Parlamentskorrespondenz Nr. 1297 vom 24.11.2016

Neu im Innenausschuss

Vereinbarung mit dem Land Tirol über Hubschrauberdienste

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol zur Genehmigung vorgelegt (1366 d.B.). Kernpunkt des Vertrags ist die dauerhafte Stationierung eines Polizeihubschraubers in Tirol, der sowohl für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes als auch für polizeiliche Einsätze genutzt werden soll. In Konfliktsituationen sollen in jedem Fall unaufschiebbare Einsätze zur Lebensrettung Vorrang haben. Die Kosten für den Flugbetrieb inklusive Personal werden vorläufig vom Bund getragen, im Gegenzug steuert das Land Tirol zum Kaufpreis einen Betrag von 4 Mio. € bei. Langfristig ist ein adäquater Kostenausgleich vorgesehen.

Abgeschlossen wurde die Vereinbarung vorerst für einen Zeitraum von 15 Jahren, wobei eine Kündigung frühestens nach acht Jahren möglich ist. Da der Hubschrauber auf der bereits bestehenden Flugeinsatzstelle des Innenministeriums in Tirol stationiert werden soll, rechnet das Ressort mit keinen wesentlichen Zusatzkosten. Auch ein Zusatzbedarf an Piloten ist demnach nicht gegeben. Begründet wird die Vereinbarung damit, dass das Land Tirol immer wieder mit schwerwiegenden Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser oder Waldbränden in hochalpinen Regionen konfrontiert ist, die eine unmittelbare Einsatzbereitschaft eines Hubschraubers vor Ort unerlässlich machen. (Schluss) gs