Parlamentskorrespondenz Nr. 1361 vom 01.12.2016

Neu im Sozialausschuss

Einmalzahlung für PensionistInnen, SV-Beitragsgutschrift für LandwirtInnen, Förderung der 24-Stunden-Betreuung

PensionistInnen erhalten Einmalzahlung  von 100 €

Wien (PK) – Die Regierung will allen PensionistInnen in der gesetzlichen Pensionsversicherung – ASVG-PensionistInnen, Bauern und Selbständige – eine Einmalzahlung von 100 € gewähren (1349 d.B.). Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Der Betrag ist "brutto für netto" gedacht, weder sind davon Krankenversicherungsbeiträge noch Einkommensteuer zu zahlen. Zur Auszahlung gelangen soll der "Pensionshunderter" noch im Dezember dieses Jahres. Als Ziel der Maßnahme gibt die Regierung eine Kaufkraftstärkung der PensionistInnen an, die Kosten werden mit 179,1 Mio. € berechnet.

LandwirtInnen erhalten Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben

Um die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell zu entlasten, schlägt die Regierung darüber hinaus eine Novellierung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes vor (1354 d.B.). Vorgesehen ist, den BetriebsführerInnen die Sozialversicherungsbeiträge für das 4. Quartal 2016 gutzuschreiben, wenn die monatliche Beitragsgrundlage unter 2.350 € liegt. Davon sollen den Erläuterungen zufolge 80% der LandwirtInnen profitieren. Der Bundeshaushalt wird durch diese Maßnahme nicht belastet, da die Beitragsgutschrift aus Rücklagen der Krankenversicherung der Bauern bezahlt werden soll.

Begründet wird die Initiative mit der schwierigen Lage in der Land- und Forstwirtschaft. Die Einkünfte in den letzten Jahren sind erheblich gesunken, zudem leiden die Betriebe unter den Folgen der Frost- und Schneekatastrophe vom April dieses Jahres. Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert: Zur Beseitigung eines Ungleichgewichts bei der Finanzierung der einzelnen Sozialversicherungsträger werden 30 Mio. € zu den Gebietskrankenkassen verschoben.

Vereinbarung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird verlängert

Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, die im Jahr 2009 abgeschlossene Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung der 24-Stunden-Betreuung erneut zu verlängern. Der entsprechende Vertrag wurde dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt (1351 d.B.). Demnach verzichten sowohl der Bund als auch die Länder für den Geltungszeitraum des neuen Finanzausgleichsgesetzes auf eine Kündigung der Vereinbarung. Deren Laufzeit wird damit de facto bis Ende 2021 ausgedehnt.

Ziel der Vereinbarung ist es, die staatliche Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen langfristig sicherzustellen. Gemäß den Erläuterungen haben im Jahr 2015 durchschnittlich 21.900 Personen eine Förderung erhalten. Für die nächsten Jahre wird eine jährliche Steigerung der LeistungsbezieherInnen von rund 9% erwartet. (Schluss) gs