Parlamentskorrespondenz Nr. 1215 vom 14.11.2016

Budget 2017: Schlankes Budgetbegleitgesetz hat Ausschuss passiert

Mehr Geld für Bundesmuseen, SIVBEG wird aufgelöst, Winterpalais wandert zurück ins Finanzministerium

Wien (PK) – Über das Budget 2017 wird der Budgetausschuss des Nationalrats in den nächsten Tagen noch intensiv beraten, einen ersten Beschluss haben die Abgeordneten aber bereits heute gefasst. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien haben begleitende Gesetzesänderungen zum Bundesfinanzgesetz den Ausschuss passiert. Vorgesehen ist unter anderem, die Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Nationalbibliothek zu erhöhen sowie die Immobilienverwertungsgesellschaft des Verteidigungsministeriums (SIVBEG) aufzulösen. Das ehemalige Winterpalais von Prinz Eugen wird mit Anfang 2017 zurück in das Finanzministerium wandern. Die Auflösung der SIVBEG wurde zwar auch von Seiten der Opposition begrüßt, FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach stimmten insgesamt aber gegen das Gesetzespaket.

Dass das Budgetbegleitgesetz heuer mit lediglich drei Seiten und fünf Artikel recht schlank ausfällt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass mehrere Regierungsvorhaben wie die Senkung der Bankenabgabe und die Einrichtung einer Innovationsstiftung für Bildung in eigenständige Gesetzentwürfe gegossen wurden. Sie sind derzeit noch in Begutachtung, ihre Beschlussfassung könnte, bei rechtzeitiger Einbringung, in der Plenarwoche Mitte Dezember erfolgen.

Bundesmuseen erhalten um 2 Mio. € mehr

Bereits im Budgetbegleitgesetz (1262 d.B.) fixiert ist die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen um 2 Mio. € auf 87,06 Mio. € ab 2017. Die Österreichische Nationalbibliothek erhält jährlich um 0,73 Mio. € mehr als nach den bisherigen Plänen vorgesehen. Außerdem haben sich das Finanzministerium und die Österreichische Galerie Belvedere darauf verständigt, den Überlassungsvertrag für das ehemalige Winterpalais von Prinz Eugen in der Himmelpfortgasse einvernehmlich aufzulösen, wobei das Haus zumindest im nächsten Jahr noch als Ausstellungsort genutzt werden kann.

Ein endgültiges Aus steht der Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG) bevor, die seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005 160 Liegenschaften des Bundesheers verwertet hat. Für die noch ausstehenden Immobilienverkäufe des Verteidigungsministeriums reicht die Kapazität der ressorteigenen Organisation, wird in den Erläuterungen festgehalten. Verkauft werden sollen darüber hinaus nicht mehr benötigte Grundstücke der Justizanstalt Asten in Oberösterreich, wofür ein Verkaufserlös von 2 Mio. € erwartet wird.

Im Familienlastenausgleichsgesetz wird – rückwirkend mit 2005 – klargestellt, dass sich die im § 50 Bundesbahngesetz normierte Steuerbefreiung für die ÖBB-Infrastruktur AG nicht auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) bezieht.

Breite Zustimmung zur Auflösung der SIVBEG

Allgemein begrüßt wurde von den Abgeordneten die Auflösung der SIVBEG. Die Grünen hätten die bestehende Doppelstruktur wegen des damit verbundenen Mehraufwands in der Verwaltung schon immer kritisiert, sagte Bruno Rossmannn (G) und verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen kritischen Bericht des Rechnungshofs. Mit der Veräußerung von Liegenschaften des Bundesheeres hätte man bei Bedarf genauso gut die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) beauftragen können. Auch FPÖ-Abgeordneter Roman Haider und SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter zeigten sich über diesen Schritt erfreut, wobei Matznetter daran erinnerte, dass die Einrichtung der SIVBEG seinerzeit gegen die Stimmen der SPÖ von ÖVP und BZÖ beschlossen wurde.

Laut Kanzleramtsminister Thomas Drozda werden zwei der drei bei der SIVBEG beschäftigten Personen ins Verteidigungsministerium wechseln. Eine Verschmelzung mit der BIG, wie von ÖVP-Abgeordnetem Werner Groiß in den Raum gestellt, sei nicht in Erwägung gezogen worden. Dass eine Verkaufsermächtigung für den Verkauf von drei Liegenschaften des Heeres, etwa in Lienz und Freistadt, nunmehr wieder aufgehoben wird, begründete der Minister damit, dass diese Liegenschaften vom Verteidigungsministerium selbst benötigt werden.

Die zusätzlichen Mittel für die österreichische Nationalbibliothek sollen laut Drozda dem Literaturmuseum zugutekommen. Was nach 2017 mit dem ehemaligen Winterpalais von Prinz Eugen passieren wird, liegt ihm zufolge im Ermessen des Finanzministers, dieser wolle das Palais unter anderem wieder für Veranstaltungen seines Ressorts nutzen. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) hatte zuvor auf die exorbitanten Sanierungskosten verwiesen.

Eine längere Diskussion im Ausschuss löste die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes aus. Wie ein Vertreter der Regierung erklärte, stellen die ÖBB die Zahlung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds durch die ÖBB-Infrastruktur mit Berufung auf das Bundesbahngesetz infrage. Ein entsprechendes Verfahren läuft und liegt zur Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof. Es geht um kumulierte Zahlungen in der Höhe von rund 300 Millionen Euro, die zwischen 2005 und 2015 von den ÖBB geleistet wurden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die rückwirkend geltende Klarstellung hegt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts nicht, wie Drozda aus der entsprechenden Stellungnahme zitierte. Rainer Hable von den NEOS stellte die Vorgangsweise dennoch in Frage. (Schluss) gs