Parlamentskorrespondenz Nr. 1250 vom 17.11.2016

Stöger: VKI-Finanzierung ist gesichert

Budgetausschuss behandelt Voranschlag für Konsumentenschutz

Wien (PK) – Für den Konsumentenschutz werden 2017 mehr Geldmittel zur Verfügung stehen. Das Plus von 1,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr dient überwiegend der finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Gegenüber Bedenken der Opposition als auch der ÖVP sagte Sozialminister Alois Stöger im heutigen Budgetausschuss, dass die VKI-Finanzierung gesichert sei. "Entscheidend wird für den VKI sein, dass er öffentlich finanziert wird", so der Zugang des Ministers. Durch die Kartellrechts-Novelle, die dem Parlament laut Stöger bald übermittelt wird, sollen Bußgelder aus Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde zweckgewidmet an den VKI gehen. Das neue Kartellrecht soll außerdem mehr Transparenz bei Verfahren bringen, etwa was die Offenlegungspflichten von Beweismitteln betrifft.

Konkret sieht der Budgetentwurf im Finanzierungsvorschlag 4,5 Mio. € an Auszahlungen (2016: 3,1 Mio. €) vor – 3,6 Mio. € davon als Transferaufwand. Die Mittel fließen im Wesentlichen in die Förderung des VKI, des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes, des Internetombudsmanns, der Schuldnerhilfe Oberösterreich sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen.

Vorgenommen hat sich Stöger im Konsumentenschutzbereich für nächstes Jahr, die Rechtsposition der VerbraucherInnen zu stärken und deren Durchsetzung gegenüber UnternehmerInnen zu unterstützten. Gewährleistet soll das u.a. durch ein konsumentenfreundliches Vertragsrecht im Rahmen des digitalen Binnenmarkts, durch rechtmäßige und effektive Schlichtungsstellen oder durch die Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts werden. Wesentlich für die Erreichung seiner Ressortziele ist für Stöger aber auch der VKI, wie er gegenüber Angela Fichtinger (V) im Budgetausschuss betonte. 2015 bzw. 2016 sind laut Angaben des Ministers jeweils über 200 Verfahren u.a. in den Bereichen der Lebensmittelkennzeichnung oder der Internet- und Finanzdienstleistungen geführt worden. Betrachtet man die letzten Jahre, seien 90% der Verfahren positiv im Sinne des Konsumentenschutzes erfolgt.

Aber auch Schlichtungsstellen sieht Stöger als geeignetes Instrument, die Interessen der KonsumentInnen zu stärken. Hier sei ein niederschwelliger Zugang wichtig, meinte er, zumal deren durchschnittliche Verfahrensdauer bei 33 Tagen liege und es bei rund Zweidrittel der Fälle zu einer Einigung komme. Hinsichtlich Verbraucherinformation und Verbraucherbildung ist eine multimediale Ausstellung insbesondere für die Zielgruppe der Zwölf- bis Siebzehnjährigen geplant.

Leopold Steinbichler vom Team Stronach brachte das Thema CETA in die Konsumentenschutzdebatte mit ein. Stöger bekannte sich erneut im Namen der gesamten Regierung zu den hohen heimischen Standards bei der Lebensmittelsicherheit und im Konsumentenschutz, das Vorsorgeprinzip müsse in ganz Europa gestärkt werden.

Gegenüber Aygül Berivan Aslan (G) und Gerald Loacker (N) bekräftigte der Minister das Erfordernis einer rechtlichen Implementierung von Verbands- und Sammelklagen. Gerade der VW-Skandal mache deutlich, dass eine einheitliche Vorgangsweise notwendig sei.

In Sachen überhöhter Inkassogebühren sieht Stöger gesetzliche Regelungen etwa im Zivilrecht als notwendig, wie er in Richtung Angela Lueger (S) klarmachte. Bislang gebe es hier aber noch keine politische Einigung mit dem Koalitionspartner.

Angesprochen von Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) auf das Thema Bankomatgebühren, verwies der Minister auf den Gesetzesvorschlag, der seit Juni beim Koalitionspartner liege. Seine Meinung dazu ist, dass Tarife zwischen BankomatanbieterInnen und den Banken zu vereinbaren sind. (Fortsetzung Budgetausschuss) keg

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst . Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at .