab. Die derzeitige Situation hält sie für unhaltbar, denn der Rechnungshof werde dadurch für etwas verantwortlich gemacht, was er nicht kontrollieren darf. Das führe zu Politikverdrossenheit, weshalb sie massiv für die Sanierung des Gesetzes eintrat.

Gabriela Moser (G) und Johann Hell (S) gingen in ihren Ausführungen nicht nur auf die Parteienfinanzierung ein, sondern kritisierten auch, dass in Hinblick auf das Medientransparenzgesetz die Nachvollziehbarkeit nicht möglich sei, da beinahe die Hälfte aller Werbeausgaben unter die Bagatellgrenze von 5.000 € fallen. "Es liegt an uns, den Unfug zu beenden und mit dem Steuergeld und den Ressourcen des Rechnungshofs sorgsam umzugehen", betonte Moser.  Ebenso drängten die NEOS auf Reformen, wobei Claudia Gamon auf ihren Antrag verwies. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn die Kontrolle gerade bei den Parteien streng ist, merkte sie an und zeigte sich enttäuscht, dass ihre Initiative abgelehnt wird. Nikolaus Scherak (N) wiederum bemängelte die lange Zeitdauer der Reformen, da seit langem schon bekannt sei, wo die Mängel liegen. Seiner Meinung nach wird auch bei Unternehmen und Parteien mit zweierlei Maß gemessen, da politische Parteien im Gegensatz zur Privatwirtschaft bei Verstößen mit keinen Sanktionen zu rechnen haben. Reformbedarf ortete auch Martina Schenk (T). Sie mutmaßte, dass SPÖ und ÖVP dazu kaum bereit seien, um das System und damit die Chancenungleichheit unter den Parteien zu erhalten. Denn beide Koalitionsparteien hätten die Möglichkeit, Geschäfte mit Unternehmen zu machen, die dem Bund oder den Ländern gehören. (Fortsetzung Nationalrat) jan