Parlamentskorrespondenz Nr. 1344 vom 30.11.2016

Innenausschuss stimmt Einschränkungen beim Waffenbesitz für Zuwanderer und Flüchtlinge zu

Sammelgesetz bringt auch Neuerungen für gleichgeschlechtliche Paare, "Sternenkinder" und gemeinnützige Stiftungen

Wien (PK) – Der Zugang von Flüchtlingen und Zuwanderern zu Waffen wird erschwert. Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Das sieht eine Novelle zum Waffengesetz vor, die heute vom Innenausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. Auch für AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältige Fremde gilt demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot. PolizistInnen und anderen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird das Führen privater Waffen hingegen erleichtert. Begrüßt wurde dieser Schritt auch von Teilen der Opposition, für die FPÖ und das Team Stronach ist es aber unverständlich, dass PolizistInnen ohne weitere Prüfung nur private Waffen bis zu einem Kaliber von 9 mm führen dürfen.

Eingebettet ist die Novelle zum Waffengesetz in ein umfangreiches Gesetzespaket, das die Regierung dem Nationalrat erst vergangene Woche vorgelegt hat. Mit dem so genannten "Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres" (1345 d.B. ) wird unter anderem auch die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Wahl eines gemeinsamen Namens beseitigt und Eltern die Möglichkeit eröffnet, Fehlgeburten unter 500 g Körpergewicht in das Personenstandsregister einzutragen. BerufsjägerInnen und FörsterInnen dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schalldämpfer verwenden. Auch für den Besitz kleinerer Mengen Schießmittel unter 10 kg wird ab Mitte 2017 eine Bewilligung benötigt. Änderungen werden überdies im Meldegesetz und bei den gesetzlich Bestimmungen für gemeinnützige Stiftungen vorgenommen.

Zustimmung erhielt die Sammelnovelle von den Koalitionsparteien und den NEOS, Teilen davon stimmten auch die Freiheitlichen und die Grünen zu. Das Team Stronach konnte sich mit einem Vertagungsantrag nicht durchsetzen. Hauptthema der Debatte war der künftige Rechtsanspruch von PolizistInnen auf einen Waffenpass, wobei Innenminister Wolfgang Sobotka versicherte, dass damit keine Geringschätzung anderer Berufsgruppen wie JustizwachebeamtInnen verbunden sei.

Strafrahmen für unbefugten Verkauf einer Waffe wird erhöht

Konkret wird mit der Waffengesetz-Novelle nicht nur AsylwerberInnen und unrechtmäßig in Österreich aufhältigen Personen der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition verboten, sondern auch Drittstaatsangehörigen mit Lebensmittelpunkt in Österreich ohne Daueraufenthaltsrecht, was sowohl Zuwanderer als auch anerkannte Flüchtlinge betrifft. In den Erläuterungen dazu ist von einem zumindest fünfjährigen "Beobachtungszeitraum" die Rede, nach dem Zuwanderer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" erwerben können. Vorübergehend in Österreich aufhältige AusländerInnen, also etwa TouristInnen, sind vom Waffenverbot nicht betroffen.

Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine empfindliche Geldstrafe. Gleichzeitig wird der Strafrahmen für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schusswaffen und Kriegsmaterialien auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden dadurch verdeckte Ermittlungen ermöglicht, das Innenministerium erwartet sich davon vor allem ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen illegale Waffenverkäufe über das so genannte "Darknet". Wer regelmäßig illegal Schusswaffen anbietet bzw. verkauft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

PolizistInnen wird Führen einer privaten Waffe erleichtert

Für PolizistInnen und andere Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird es hingegen einfacher, einen Waffenpass zu erwerben. Sie müssen in Hinkunft nicht mehr eine konkrete Gefahrenlage nachweisen, um eine private Waffe mit sich führen zu dürfen. Eingeschränkt ist das allerdings auf Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 Millimeter. Weiters sind im Waffengesetz Ausnahmen für FörsterInnen und BerufsjägerInnen vom grundsätzlichen Verwendungsverbot von Schalldämpfern und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen für traditionelle Schützenvereinigungen vorgesehen (Näheres siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1297/2016). Die Möglichkeit, Schießmittel bis zu 10 kg ohne behördliche Bewilligung zu erwerben und zu besitzen, wird abgeschafft, vorhandene Mittel sind bis 30. Juni 2017 zu verbrauchen bzw. abzugeben.

Eingetragene Partnerschaft wird künftig auf Standesämtern besiegelt

Für gleichgeschlechtliche PartnerInnen bringt das Gesetzespaket zwei Neuerungen. Zum einen werden eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt und nicht mehr bei Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen. Außerdem können auch eingetragene PartnerInnen einen gemeinsamen "Familiennamen" anstelle eines gemeinsamen Nachnamens führen. Die Unterscheidung zwischen Familienname und Nachname habe zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und entbehrlichen Verwaltungsverfahren nach dem Namensänderungsgesetz geführt, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Eintragungsmöglichkeit von Fehlgeburten ins Personenstandsregister

Mit der Eintragungsmöglichkeit so genannter "Sternenkinder" in das Personenstandsregister kommt die Regierung einem langjährigen Wunsch Betroffener nach. Dazu hat es auch eine Bürgerinitiative gegeben. Derzeit ist es nicht möglich, Fehlgeburten unter 500 g Körpergewicht registrieren zu lassen, damit fällt auch das Recht auf Ausstellung einer Urkunde weg. Die Eintragung soll nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter oder des Vaters erfolgen, wobei das Einverständnis der Mutter in jedem Fall vorliegen muss. Neu geschaffen wird darüber hinaus die Möglichkeit, Personenstandsurkunden elektronisch zu übermitteln bzw. für einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen.

Verbesserung der Datenqualität des Zentralen Melderegisters

Diverse Änderungen im Meldegesetz haben die Verbesserung der Datenqualität des Zentralen Melderegisters und die Entbürokratisierung von Verfahren zum Ziel. So soll den Meldebehörden ein Zugang zu Daten des Zentralen Fremdenregisters gewährt werden, um die Überprüfung von Identitätsnachweisen bei Anmeldungen zu erleichtern. Außerdem können sie künftig Daten von Reisedokumenten automationsunterstützt erfassen sowie im Melderegister ausdrücklich vermerken, wenn die Meldedaten nicht mit gebotener Verlässlichkeit festgestellt werden konnten. Eine Auskunftssperre, etwa für Meldeadressen in Notwohnungen, kann künftig für bis zu fünf Jahre statt bisher zwei eingetragen werden.

BürgerInnen können in Hinkunft An- und Ummeldungen auch per Bürgerkarte erledigen, wenn der Unterkunftgeber ebenfalls über eine Bürgerkartenfunktion verfügt. Zuvor bedarf es allerdings noch einer entsprechenden Verordnung des Innenministers. Auch für Tourismusbetriebe sind bürokratische Vereinfachungen vorgesehen: Für die Anmeldung von Reisegruppen ab acht Personen reicht künftig grundsätzlich wieder eine Sammelliste mit Namen und Staatszugehörigkeit sowie – bei ausländischen Gästen – Reisepassdaten. Die Aufbewahrungsdauer für Gästeverzeichnisse wird in Anlehnung an die Vorschriften der Bundesabgabenordnung einheitlich mit sieben Jahren festgelegt.

Erhöhung der Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen

Schließlich werden mit dem Gesetzespaket auch Änderungen im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz vorgenommen. Damit will man die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöhen und die Bürokratie reduzieren. Konkret geht es etwa um den Entfall bestimmter Veröffentlichungspflichten, vereinfachte Meldevorschriften und eine Präzisierung von Übergangsregelungen.

Waffenpass: Grüne halten Sonderregelung für PolizistInnen entbehrlich

Im Zentrum der Debatte stand der erleichterte Zugang von PolizistInnen zu privaten Waffen, den die Grünen massiv kritisierten. Die Abgeordneten Peter Pilz und Albert Steinhauser halten die vorgesehene Sonderregelung für sachlich nicht gerechtfertigt und kontraproduktiv. "Wir brauchen nicht mehr Waffen im Privatbereich" sagte Pilz, wenn es ein Sicherheitsproblem gebe, müsse die Zahl der PolizistInnen erhöht werden. Für ihn ist es außerdem unverständlich, warum PolizistInnen anders behandelt werden als etwa JustizwachebeamtInnen oder Bundesheerangehörige, die ebenfalls im Umgang mit Waffen geschult sind.

Sowohl Pilz als auch Steinhauser fürchten, dass der Druck auf die PolizistInnen steigen wird, sich bei einer Gefahrensituation in den Dienst zu stellen. Es sei nur eine kleine Minderheit, die auch außerhalb der Dienstzeit eine Waffe tragen wolle, ist Pilz überzeugt. Steinhauser betonte, dass auch PolizistInnen ein Recht auf Freizeit hätten.

Begrüßt wurde von Steinhauser, dass Verpartnerungen künftig am Standesamt möglich sind. Auch den Änderungen im Personenstandsgesetz und im Sprengmittelgesetz stimmten die Grünen zu. Zum Melderegister hielt Steinhauser fest, er wolle nicht, dass dieses zu einem "Bürgerverzeichnis" werde, in dem außer den eigentlichen Meldedaten auch diverse Vermerke über BürgerInnen gespeichert sind.

Team Stronach für Liberalisierung des Waffenrechts

Anders als die Grünen begrüßten die FPÖ und das Team Stronach, dass es künftig nicht mehr dem Ermessen der Behörden obliegt, ob ein Polizist einen Waffenpass bekommt. Die Beschränkung auf Waffen mit einem Kaliber bis 9 mm ist für Christoph Hagen (T) jedoch "ein totaler Blödsinn". Entweder sei ein Polizist verlässlich oder nicht, argumentierte er. Hagen trat auch allgemein für eine Liberalisierung des Waffenrechts ein: Jeder mündige und rechtschaffene Bürger solle eine Waffe besitzen können.

Auch die FPÖ appellierte an Innenminister Sobotka, die 9-Millimeter-Beschränkung zu überdenken. Überdies sprachen sich die Abgeordneten Günther Kumpitsch, Christian Lausch und Walter Rosenkranz dafür aus, die Sonderregelungen für PolizistInnen auch auf MilitärpolizistInnen und JustizwachebeamtInnen auszudehnen. Die vorgesehene Regelung sei eine "grobe Geringschätzung von Justizwachbeamten", sagte Lausch. Insgesamt wird mit der Novelle zum Waffengesetz aber ein mehr an Sicherheit erreicht, ist Rosenkranz überzeugt.

Allgemein merkte Rosenkranz an, seine Fraktion sehe, was die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Gesetzesnovellen anlangt, "ein glattes Unentschieden". In diesem Sinn will er eine getrennte Abstimmung im Nationalrat erwirken.

Grundsätzliche Zustimmung der NEOS zum Sammelnovelle

Grundsätzliche Zustimmung zur Sammelnovelle kam von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Alm, auch wenn er einzelne kritische Punkte ortet. Es widerspreche etwa der angestrebten Deregulierung, wenn Tourismusbetriebe Meldezettel künftig sieben Jahre aufbewahren müssen, unterstrich er. Keine Einwände hat er gegen die Änderungen im Waffengesetz, obwohl es den NEOS ihm zufolge in Summe lieber wäre, wenn es weniger private Waffen in Österreich gibt.

Seitens der Koalitionsparteien begrüßten sowohl Angela Lueger (S) als auch Wolfgang Gerstl (V) die Neuregelung für "Sternenkinder", auch wenn diese nicht ganz der vom Nationalrat gefassten Entschließung entspreche. Nach Meinung von Gerstl wurde aber eine Lösung gefunden, die tauglich ist. Trauerarbeit würde damit in Zukunft erleichtert. Für Lueger gehen auch die Neuerungen für gleichgeschlechtliche Paare in die richtige Richtung.

Den vorgesehenen Rechtsanspruch von PolizistInnen auf einen Waffenpass wertete Rudolf Plessl (S) als vernünftigen Kompromiss. Es gehe nicht um die Frage der Verlässlichkeit, sondern um den Bedarf, betonte er. Wenn jemand eine größere Waffe besitzen wolle, könne er um eine entsprechende Erweiterung des Waffenpasses ansuchen. Abgeordneter Gerstl sprach alles in allem von einem Mehr an Sicherheit.

Überlegen sollte man sich nach Meinung von Plessl, ob die derzeit vom jeweiligen Polizeikommandanten erteilte Ermächtigung, eine Dienstwaffe auch privat zu tragen, künftig nicht besser der Entscheidung der Dienstbehörde obliegen soll. In Zusammenhang mit der Verlängerung der Auskunftssperre im Melderegister machte er darauf aufmerksam, dass man auch über die Wählerevidenz Zugang zu Meldedaten bekommen könne. In Richtung Abgeordnetem Hagen hielt Plessl fest, was er nicht wolle, seien Verhältnisse wie in Amerika.

Sobotka: Österreich hat eines der restriktivsten Waffengesetze

Innenminister Wolfgang Sobotka verteidigte die Sonderregelungen für ExekutivbeamtInnen im Waffengesetz. Der Unterschied zu anderen Berufsgruppen sei, dass bei der Polizei regelmäßig Schießtrainings stattfinden, erklärte er. Überdies könnten sich JustizwachebeamtInnen nicht in den Dienst stellen.

Sobotka sieht die neue Regelung vor allem als präventive Maßnahme, zudem gebe es ein tiefes Bedürfnis von PolizistInnen auch privat eine Waffe zu tragen, wenn sie wollen. Dass es zu einem steigendem Druck auf die BeamtInnen kommt, sich in ihrer Freizeit in den Dienst zu stellen, glaubt er nicht. Keine Daten liegen laut Sobotka hinsichtlich der Zahl der AsylwerberInnen vor, die derzeit eine Waffe haben. Allgemein betonte der Minister, Österreich habe eines der restriktivsten, gleichzeitig aber eines der anwenderfreundlichsten Waffengesetze in der EU.

Was die weiteren Gesetzesänderungen betrifft, hob Sobotka unter anderem die Schaffung praktikablerer Bestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und die vorgesehenen Erleichterungen für Tourismusbetriebe bei der Anmeldung von Reisegruppen hervor. Die Erhöhung der Auskunftssperre im Melderegister diene vor allem dazu, Frauen besser vor Gewalttätern zu schützen. Nicht zu verhindern ist laut dem Innenminister, dass der Vertreter einer Partei oder ein Wahlbeisitzer in der Wählerevidenz zufällig auf die Adresse einer Person stößt, für die im Melderegister eine Auskunftssperre besteht. (Fortsetzung Innenausschuss) gs