Parlamentskorrespondenz Nr. 1318 vom 28.11.2016

Neu im Finanzausschuss

Neuregelung der Haftungsgrenzen für Bund, Länder und Gemeinden

Wien (PK) - Bund und Länder (dazu zählt auch Wien) dürfen künftig höchstens Haftungen in Höhe von 175 % ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75 %. Das sieht die Haftungsobergrenzen-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor, die dem Finanzausschuss zur Beratung vorliegt. Im Rahmen des Finanzausgleichs 2017 wurde vereinbart, die Haftungsobergrenzen, die Bund und Länder (Länder auch für Gemeinden) mit dem Stabilitätspakt 2012 fixiert haben, einheitlich auszugestalten. Nun werden die unterschiedlichen Regelungen zusammengeführt und es wird eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungsgrenzen festgelegt (1364 d.B ).

Die Haftungen werden künftig in drei Untergruppen gegliedert, das sind Haftungen für Banken, grundbücherlich besicherte Haftungen für Wohnbau-Darlehen und sonstige Wirtschaftshaftungen. Berechnet wird nach einer einheitlichen Formel, deren Basis die Abgabeneinnahmen sind. Die Anrechnung von Haftungen auf die Obergrenze erfolgt zum Nominalbetrag des Haftungsstandes ohne Gewichtung. Solidarhaftungen werden anteilig eingerechnet. Die Ermittlung der relevanten Haftungsstände erfolgt nach europäischen Kriterien (Sixpack). Künftig werden die Haftungen auch im Rechnungsabschluss abgebildet. Werden Haftungswerte überschritten, so sind diese unverzüglich wieder auf einen Wert unter der Obergrenze zu reduzieren. Das Österreichische Koordinationskomitee fungiert als Prüforgan.

Opposition fordert höhere Abgeltung von Dienstreisen

Die Grünen und das Team Stronach treten für höhere Tagesgelder bei Dienstreisen ein. Bislang erhalten DienstnehmerInnen ein Tagesgeld von 26,40 € für eine ganztägige Inlandsdienstreise. Pro angefangener Stunde zahlt der Dienstgeber 2,20 €, wenn der örtliche Nahbereich von 25 Kilometer überschritten wird. Die Dienstreise muss jedoch mindestens drei Stunden dauern, dann kann der Betrag steuermindernd geltend gemacht werden. Für Nächtigungen im Inland werden entweder die tatsächlichen Kosten der Nächtigung oder pauschal 15 € steuerfrei angesetzt. Die Beträge für Dienstreisen ins Ausland variieren je nach Land.

Da die letzte Anhebung der Beträge 14 Jahre zurück liegt, haben Reisegelder inflationär bedingt um 26,3% an Wert verloren, argumentiert Birgit Schatz von den Grünen. Mit Dienstreisen gehen hohe Mobilitätsanforderungen einher, diese müssen entsprechend abgegolten werden, treten die Grünen mittels Entschließungsantrag (1890/A(E)) an den Finanzminister heran und fordern eine Anpassung der Verordnung über Reisezulagen an die Inflationsentwicklung.

In die gleiche Kerbe schlägt das Team Stronach mit seinen Forderungen zur Senkung der Reisekostenbürokratie. War bislang der kollektivvertraglich festgesetzte Satz für Inlandsreisen steuerfrei, so ist nun lediglich der gesetzliche Betrag steuerbegünstigt, führt Robert Lugar (T) in einem Entschließungsantrag aus (1919/A(E)). Diese Regelung stellt keine Motivation für Personen dar, die im Außendienst tätig sind, kritisiert der Antragsteller. Dazu kommen zahlreiche bürokratische Hürden, wie etwa die Dokumentation detaillierter Nachweise über die Dienstreise und den Arbeitsalltag. Daher beantragt das Team Stronach eine Anhebung der steuerfreien Beträge und Erleichterungen für ArbeitnehmerInnen und –geberInnen beim Nachweis der Reisekosten sowie eine rechtliche Klarstellung der kontrollierenden Instanzen. (Schluss) gro