Parlamentskorrespondenz Nr. 1315 vom 25.11.2016

Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren wird neu geregelt

Diskussion im Verfassungsausschuss über "Pensionshunderter" für BeamtInnen

Wien (PK) – Die Verfahrenshilfe bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten wird neu geregelt. Ab kommendem Jahr wird es dezidiert möglich sein, nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verfahren Verfahrenshilfe zu gewähren. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung hat heute – unter Berücksichtigung geringfügiger Abänderungen – den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Die Politik reagiert damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Außerdem gab der Ausschuss grünes Licht für die 2. Dienstrechts-Novelle 2016, die wieder einige Detailänderungen für den öffentlichen Dienst bringt. Ob es den so genannten "Pensionshunderter" auch für BeamtInnen geben soll, wird laut Staatssekretärin Muna Duzdar auf parlamentarischer Ebene im Sozialausschuss entschieden. Zuversichtlich ist sie, was einen baldigen Abschluss der Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst betrifft.

Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren ist, dass dies im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. der EU-Grundrechtecharta geboten und die Verfahrenspartei außerstande ist, die Verfahrenskosten zu tragen. Außerdem darf es sich um kein mutwillig losgetretenes bzw. aussichtsloses Verfahren handeln. Mit einem besonders hohen Aufwand rechnet die Regierung nicht, die zusätzlichen Kosten werden im Gesetzentwurf (1255 d.B. ) mit jährlich 31.000 € angegeben. Dieser Betrag entspricht den derzeitigen Ausgaben für Verfahrenshilfe bei Verwaltungsstrafverfahren, wie der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts Gerhard Hesse erklärte, ist aber nur ein äußerst grober Schätzwert.

Genutzt wird die Gesetzesnovelle darüber hinaus dafür, um legistische Mängel im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) zu beseitigen und die Verfahrensbestimmungen in einzelnen Punkten zu adaptieren. Das betrifft etwa die Einbringung von Verfahrenshilfe-Anträgen bei so genannten Verhaltensbeschwerden, die Ausfertigung von Erkenntnissen in gekürzter Form bei einem Revisions- bzw. Beschwerdeverzicht der Parteien sowie den möglichen Entfall der mündlichen Verhandlung bei Verfahren, in denen ein Rechtspfleger entscheidet. Dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wird die Möglichkeit eingeräumt, das Instrument des Umlaufbeschlusses auszudehnen und besondere Sicherheitsvorschriften für sein Amtsgebäude zu erlassen. Letzteres gilt auch für den Verfassungsgerichtshof.

Ursprünglich vorgesehen war auch eine Novellierung der Rechtsanwaltsordnung. Die betreffenden Bestimmungen wurden aber mit einem von den beiden Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag aus dem Gesetzespaket gestrichen, da sie nun im Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 enthalten sind, wie in den Erläuterungen vermerkt ist. Überdies wurden mit dem Abänderungsantrag legistische und sprachliche Korrekturen vorgenommen.

Grüne wollen generelle Neuregelung der Verfahrenshilfe

Gegen die Gesetzesnovelle stimmten lediglich die Grünen, wobei sich Justizsprecher Albert Steinhauser eine Zustimmung seiner Fraktion im Plenum vorbehielt. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Grünen schon seit längerem dafür plädieren, die Verfahrenshilfe auch im Justizbereich neu zu regeln. So hält er nicht nur das derzeitige System der Zuteilung von AnwältInnen für problematisch. Auch der Umstand, dass Sachverständigenkosten von der Verfahrenshilfe nicht umfasst sind, sollte seiner Meinung nach überdacht werden. Gleiches gilt für die Definition der Aussichtslosigkeit.

Kritik übte Steinhauser überdies daran, dass einige Punkte im Gesetzespaket nicht Teil des Begutachtungsverfahrens waren. Nach Meinung der Grünen wäre es zielführender gewesen, vor einer Änderung der Verfahrensordnung bei den Landesverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht die dreijährige Evaluierungsphase abzuwarten.

Kanzleramtsminister Thomas Drozda versicherte gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Philipp Schrangl, dass der zugeteilte Anwalt auch bei Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht aus der Region des betroffenen Beschwerdeführers kommen soll. Mit den vorgenommenen Änderungen bei der Verfahrensordnung werden laut Gerhard Hesse Vollzugsprobleme in der Praxis beseitigt.

Ergänzend zum Gesetzespaket fasste der Ausschuss, ebenfalls gegen die Stimmen der Grünen, eine Entschließung. Demnach sollen Verfahrensparteien im Rahmen von Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht künftig dazu verhalten werden, Tatsachen und Beweise möglichst vor Schluss der Verhandlung vorzubringen, um Verfahrensverschleppungen zu vermeiden. Kanzleramtsminister Thomas Drozda soll eine entsprechende Gesetzesnovelle ausarbeiten.

Schonende Einvernahme von ZeugInnen bei Disziplinarverfahren

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach passierte die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 (1348 d.B. ) den Verfassungsausschuss. Sie bringt unter anderem die Möglichkeit, Zeuginnen und Zeugen in Disziplinarverfahren im Bedarfsfall in getrennten Räumlichkeiten audiovisuell zu vernehmen. Derzeit ist das nur für minderjährige ZeugInnen möglich. In Frage kommt das etwa im Falle sexueller Belästigung oder Drohungen durch KollegInnen bzw. Vorgesetzte, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

Außerdem wird mit dem Gesetzespaket eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften für RechtspraktikantInnen geschaffen, die Zuweisung von Bundesbediensteten zu gleichwertigen Arbeitsplätzen ohne Stellenausschreibung ermöglicht und eine Rechtslücke in Bezug auf das Auslaufen des Unterrichtspraktikums geschlossen. Die Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen werden an die aktuelle Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Wer ein Lehramt an einer Polytechnischen Schule hat, kann künftig auch in Neuen Mittelschulen und in Hauptschulen unterrichten.

Diverse Verwaltungsstrukturreformen wie die Auflösung des Bezirks Wien Umgebung und eine Neuordnung der Aufsichtsbezirke von Arbeitsinspektoraten bedingen Änderungen im Personalvertretungsgesetz des Bundes. Ein neues Gesetz dient der Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen im Bundesdienst und für LandesleherInnen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1285/2016 ).

Diskussion über "Pensionshunderter" für BeamtInnen

Von Seiten der Abgeordneten wurden insbesondere die Änderungen beim Disziplinarverfahren begrüßt, wobei sich die Abgeordneten Sigrid Maurer (G) und Nikolaus Scherak (N) weitergehende Schritte gewünscht hätten. So sprach sich Maurer etwa dafür aus, ZeugInnen in Disziplinarverfahren bei Bedarf auch eine psychosoziale Begleitung zu gewähren.

Einige offene Punkte sieht die FPÖ. Nach Meinung von Günther Kumpitsch wäre es eine sauberere Lösung, würde man in Folge der Auflösung des Bezirks Wien Umgebung neue Personalvertretungswahlen in den betroffenen Bezirkspolizeikommanden abhalten, anstatt den Dienststellenausschuss eines nicht mehr vorhandenen Bezirkspolizeikommandos beizubehalten. Er und sein Fraktionskollege Christian Lausch forderten überdies eine Pragmatisierung von PolizeijuristInnen und die Aufnahme der PolizeischülerInnen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Auch Christoph Hagen vom Team Stronach meinte, es wäre leichter, PolizeischülerInnen zu rekrutieren, würde man diesen einen normalen Dienstvertrag mit einer besseren Bezahlung und keinen Sondervertrag geben.

Sollten ihre Einwände berücksichtigt werden, kann sich die FPÖ eine Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle im Nationalrat vorstellen. Auch die NEOS wollen noch abwarten. Schließlich würden Dienstrechts-Novellen im Plenum oft noch ergänzt, argumentierte Nikolaus Scherak.

Irritiert äußerte sich Scherak in diesem Zusammenhang vor allem über Medienberichte, wonach der so genannte "Pensionshunderter" auch BeamtInnen gewährt werden soll. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass auch BeamtInnen mit einer Durchschnittspension von 3.000 € eine Einmalzahlung von 100 € erhalten sollen. Er habe keine Probleme damit, wenn PensionistInnen mit einer niedrigen Pension diese Sonderzuwendung erhalten, sagte Scherak, die Verteilung mit dem Gießkannenprinzip sei angesichts des enormen Schuldenbergs des Staates aber gegenüber der jungen Generation unverantwortlich und "eine Frechheit".

Eine soziale Staffelung der Einmalzahlung würden auch die Abgeordneten Christoph Hagen (T) und Christian Lausch (F) bevorzugen. Die Regierung habe die Chance vertan, die Kluft zwischen hohen und niedrigen Pensionen etwas zu schließen, sagte Lausch. Er wandte sich aber gleichzeitig gegen einen Klassenkampf Jung gegen Alt.

Ausdrücklich hinter die Einbeziehung der BeamtInnen in die Einmalzahlung stellte sich ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl. Der ÖVP gehe es um Wertschätzung, diese gebühre nicht nur den ASVG-PensionistInnen, sondern auch den pensionierten BeamtInnen. Im Übrigen hätten viele BeamtInnen eine niedrigere Pension als so mancher ASVG-Pensionist, insofern wäre es ungerecht, sie von der Einmalzahlung auszuschließen.

Für völlig verfehlt erachtet auch Kanzleramtsminister Thomas Drozda die Kritik der NEOS. Die Debatte, die auch in den sozialen Netzwerken geführt werde, sei unredlich, meinte er. Schließlich bringe eine Einmalzahlung von 100 € gerade jenen deutlich mehr, die eine niedrige Pension haben, und sei daher alles andere als unsozial. Im Übrigen falle die Pensionserhöhung mit 0,8% ohnehin sehr bescheiden aus. Laut Staatssekretärin Muna Duzdar ist die Entscheidung über die Einbeziehung der BeamtInnen in die Einmalzahlung eine Frage im parlamentarischen Prozess, sie soll im Sozialausschuss fallen.

Duzdar rechnet mit baldigem Gehaltsabschluss für den Bundesdienst

Zuversichtlich ist Duzdar, was die laufenden Gehaltsverhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst betrifft. Sie geht von einem baldigen Abschluss aus. Die nächste Verhandlungsrunde findet am Mittwoch statt. Wie immer gehe es um die Herausforderung, einen Spagat zwischen der Wertschätzung der MitarbeiterInnen im Bundesdienst und den budgetären Vorgaben zu schaffen. Genaueres wollte Duzdar nicht verraten, man habe Stillschweigen in Bezug auf die durchgespielten Varianten vereinbart.

Verteidigt wurde von Duzdar und der zuständigen Sektionschefin das Sondervertragsschema für PolizeischülerInnen. Die Ausbildung dauere relativ lange und sei nicht zuletzt dazu da, die Tauglichkeit der Betroffenen für den Polizeidienst zu prüfen.

Duzdar kündigt Novelle zum E-Government-Gesetz an

Neuerlich im Ausschuss zur Diskussion stand ein Bericht über aktuelle EU-Vorhaben im Zuständigkeitsbereich von Bundeskanzler Christian Kern und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (III-234 d.B. ). Unter anderem ging es dabei um die Auswirkungen des Brexit für Österreich, Weiterentwicklungen im Bereich des E-Government und die Frage der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Sowohl ÖVP-Abgeordneter Rouven Ertlschweiger als auch sein Fraktionskollege Wolfgang Gerstl sprachen sich dafür aus, dass Österreich in Sachen Familienbeihilfe auf EU-Ebene aktiv Schritte setze. Wolfgang Zinggl von den Grünen wollte wissen, ob – in Anlehnung an das Rechtsinformationssystem RIS – an ein zentrales elektronisches Portal gedacht ist, über das sämtliche behördliche Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zugänglich gemacht werden.

Staatssekretärin Duzdar erinnerte daran, dass die EU im nächsten Jahr ihr 60-jähriges Bestehen feiere. Den Brexit wertete sie als zweifelsohne tiefen Einschnitt. Sie geht davon aus, dass dadurch die antieuropäische Stimmung in mehreren EU-Mitgliedstaaten erstarken wird. Viele Herausforderungen wie der Klimaschutz oder Handelsfragen seien auf nationalstaatlicher Ebene aber nicht lösbar, warnte sie.

Erfreulich ist für Duzdar, dass aus dem Jahreswachstumsbericht der EU erstmals seit Jahren wieder eine positive Tendenz herauslesbar ist. Es gebe wieder ein Mehr an Investitionen und höhere Beschäftigungsquoten. Die Erholung bleibe aber fragil, der Umfang der Investitionen vor Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise sei noch nicht erreicht.

Um die Barrierefreiheit des Internets zu stärken, soll laut Duzdar Ende 2016 bzw. Anfang 2017 eine neue EU-Richtlinie beschlossen werden. Es gehe darum, Websites besser lesbar, hörbar und bedienbar zu machen. Österreich sei in Sachen E-Government aber ohnehin vielfach Vorreiter. Um die elektronische Signatur auszubauen, stellte Duzdar eine baldige Novellierung des E-Government-Gesetzes in Aussicht. Die Handysignatur wird ihr zufolge derzeit bereits von 800.000 Personen in Österreich genutzt und kann nun auch EU-weit verwendet werden. Eine zentrale Plattform für Bescheide ist aufgrund des Datenschutzes laut Duzdar nicht geplant, schließlich seien Bescheide individuell adressiert.

Zum Thema Familienbeihilfe merkte Duzdar an, für die von den ÖVP-Abgeordneten angesprochene Änderung brauche es einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Beim nächsten Europäischen Rat sei ihres Wissens kein entsprechender Vorstoß von Bundeskanzler Kern geplant. Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs