Parlamentskorrespondenz Nr. 1380 vom 06.12.2016

Gleichbehandlung: Sozialministerium sieht Levelling-up als prioritär

Gleichbehandlungsausschuss thematisiert Verbesserungsvorschläge für Diskriminierungsschutz

Wien (PK) – Über Schwachstellen im Gleichbehandlungsgesetz und mögliche Nachbesserungen bei der heimischen Antidiskriminierungsarbeit ging es heute nach einer Aussprache mit Frauenministerin Sabine Oberhauser im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats. Hinsichtlich einer möglichen Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sieht das Sozialministerium das bereits oftmals diskutierte Levelling-up, demnach die Herstellung eines gleichen Schutzniveaus für alle Diskriminierungsgründe, als prioritär, wie Sektionsleiterin Anna Ritzberger-Moser aus ihrem Ressort berichtete. Ein nur mittelfristiges Thema ist für sie allerdings die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern, durch Clearingstellen könnten aus ihrer Sicht Unklarheiten in der Anwendung von Gleichbehandlungsregelungen sowie bei Zuständigkeiten von Antidiskriminierungsstellen vorerst aus dem Weg geräumt werden.

Bemängelt hatte die Kompetenzzersplitterung ein Expertenbericht zur Evaluierung der Instrumente des heimischen Gleichbehandlungsrechts (III 324 d.B.), der heute auf der Tagesordnung des Ausschusses stand. Darin spricht sich das Expertenteam im Allgemeinen dafür aus, die derzeit bestehende zivilrechtliche Ausrichtung des Gleichbehandlungsrechts aufrechtzuerhalten. Im Zuge der Evaluierung wurden aber auch einige Schwachstellen im heimischen Gleichbehandlungsrecht wie eine zu lange Verfahrensdauer aufgedeckt. Laut Sektionschefin Ines Silling im Frauenministerium gehe es nun darum, Ressourcen zu bündeln, um Verfahren zu kürzen. Dazu seien etwa bereits erste Tagsatzungen eingeführt worden. Darüber hinaus sei zudem bereits die Sitzungsfrequenz erhöht worden.

Auf die Frage Martina Schenks (T) hinsichtlich des Verbots religiöser Symbole am Arbeitsplatz informierte Ritzberger-Moser, vorerst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten zu wollen.

Dem Vorschlag der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Diskriminierungsgründe um jenen der "sozialen Herkunft" zu erweitern, konnte Ministerin Oberhauser nicht wirklich etwas abgewinnen. Es stelle sich für sie die Frage, wo "soziale Herkunft" beginne. Es brauche klare Definitionen, um eine klare Rechtsprechung gewährleisten zu können, so der Zugang der Ministerin.

Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft: Anwaltschaft wird Regionalbüros ausbauen

Die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde im Ausschuss auf Basis des Berichts für die Privatwirtschaft 2014 und 2015 (III 323 d.B.) zum Thema. Laut Staatssekretärin Muna Duzdar unterstützt das Bundeskanzleramt einen Ausbau der Kompetenzen für die Regionalbüros der GAW, zusätzliche Personalressourcen sind dafür aber nicht budgetiert. Die Regionalbüros würden nur zu einer weiteren Zersplitterung beitragen, wenn diese andere Kompetenzen inne haben, sagte hierzu die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Ingrid Nikolay-Leitner. Ihre Forderung, zusätzliche RegionalanwältInnen für einen flächendeckenden Diskriminierungsschutz in den Bundesländern zu ernennen, bleibt auf lange Sicht aber aufrecht.

Eine Novellierung des Gleichbehandlungsrechts braucht es laut Nikolay-Leitner u.a. auch, was die Rechtsdurchsetzung von Betroffenen angeht. Die Anwaltschaft will auch hier tätig werden und sich an Gerichtsverfahren beteiligen können.

Vorreiter Bundesdienst: Oberhauser spricht sich auch in Privatwirtschaft für verpflichtende Frauenquoten aus

Schließlich nahm der Ausschuss den Gleichbehandlungsbericht 2016 (III 300 d.B.) mehrheitlich zur Kenntnis. Der Bericht gibt Auskunft über Zahlen und Fakten zum Stand der Gleichbehandlung im Bundesdienst. Demnach hat die Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren kontinuierliche Fortschritte gemacht, sowohl was den Frauenanteil der Beschäftigten als auch den Prozentsatz von Frauen in Führungspositionen betrifft. So stieg der Frauenanteil im Zeitraum von 2011 bis 2013 von 40,6% auf 41,2% und bis auf 41,7% im Jahr 2015.

Für Oberhauser dient der Bericht über den öffentlichen Dienst dazu, Benchmarks für die Privatwirtschaft zu setzen. Er mache sichtbar, wie effektiv Quotenregelungen und klare Richtlinien seien. Auf verpflichtende Quoten müsste auch in der Privatwirtschaft gesetzt werden.

In der Frage, wie stark Frauen in Führungspositionen vertreten sind, zeigt sich, dass bei einem Anteil von 41,7% der Frauen am Gesamtpersonal in Führungspositionen 34,5% Frauen zu finden waren. Hier war der stärkste Anstieg des Frauenanteils in der Qualifikationsgruppe der AkademikerInnen festzustellen, von 36,8% auf 38,5%. Die Ministerin rief dazu auf, Frauen für Führungspositionen zu motivieren und adäquate Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Oft würde Frauen die Doppelbelastung davon abhalten, die Spitzenpositionen gehen zu wollen. "Hier arbeiten wir in Österreich gegen eine lange Ideologie", sagte sie. Vor den Vorhang geholt werden sollten aus ihrer Sicht Modelle wie Führung in Teilzeit.

Als Charakteristikum des Bundesdienstes führt der Gleichbehandlungsbericht auch an, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen im Bundesdienst geringer ist als in der Privatwirtschaft. Waren 2015 im Durchschnitt 28,2% der unselbständig Erwerbstätigen in Österreich (inklusive öffentliche Bedienstete) teilbeschäftigt, so lag der Anteil nur auf den Bundesdienst bezogen bei 17,6%. Bei unselbständig erwerbstätigen Frauen lag die Teilzeitquote bei 47,4%, im Bundesdienst aber nur bei 33,1%. In Österreich waren 2015 11,2% der unselbständig erwerbstätigen Männer teilzeitbeschäftigt, wobei es im Bundesdienst nur 6,6% waren.

Carmen Schimanek (F) bemängelte, dass es im öffentlichen Dienst auch Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt.

Gleichbehandlungsausschuss will vermehrt gegen Frauenarmut vorgehen

Für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen bzw. für die Bekämpfung von Frauenarmut treten FPÖ, Grüne und NEOS in Entschließungsanträgen an die Regierung ein, die zwar entweder vertagt oder einem anderen Ausschuss zugewiesen wurden, im Gleichbehandlungsausschuss aber auf grundsätzlich breite Unterstützung trafen. Einem Vorschlag von Obfrau Gisela Wurm (S) folgend wird das Gremium demnach für 2017 erneut die Präsidenten der Sozialpartner in das Parlament einladen, um etwa über kollektivvertragliche Fragen zu debattieren.

Außerdem besprochen werden soll mit den Sozialpartnern das mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP erneut vertagte Anliegen der Freiheitlichen, in die Gehaltseinstufungen auch Zeiten von Erwerbstätigkeitsunterbrechungen durch Kinderbetreuungszeiten einzuberechnen (247/A(E)). Analog dazu wären auch Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen für das kollektivvertragliche Vorrücken zu berücksichtigen, meinte Carmen Schimanek (F). Wolfgang Knes von der SPÖ machte hier auf die wichtige Rolle der Sozialpartner aufmerksam. Frauen hätten nichts von einem Gesetz, dass nicht umsetzbar sei. Zudem haben laut Auskunft von Knes bereits 42% der Kollektivverträge entsprechende Regelungen, oft würde es sich dabei aber um Kann-Bestimmungen handeln.

Inhaltlich gegen den FPÖ-Antrag war Claudia Gamon von den NEOS. Bei Gehaltsvorrückungen in Kollektivverträgen gehe es eigentlich um Erfahrungszuwächse, der Vorschlag der Freiheitlichen könne aus ihrer Sicht zu einem Wettbewerbsnachteil für Frauen am Arbeitsmarkt werden. Es handle sich auch bei der Kinder- oder Altenbetreuung um Erfahrungszuwachs, entgegnete dazu Elisabeth Pfurtscheller (V).

Die Grünen wiederum sehen die Regierung in der Pflicht, Frauen durch ein umfassendes Maßnahmenpaket vor allem am Arbeitsmarkt zu stärken sowie für Arbeitnehmerinnen existenzsichernde Versicherungsleistungen einzuführen. In Österreich würden vermehrt Frauen in Armut leben bzw. ein höheres Risiko haben, in Armut zu fallen, warnt Berivan Aslan in ihrer Initiative (1667/A(E)). Die vermehrte Frauenarmut in Österreich lässt sich nach Meinung Aslans im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Erwerbsbiografien zwischen Frauen und Männern erklären. So haben etwa 2014 47% der erwerbstätigen Frauen in Teilzeitjobs gearbeitet, bei den erwerbstätigen Männern waren es hingegen nur 9%. Das bedeutet für Frauen neben geringeren Einkommen folglich niedrigere Versicherungsleistungen im Fall eines Jobverlusts, wie die Grüne Frauensprecherin im Antrag aufzeigt.

Geht es nach Aslan, ist für Frauen außerdem wesentlich, ein vom Ehemann unabhängiges Einkommen zu haben. Etwa schlägt sie vor, den Nettoeinkommensersatz bei Frauen von 55% auf 70% anzuheben. "Wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um zu mehr Gerechtigkeit zu kommen", unterstützte Gisela Wurm den Vorstoß der Grünen. Der Antrag wird im Sozialausschuss weiterverhandelt.

Als "frauenspezifische Armutsfalle" sehen die NEOS wiederum die Ausweitung der Teilzeitjobs bei Frauen. Sie fordern von der Regierung Maßnahmen, um diesem Trend entgegenzuwirken (1421/A(E)). Claudia Gamon (N) schlägt vor, beim Steuer- und Abgaberecht sowie in der Familienpolitik anzusetzen, da es hier aus Sicht der Oppositionspartei zu viele Anreize gebe, im Niedriglohnsektor zu bleiben. Beim Übergang von einer Teilzeit- zu einer Vollzeitbeschäftigung komme es zu einer derart hohen Grenzsteuerbelastung, dass sich ein Wechsel in einen Vollzeitjob für viele Frauen oft nicht rechnen würde, bemängelt die Oppositionspartei. Außerdem müsse die institutionelle Kinderbetreuung ausgebaut werden, längere Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und weniger Schließtage seien unumgänglich, um wieder mehr Frauen in die Vollerwerbstätigkeit zu bringen, geht es nach den NEOS.

In der Frauenpolitik erachtet es Gamon außerdem als wesentlich, den Ansatz aufzugeben, Defizite kompensieren zu wollen. Es gehe vielmehr darum, bestehende Probleme zu korrigieren und es den Frauen selbst zu ermöglichen, aus der Armutsfalle herauszukommen, ohne dabei vom Staat abhängig zu sein, sagte sie.

Hinsichtlich der Auswirkung von Kinderbetreuungskosten auf die Frauenerwerbstätigkeit will Berivan Aslan (G) bei der Evaluierung der Rahmenbedingungen, die das Ausmaß der Erwerbstätigkeit von Eltern beeinflussen können, auch Kinderbetreuungskosten berücksichtigt sehen. Der entsprechende Antrag zum Anliegen der NEOS wurde von SPÖ und ÖVP mitvertagt.

Mehr Männer in pädagogische Berufe: Zuweisung an den Unterrichtsausschuss

Das Team Stronach bzw. Abgeordnete Martina Schenk bemängelt, dass der Männeranteil in pädagogischen Berufen auf einem sehr niedrigen Niveau stagniert. Die Oppositionspartei fordert in einem Entschließungsantrag von der Regierung ein Konzept, um Abhilfe zu schaffen (38/A(E)). Mit der neuen Ausbildung steige der Männeranteil in der Elementarpädagogik zwar ein wenig, dieser sei aber noch zu wenig, meinte auch Martina Diesner-Wais (V). Das Anliegen vom Team Stronach wurde dem Unterrichtsausschuss einstimmig zugewiesen. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) keg