Parlamentskorrespondenz Nr. 1247 vom 17.11.2016

Bundesrat einstimmig für Verbot von unlauteren Bestpreisklauseln

Neuerliche Anpassung bei Besoldungsrecht, Kulturabkommen mit dem Kosovo befürwortet

Wien (PK) – Heimischen Beherbergungsbetrieben steht es künftig frei, auf eigenen Vertriebswegen günstigere Preise als auf Online-Buchungsplattformen anzubieten. Die Länderkammer befürwortete dies heute einstimmig. Die bisherige Praxis von Betreibern internationaler Online-Plattformen, von den gelisteten Unterkünften Bestpreisklauseln einzufordern, ist mit der entsprechenden Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Preisauszeichnungsgesetzes somit Geschichte. Das Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Österreich und dem Kosovo erhielt heute im Bundesrat ebenso einhellige Zustimmung. Mehrheitlich befürwortete wurde eine neuerliche Änderung im Besoldungsrecht der Bundesbediensteten.

Bestpreisklauseln sind unzulässige Geschäftspraxis

Mit der Gesetzesänderung über Bestpreisklauseln soll dem faktischen Ungleichgewicht zwischen Betreibern von Buchungs- und Vergleichsplattformen und Beherbergungsbetrieben Rechnung getragen werden. Letztere bekommen damit die Freiheit, selbst günstigere Preise als über die Online-Plattformen anzubieten. Ohne die Vorteile solcher Plattformen in Frage zu stellen, soll damit fairer Wettbewerb im Sinne der Unternehmen und KonsumentInnen sichergestellt werden. 2020 ist eine Evaluierung der Regelung geplant, um Auswirkungen und neue Trends festzustellen.

In der Debatte sprachen sich alle grundsätzlich für die Gesetzesänderung aus. Robert Seeber (V/O) nutzte die Gelegenheit, im Bundesrat anlässlich seiner ersten Rede auf seinen Hintergrund in der oberösterreichischen Wirtschaft, Tourismus und Gastronomie hinzuweisen. Hauptthemen seien für ihn unter anderem Entrümpelung der Überregulierung und Arbeitszeitflexibilisierung. Man müsse Jung und Alt fit machen für die Digitalisierung. Zustimmend zur Abschaffung der Bestpreisklauseln sieht er bei den Buchungsplattformen Vor- und Nachteile. Diese schaffen zwar einerseits einen Marktplatz, würden aber andererseits ihre Marktmacht missbrauchen. Fraktionskollege Christian Poglitsch (V/K) sieht in der vorliegenden gesetzlichen Beschränkung der Vormachtstellung der Plattformen auch eine Win-win-Situation für UnternehmerInnen und KonsumentInnen. Ebenso begrüßte Renate Anderl (S/W) das Verbot der Bestpreisklausel. Damit erhöhe sich der Bewegungsspielraum für Betriebe, hohe Konsumentenschutzstandards würden beibehalten. Zusammen mit der geplanten Evaluierung 2020 sei dies ein wichtiger Schritt für die Wettbewerbssituation der heimischen Unternehmen und damit der Beschäftigten. Günther Novak (S/K) plädiert dafür, sich das Ergebnis der Evaluierung 2020 genau anzusehen. Man müsse beobachten, ob große Plattformen auf kleine Betriebe verzichten, wenn diese selbst günstigere Preise anbieten. Die Entlastung der Betriebe mit der Maßnahme sei gut, ergänzend sollte man in Richtung österreichische Buchungsplattform denken.

Die FPÖ-Bundesräte Reinhard Pisec (F/W)und Gerd Krusche (F/St) halten es grundsätzlich für wichtig, dass Betriebe in der Preisgestaltung nun frei agieren können. Allerdings bringe die Steuerreform ausschließlich Belastungen, man müsse sich auch um die grundsätzliche Finanzierung der Betriebe kümmern, so Pisec. Er äußerte auch Kritik an der Wettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit den Bestpreisklauseln und forderte eine bessere Ausstattung der Behörde. Auch für Gerd Krusche ist die Novelle nur ein Tropfen auf den heißen Stein in der Tourismusbranche, deren Rahmenbedingungen man in den letzten Jahren stetig erschwert habe. Durch Online-Bewertungsmöglichkeiten steige der Investitionsdruck, da gebe es viel zu tun. Er wies darauf hin, dass Plattformen auch eine gewisse Leistung bringen. Daher werden die heimischen Betriebe die günstigeren Preise eher nur bei kurzfristigen Lücken oder für die Stammkunden nutzen, als darauf zu verzichten, durch die Buchungsplattformen weltweit gefunden zu werden. Für Heidelinde Reiter (G/S) stehen die österreichischen Tourismusbetriebe im internationalen Vergleich großartig da, das solle man nicht schlecht reden. Die Evaluierung der Maßnahme 2020 ist ihr wichtig, die Novelle begrüßt sie. Es war auch bisher fraglich, ob die Sichtbarkeit auf Plattformen durch die hohen Provisionen ein Geschäftszuwachs war. Der Kritik an der Wettbewerbsbehörde und der Forderung an deren Personalaufstockung, sowie der Unzufriedenheit mit der Steuerreform schloss sie sich an. Ein massives Problem sei weiters der Fachkräftemangel, außerdem müsse man endlich den Faktor Arbeit entlasten, sieht Reiter größeren politischen Handlungsbedarf.

Mitterlehner: Tourismuswirtschaft ist auf gutem Weg

Mit positiven Fakten zu steigenden Nächtigungszahlen, Umsätzen und Investitionen entkräftete Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die Kritik der Opposition. Das vorliegende Verbot der Bestpreisklauseln habe positive Auswirkungen sowohl auf die heimischen Unternehmen, als auch auf KonsumentInnen. Er sieht auch keine Gefahr, dass Beherbergungsbetriebe von Plattformen nicht mehr gelistet werden, ganz im Gegenteil erhalten die UnternehmerInnen eine höhere Handlungsfreiheit. Man sei auf einem guten Weg, dieser würde mit dieser Novelle fortgesetzt. Auch die Kritik an der Wettbewerbsbehörde ließ er nicht gelten, wiewohl man zusätzlich um Ausweitung der Ausstattung bemüht sei.

Besoldungsrecht der Bundesbediensteten wird neuerlich novelliert

Das im Jahr 2015 beschlossene neue Besoldungsschema für den Bundesdienst wird neuerlich repariert. Dies befürwortete die Länderkammer mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP. Aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs müssen die Übergangsbestimmungen im neuen System der Gehaltseinstufung präzisiert werden, dem wird mit der Novelle Rechnung getragen. Kritik kam von der Opposition, die Anfälligkeit für neuerliche Anfechtungen sieht und bezweifelt, dass diese Gesetzesänderung wiederum vor den Höchstgerichten halten wird.

Die Koalitionsparteien und Staatssekretärin Muna Duzdar wiesen unter anderem auf die Komplexität der Materie im Zusammenhang mit der Altersdiskriminierung hin. Man strebe eine gerechte und faire Lösung an und versuche gleichzeitig, erhebliche budgetäre Belastungen abzuwenden. Im vorliegenden Gesetzesentwurf werde ohne Interpretationsspielraum klargestellt, dass alte Bestimmungen nicht anzuwenden sind.

Einhellige Befürwortung des Kulturabkommens mit dem Kosovo

Das Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Österreich und dem Kosovo bekam in der Länderkammer einhellige Unterstützung und die einstimmige, verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung. Es löst das bisherige Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ab. Beinhaltet sind sowohl Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst- und Kulturkooperationen, als auch Frauenangelegenheiten und Gleichstellungsfragen. In der Debatte angesprochen wurden unter anderem die positiven Seiten des kulturellen Austausches, die Eigenständigkeit und Vielfalt des Kosovo, Projekte wie Bildungsangebote für Demokratie und Hoffnung auf Verbesserung der Situation für Minderheiten. (Fortsetzung Bundesrat) mbu


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