Parlamentskorrespondenz Nr. 1367 vom 02.12.2016

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

NEOS und Grüne fordern Organstreitverfahren bei unzureichender Beantwortung schriftlicher Anfragen

Wien (PK) – Die NEOS und die Grünen bemängeln, dass es in Österreich keine Möglichkeit gibt, Regierungsmitglieder zu zwingen, schriftliche Anfragen von Abgeordneten ordnungsgemäß zu beantworten. Sie schlagen daher die Einführung eines Organstreitverfahrens nach deutschem Vorbild vor und haben eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats beantragt (1928/A). Demnach soll der Verfassungsgerichtshof künftig darüber entscheiden, ob die Verweigerung einer gewünschten Auskunft durch das zuständige Regierungsmitglied gerechtfertigt ist. Zuvor sieht der von Nikolaus Scherak (N) und Dieter Brosz (G) eingebrachte Antrag ein Nachfrageprocedere mit zweiwöchiger Antwortfrist vor.

Vor einer Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs