Parlamentskorrespondenz Nr. 1219 vom 15.11.2016

Höchstgerichte: Budgetäre Situation 2017 vorerst etwas entspannt

Budgetausschuss diskutiert Voranschläge für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie für die Präsidentschaftskanzlei

Wien (PK)  - Die budgetäre Situation der beiden Höchstgerichte – Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof – hat sich kurzfristig etwas entspannt. Man habe sparsam gewirtschaftet, effizienzsteigernde Maßnahmen gesetzt und Rationalisierungen vorgenommen, betonte heute etwa der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger im Budgetausschuss des Nationalrats, in dem der Bundesvoranschlag für 2017 beraten wird. Er könne ein wohlbestelltes Haus übergeben, sagte Holzinger, der Ende 2017 in den Ruhestand tritt. Wen es nicht zu einem großen Anstieg der Fälle kommt, die Rahmenbedingungen so bleiben wie sie sind und man auf Rücklagen zurückgreifen kann, sehe er bis 2019 keine gravierenden finanziellen Probleme.

Auch der Verwaltungsgerichtshof habe sich konsolidieren können, berichtete dessen Präsident Rudolf Thienel. Durch interne Organisationsmaßnahmen sei man in der Lage gewesen, vieles abzudecken. 2017 werde man daher noch "im grünen Bereich" liegen. Der Verwaltungsgerichtshof werde aber ab 2018 eine zusätzliche Personalausstattung benötigen. Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit habe sich gut bewährt, das ganze System laufe "sehr rund", sagte der Präsident.

Verfassungsgerichtshofpräsident Holzinger übergibt Ende 2017 wohlbestelltes Haus

Die Fälle, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bearbeiten hat, steigen wieder an, wobei vor allem die neuen Aufgaben in Asylrechtsangelegenheiten und bei der Normenkontrolle (Gesetzesbeschwerde) zu Buche schlagen. Der Gerichtshof rechnet bis Ende 2016 mit insgesamt rund 3.900 neu anhängigen Verfahren – das sind im Vergleich zu 2015 rund 400 Fälle mehr -, dazu kommen 976 aus dem Vorjahr übernommene Fälle. Die Verfahrensdauer konnte weiter gesenkt werden, sie liegt bei durchschnittlich fünf Monaten, in Asylfragen sogar bei drei. Die Asylfälle stellen laut Holzinger nach wie vor eine große Herausforderung dar; sie umfassen – unter Einschluss aller Fremdenrechtsfälle – rund 50% aller anhängigen Verfahren. Im Moment könne man das noch zufriedenstellend bewältigen, betonte der Präsident, man wisse aber nicht, wie sich das weiterentwickelt.

Die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl habe den Arbeitsplan in der Juni-Session "über den Haufen geworfen", erläuterte Holzinger weiter, man sei bemüht gewesen, innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. Das habe einen großen Rückstau verursacht, weil die Sache rund zwei Drittel der Kapazitäten gebunden hätte. Dieser Rückstau konnte aber in der Oktober-Session abgebaut werden, Holzinger zeigte sich optimistisch, dass der restliche Teil in der vierten Session aufgearbeitet werden kann.

Die neue Rolle des VfGH im Rahmen der Untersuchungsausschüsse, in Streitfragen zu entscheiden, bewertete Holzinger als eine positive Entwicklung. Die Regelung habe sich bewährt, stellte er fest, so sei es gelungen, im Hypo-Untersuchungsausschuss 10 Streitfälle rasch und kompetent zu erledigen. Die erweiterte Normenkontrolle bringe wesentlich mehr Fälle als erwartet, Holzinger berichtete von rund 550 Parteianträgen. Im Gerichtshof werde daher dafür ein neues Referat eingerichtet.

Wie den Wirkungszielen zu entnehmen ist, soll die umfassende Modernisierung des VfGH weitergeführt werden, bis 2018 will man alle Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeiten. Der Verfassungsgerichtshof leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung junger Juristinnen und Juristen, betonte Holzinger. Rund 30 verfassungsrechtliche MitarbeiterInnen seien angestellt, die nach einer Dienstzeit von etwas mehr als vier Jahren in andere Bereiche wechseln. Holzinger betonte weiters, dass man um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders bemüht sei und im Haus sieben Teleworking-Arbeitsplätze angeboten würden.

Konkret steigen die Ausgaben für den Verfassungsgerichtshof im kommenden Jahr auf 15,66 Mio.€ (2016: 14,86 Mio. €), das ist ein Plus von 5,4%.

Für den Verwaltungsgerichtshof wird es ab 2018 knapp  

Auch die Verfahrensdauer im Verwaltungsgerichtshof (VwGH) konnte von zehn Monaten (2014) auf sieben Monate verringert werden. Ebenso ist die Zahl der offenen Fälle gesunken, berichtete Präsident Thienel, der gelichzeitig auf den rasanten Anstieg neuer Fälle hinwies: Waren dies im Jahr 2014 noch rund 4.000, so stieg die Zahl im Vorjahr auf ca. 4.600. Heuer rechnet man mit über 5.000 Fällen.

Die derzeitige Lage sei mit Hilfe interner Organisationsmaßnahmen noch zu bewältigen, sagte Thienel, die Herausforderung beginne ab 2018. Außerdem sei es notwendig, die 17 Jahre alte IT-Struktur zu modernisieren, dazu kämen erforderliche Sicherheitsvorkehrungen. Das schlage sich alles nicht unerheblich im Budget nieder, er hoffe, dies mit der Auflösung von Rücklagen bewältigen zu können.

Das Budget 2017 für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen in der Höhe von 19,87 Mio. € (2016: 19,38 Mio. €) vor, das bedeutet einen Anstieg von 2,6% gegenüber dem Vorjahr.

Priorität wird im VwGH der Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes sowie der Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Die Steigerung der elektronischen Kommunikation hängt jedoch auch stark von seinen externen Partnern ab. Der Verwaltungsgerichtshof setzt ebenfalls Schritte, seine Entscheidungen besser zu kommunizieren und hat zu diesem Zweck eine Judikaturdokumentation eingerichtet. 

Präsidentschaftskanzlei

Neben den beiden Höchstgerichten stand auch das Budget der Präsidentschaftskanzlei auf dem Programm in diesem Teil des Budgetausschusses. An Ausgaben sind im Jahr 2017 für die Präsidentschaftskanzlei 8,33 Mio. € (2016: 8,16 Mio. €) veranschlagt, das sind 2% mehr Mittel als heuer.

Neben den Personalkosten schlagen für die Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen für die Instandhaltung der Büroinfrastruktur sowie der Inventar- und Bausubstanz zu Buche. Darüber hinaus zählen Aufwendungen für die Vertretung der Republik nach außen durch den Bundespräsidenten zu wichtigen Aufgaben, die sich in den Kosten niederschlagen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Wittmann (S), Kai Jan Krainer (S), Wolfgang Gerstl (V), Harald Stefan (F), Albert Steinhauser (G), Nikolaus Scherak (N) und Christoph Hagen (T). (Fortsetzung Budgetausschuss) jan