Parlamentskorrespondenz Nr. 1331 vom 29.11.2016

Neu im Unterrichtsausschuss

Bund investiert 750 Mio. € in den Ausbau von Ganztagesschulen

Wien (PK) - Das Angebot an Ganztagsschulen für SchülerInnen an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. Um jedem Kind, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, optimale Bildungschancen zu bieten, soll die schulische Tagesbetreuung bis 2025 flächendeckend, das heißt in maximal 20 km Entfernung zum Wohnort, angeboten werden. Außerdem wird die Ferienbetreuung ausgeweitet. Das Bildungsinvestitionsgesetz regelt die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur sowie die Beschäftigung weiterer LehrerInnen und liegt nun dem Nationalrat vor (1360 d.B).

Wie soll die Ganztagsschule künftig aussehen?

Der Bund fördert den Ausbau beider Formen der Ganztagsschule. In der verschränkten Form wechseln Unterricht, Lern-, Ruhe- und Freizeitphasen zwischen 08.00 und 16.00 Uhr ab. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für kognitives, emotionales und soziales Lernen. Im Unterschied dazu stellt die Ganztagsschule mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils die klassische Schule mit Nachmittagsbetreuung dar, bei der SchülerInnen am Nachmittag beaufsichtigt und bei Hausaufgaben und Lernen unterstützt werden. Während in der verschränkten Form ganztätig Anwesenheitspflicht besteht, müssen die SchülerInnen bei der getrennten Abfolge nur beim Unterrichtsteil anwesend sein.

Montag bis Freitag, von 07:00 bis 18 Uhr wird bei Bedarf Betreuung angeboten. Verlängerte Öffnungszeiten und außerschulische Betreuungsangebote in den Ferienzeiten sollen den Eltern bereits ab dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung stehen. So sollen künftig 40% aller Schülerinnen und Schüler ganztätige Schulen besuchen. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2015/16 betrug der Anteil 22%, wovon nur ein geringer Teil in die verschränkten Form der Ganztagesschule ging. Um das Ziel zu erreichen, sollen außerschulische Betreuungseinrichtungen (z.B. Horte) aufgelassen und bestehende Schulen verstärkt auf verschränkte Ganztagesschulen umgestellt werden.

Ausgegangen wird von einer 40-Stunden-Woche in der Schule. An Volksschulen fallen davon 22 Wochenstunden auf Unterricht, 5 auf Lernzeiten und 13 auf Freizeit. Bei Neuen Mittelschulen beträgt das Verhältnis 30:5:5, bei AHS 30:7:3. Bei einem Vollausbau sind 5.533 zusätzliche Gruppen vorgesehen, wodurch 1.273 weitere LehrerInnen und 1.494 zusätzliche FreizeitpädagogInnen in den Pflichtschulen benötigt werden. Bei den AHS sind 333 neue Gruppen und 130 Lehrpersonen sowie 30 FreizeitpädagogInnen geplant.

Warum werden Ganztagsschulen ausgebaut?

Die Ganztagsschule mit Ferienbetreuung soll zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern beitragen und jedem Kind, unabhängig vom familiären Hintergrund, optimale Bildungschancen bieten. Der weitere Ausbau ganztägiger Schulformen soll die Möglichkeit zur schulischen Kinderbetreuung in Wohnortnähe bieten und SchülerInnen bei ihrer Entwicklung unterstützen. Ohne Nachhilfe wird so der Schulerfolg deutlich verbessert.

Wie wird der Ausbau der Ganztagsschule finanziert?

Durch eine Einmalzahlung stellt der Bund 750 Mio. € für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten zur Verfügung. In Form von Zweckzuschüssen trägt der Bund so zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen bei. Die Förderung setzt sich aus einem fixen Anteil von 500 Mio. € und einem flexiblen Anteil von 250 Mio. € zusammen und dient den Schuljahren 2017/18 bis 2024/25. Sowohl öffentliche als auch mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschulen können um Förderungen (Zweckzuschuss) beim Bildungsministerium (fixer Anteil) bzw. der zuständigen Landesregierung (flexibler Anteil) ansuchen.

Der fixe Anteil der Förderung dient dem Ausbau ganztägiger Pflichtschulen durch Einrichtung zusätzlicher Klassen. Allerdings werden in den ersten beiden Jahren die Gelder für die verschränkte Form der Ganztagsschule reserviert. Dadurch sollen Doppelförderungen vermieden werden, da in dieser Zeit Projekte gemäß 15a-Vertrag mit den Ländern zum Ganztagsschul-Ausbau finanziert werden.

Der flexible Anteil, über den die Bundesländer selbst bestimmen können, ist für die Umwandlung von Klassen mit Nachmittagsbetreuung in Klassen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts vorgesehen. Zudem sollen damit bestehende außerschulische Betreuungseinrichtungen zugunsten Ganztagesschulen aufgelassen und Ferienangebote eingerichtet werden. Dieser Teil der Bundesförderung dient auch der Senkung der Betreuungsbeiträge an ganztägigen Schulen nach einer sozialen Staffelung.

Der Ausbau der Infrastruktur und das zusätzliche Personal haben finanzielle Auswirkungen auf den Bund, die Länder und die Gemeinden. Der Bund trägt die Gesamtkosten des Ausbaues an den AHS und die Gehälter der zusätzlichen LandeslehrerInnen. Darüber hinaus werden den Gemeinden ein Teil der Personal- und Infrastrukturkosten für die Freizeitbetreuung an den Pflichtschulen erstattet.

Die Höhe der Förderung für Infrastrukturmaßnahmen hängt von den zusätzlich geschaffenen Kapazitäten ab. Je nach zusätzlichem Platz zahlt der Bund einmalig 3.700 €, höchstens jedoch die tatsächlichen Investitionskosten abzüglich anderer Förderungen oder Drittzuwendungen. Die Höhe des Zweckzuschusses zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung beträgt bis 2021/22 140 Euro pro zusätzlichem/r SchülerIn. Für die Einrichtung einer Gruppe zur Ferienbetreuung werden einmalig 6.500 € gewährt. Zweckzuschüsse können unter anderem für die Schaffung oder Adaptierung von Speisesälen und Küchen, Betreuungsräumen oder Spielplätzen beantragt werden. Auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze für LehrerInnen wird gefördert. Kein Geld gibt es hingegen für die Sanierung der Schule oder des Turnsaals, für die Ausstattung der Bibliothek oder der Klassenräume. (Schluss) gro



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