Parlamentskorrespondenz Nr. 1312 vom 25.11.2016

Neu im Wirtschaftsausschuss

Sechs-Parteien-Antrag betreffend Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes

Parlamentssanierung: Zusammenarbeit zwischen Sanierungsgesellschaft und Parlamentsdirektion soll Projektabwicklung erleichtern

Wien (PK) – "Zur Erfüllung der mit dem Projekt Parlamentssanierung verbundenen Aufgaben können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden", heißt es in einem von den Klubobleuten aller sechs im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam eingebrachten Antrag (1906/A) auf Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes. Diese Ergänzung soll im Wesentlichen der Erleichterung der operativen Projektabwicklung im Bereich der für die Sanierung erforderlichen Zusammenarbeit zwischen der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft mit der Parlamentsdirektion dienen, informieren die Erläuterungen zur Initiative, die bereits in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses beraten wird. Darüber hinaus enthält der Antrag die Klarstellung, dass für Leistungsgruppen wie Personalleistungen, EDV-Dienstleistungen oder etwa Drucksorten, Post und Expedit keine Verpflichtung zur Bezahlung eines angemessenen Entgelts nach den Bestimmungen der Leistungsabgeltungs-Verordnung besteht. Eine Abgeltung wäre weder einer Erhöhung der Transparenz dienlich noch sei der damit verbundene gestiegen Verwaltungsaufwand gerechtfertigt, argumentieren die Antragsteller. (Schluss) hof