Parlamentskorrespondenz Nr. 1358 vom 01.12.2016

Neu im Sozialausschuss

Monatliche Entschädigungszahlung für Kriegsgefangene wird erhöht

Wien (PK) – Die Regierung will die Opferrenten für Kriegsgefangene ab 2017 um rund 15% erhöhen. Je nach Dauer der Kriegsgefangenschaft sollen die BezieherInnen künftig zwischen 17,50 € und 43 € monatlich  erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist im Nationalrat eingelangt (1342 d.B.). Von der Maßnahme sollen im kommenden Jahr rund 13.000 Personen profitieren.

Begründet wird der Schritt damit, dass die Geldleistungen für Kriegsgefangene die einzigen im Rahmen des Sozialentschädigungsrechts sind, die keiner jährlichen Valorisierung unterliegen. Seit der Einführung im Jahr 2001 hat es demnach nur ein einziges Mal eine Aufrundung von durchschnittlich 50 Cent gegeben. Aktuell liegt die Bandbreite der Zahlungen zwischen 15 € und 37 €. Wie eine Aufstellung des Sozialministeriums zeigt, ist die Zahl der LeistungsbezieherInnen in den letzten Jahren sukzessive zurückgegangen, und zwar von 57.593 im Jahr 2006 auf 17.056 im Jahr 2016.

Mit dem Gesetzespaket wird darüber hinaus im Verbrechensopfergesetz eine Rechtsgrundlage für die Förderung von Projekten für Verbrechensopfer geschaffen. Zudem wird Sozialminister Alois Stöger – in Einvernehmen mit dem Finanzminister – ermächtigt, dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) als Ausgleich für geringe Veranlagungserträge Zuschüsse zu gewähren. Gemäß den finanziellen Erläuterungen sind dafür in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 240.000 €, in den drei Jahren danach jeweils 200.000 € eingeplant. Der Verband hat für die Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich und den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat im Jahr 2002 eine einmalige Zuwendung von 4 Mio. € zur Veranlagung erhalten, weitere Förderungen durch den Bund sind nach geltender Gesetzeslage ausgeschlossen.

Schließlich ist auch eine Änderung im Heeresentschädigungsgesetz geplant. Dabei geht es um die Zuerkennung einer Witwen- bzw. Waisenrente im Falle des Todes eines im Dienst verunfallten Bundesheerangehörigen, auch wenn der Tod in keinem kausalen Zusammenhang mit dessen schwerer Beschädigung steht. Insgesamt werden die Kosten für das Gesetzespaket mit 0,8 Mio. € im Jahr 2017 und 0,73 Mio. € im Jahr 2018 beziffert, 2021 sollen es noch 570.000 € ein. (Schluss) gs