Parlamentskorrespondenz Nr. 1311 vom 25.11.2016

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge betreffend Änderungen im StGB und im Scheidungs- und Unterhaltsrecht

Wien (PK – Schärfere Strafen bei Übergriffen gegen BeamtInnen in Ausübung ihres Dienstes fordert die FPÖ, während das Team Stronach eine Gesamtreform des Scheidungs- und Unterhaltsrecht anstrebt, die stärker auf die finanzielle Sicherheit und Selbstversorgung des Unterhaltsschuldners Bedacht nimmt.

FPÖ fordert höhere Strafen bei Verletzung von ExekutivbeamtInnen

Eine Erhöhung der Strafdrohungen und die Einführung von adäquaten Mindeststrafen verlangt die FPÖ bei Körperverletzung an BeamtInnen, ZeugInnen und Sachverständigen während der Vollziehung ihrer Aufgaben. Philipp Schrangl will durch einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuches (1930/A) den gesteigerten Unrechtsgehalt dieser Delikte besonders hervorheben und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die zunehmende Zahl von Übergriffen insbesondere gegen Exekutivorgane und JustizwachebeamtInnen. Die Gesetzgebung dürfe jene Personen, die für die  Rechtsstaatlichkeit und die Aufrechterhaltung der Demokratie ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, "nicht im Regen stehen lassen", meint der FPÖ-Mandatar in der Begründung seiner Initiative.

Team Stronach drängt auf Gesamtreform des Scheidungs- und Unterhaltsrechts

Schwächen beim geltenden Scheidungs- und Unterhaltsrecht ortet Christoph Hagen (T). Da die Unterhaltsfolgen verschuldensabhängig sind, führe gerade die Klärung der Verschuldensfrage in vielen Fällen zu aufreibenden und emotionalen Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern, gibt der Team Stronach-Justizsprecher zu bedenken. Auch sei das Unterhaltsrecht von einer systemimmanenten Leistungsfeindlichkeit gekennzeichnet. Durch teilweise zu hoch bemessene und "immerwährende" Fortzahlungen an den ehemaligen Ehepartner samt der Möglichkeit jederzeitiger Neuberechnungen würden den Unterhaltsschuldnern oft die Grundlagen entzogen, eine neue Familie zu gründen. Auch werde dadurch das Risiko der Altersarmut erhöht. Von diesem Grundbefund ausgehend plädiert Hagen in einem Entschließungsantrag (1925/A(E)) für eine Gesamtreform der Materie mit dem Ziel, die Gewährung und Bemessung von Unterhaltsansprüchen mit der Möglichkeit der Selbstversorgung zu verknüpfen. (Schluss) hof