Parlamentskorrespondenz Nr. 1375 vom 06.12.2016

Oberhauser: Geringe Mittel zielgerichtet einsetzen, damit Unterstützung direkt bei Frauen ankommt

Erste Aussprache der Frauenministerin im Gleichbehandlungsausschuss

Wien (PK) – Sabine Oberhauser vertrat heute erstmals als Frauenministerin die Regierung im Gleichbehandlungsausschuss. In der Aussprache zu Beginn der Sitzung wurden dementsprechend ein breites Spektrum an Themen und Maßnahmen angesprochen, die von Armutsgefährdung, Vollerwerbstätigkeit und Einkommenssituation, über Gewaltschutz, Sexismus und Gendersprache bis hin zu Brustkrebsvorsorge und Abtreibungsthematik reichten.

In ihrem Eingangsstatement zeigte sich die Frauenministerin überzeugt, dass die Ziele in der Frauenpolitik meist für alle die gleichen seien und sich nur in der Herangehensweise unterscheiden. Es gehe nach wie vor darum, bei geringer finanzieller Ausstattung zielgerichtet und gemeinsam möglichst viel für Frauen zu erreichen. Explizit dankte sie für deren Arbeit auch ihrer Vorgängerin Gabriele Heinisch-Hosek (S). An Schwerpunkten sprach Oberhauser unter anderem das Thema Frauenarmut, vor allem im Alter, an. Hier gelte es, Defizite durch Maßnahmen zu reparieren. In Bezug auf Probleme bei Unterhaltszahlungen sei Aufklärung über alle Eventualitäten wichtig. Man könne seitens der Politik sicher kein Lebensbild aufzwingen, aber Frauen sollten gut informiert sein, welche Möglichkeiten bestehen. Dies betreffe auch den Gewaltschutz. Gute Auffangnetze seien ebenso weiter zu fördern wie Frauen stark zu sensibilisieren, sich an Hilfseinrichtungen zu wenden. Das sei auch bei verbaler Gewalt im Netz und mit Kampagnen wie etwa "FemHelp" bedeutsam, so die Ministerin. Das sehr niedrige Budget wurde zwar nur fortgeschrieben, umso wichtiger sei es, die Mittel direkt an die Projekte zu bringen. Zumindest sei in der Budgetdebatte ein Überziehungsrahmen erreicht worden, bedankte sich Oberhauser für diese gemeinsame Zielsetzung bei den Ausschussmitgliedern.

Gender-Pay-Gap,

Lohn-Transparenz-Gesetz, Vollerwerbstätigkeit

Vorsitzende Gisela Wurm (S) und die Abgeordneten Eva Mückstein (G) und Carmen Schimanek (F) sprachen konkret die Einkommenssituation von Frauen an, wobei Wurm gegen Altersarmut die geplante Anhebung der Mindestpension bei 30 Arbeitsjahren auf 1.000 € als wichtige Maßnahme sieht, sie aber auch weitere Vorhaben gegen den Gender Pay Gap interessierten. Mückstein erfragte den aktuellen Stand zur etwaigen Umsetzung eines innerbetrieblichen Lohn-Transparenz-Gesetzes. Eine betriebsinterne Einkommenstransparenz mit einer Angabe zum durchschnittlichen Gehalt könne sie sich vorstellen, sagte die Frauenministerin, wobei diese mit den Sozialpartnern auszuverhandeln sei. Beispielhaft an Einkommenstransparenz ist für sie der öffentliche Dienst. Was aber zu vermeiden sei, sei eine österreichische Neiddiskussion, wenn man alle Einkommen öffentlich machen würde. Die von Carmen Schimanek (F) hinterfragte Datenlage zur Gehaltsschere, ob diese nicht ausschließlich auf Selbstauskünften beruhe, beziehe sich ganz im Gegenteil auf europaweite, statistische Daten, hielt Oberhauser fest.

Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt betreffen eine zutiefst ideologische Diskussion, beantwortete die Ministerin weiters die Kritik von Claudia Gamon (N), dass einzelne Ländermaßnahmen dem Ausbau der Vollerwerbstätigkeit für Frauen nicht zuträglich seien. Denn Frauen-Vollbeschäftigung sei nach wie vor rückläufig, so Gamon. Etwaige Länderunterstützungen als Frauenministerin anzugreifen, wäre wohl schwierig, entgegnete Sabine Oberhauser. Vielmehr gehe es darum, mit Ausgewogenheit in kleinen Bereichen dieser Rückläufigkeit entgegenzusteuern und das Bewusstsein für die Situation der Frauen zu wecken.

Brustkrebsvorsorge auch ohne Begründung alle zwei Jahre möglich

Dass Frauen auch ohne Grund alle zwei Jahre zur Brustkrebsvorsorge gehen können, hielt die Frauenministerin auf Anfrage von Dorothea Schittenhelm (V) hinsichtlich etwaiger Verbesserungsmöglichkeiten des Vorsorgeprogramms fest. Das derzeitige Dilemma sei eher ein organisatorisches zwischen Sozialversicherungen und Ärztekammer, ob ein einfaches Infoblatt ausreiche oder eine Überweisung erforderlich sei. Eine Regelung dafür könnte zum Beispiel in Form eines standardisierten Formulars gefunden werden, legte die Ministerin ihre Überlegungen zur Lösung dar. Hingegen bei der Abtreibungsthematik gehe es um Aufklärung und Sachpolitik, sagte die Ministerin auf Anfrage von Jessi Lintl (F), die sich betreffend statistischer Erfassung der Fälle erkundigte. Wenn man vollständige Daten haben wolle, wäre das nur im Falle einer Abtreibung auf Krankenschein möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Regelung in Österreich gut, zumal die Gründe für Abtreibungen weltweit vergleichbar seien.

Oberhauser: Frauen werden auch durch Sprache sichtbar gemacht

Carmen Schimanek brachte das Diskussionsthema Gendersprache und Binnen-I ein. Für Oberhauser geht es dabei um nichts weniger, als Frauen auch in der Sprache sichtbar zu machen, in welcher Form auch immer. Man können durchaus statt eines Binnen-I auch nur die weibliche Form verwenden, wenn Männer "mitgemeint" sind, so die Ministerin zur Problematik aus umgekehrt pointierter Sicht.

Aygül Berivan Aslan (G) wies zudem auf eine verstärkte Problematik der sexistischen Werbung aufgrund der vielfacheren Verbreitung über das Netz hin. Diesbezüglich müsse man sich vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfreiheit gemeinsam Maßnahmen überlegen, sagte Oberhauser. Unter Umständen könne dies sein, dem Werberat eine Hilfestellung in der Bewältigung der Problematik zu geben, beispielsweise in Form eines Kodex oder eines Gütesiegels für Werbung. Martina Schenk (T) brachte auch die Themen Polygamie, Stand der Novellierung zum Unterhaltsvorschussgesetz und eine etwaige Kampagne für Bewusstsein speziell betreffend K.O.-Tropfen zur Sprache. Auch Elisabeth Pfurtscheller (V) war der bereits angesprochene Gewaltschutz ein wichtiges Thema. Die angesprochene Kampagne betreffend K.O.-Tropfen sollte jedenfalls auch weitergeführt werden, so Oberhauser und bekräftigte ihr Anliegen, mit Bewusstseinsbildung und Information den Schutz vor Gewalt zu unterstützen. Die Unterhaltsvorschussnovelle liege derzeit noch im Justizministerium, so die Frauenministerin. Polygamie sei bekanntlich derzeit in Österreich verboten, gegebenenfalls sei von der Justiz darauf zu reagieren. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) mbu