Parlamentskorrespondenz Nr. 1388 vom 07.12.2016

Verkehrsausschuss beschließt Paket zu Verkehrssicherheit und Elektromobilität

Verkehrsminister Leichtfried will Alkolocks testen lassen

Wien (PK) – Mit verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen unterlegt Verkehrsminister Jörg Leichtfried das von ihm angekündigte Maßnahmenpaket zur Verkehrssicherheit, mit dem der Verkehrsausschuss sich heute befasste. So schafft ein neues Bundesgesetz eine Rechtsgrundlage für die einheitliche statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Schwerpunkte der geplanten Neuerungen in der Verkehrsgesetzgebung sind außerdem Verwaltungsvereinfachungen und die Förderung der Elektromobilität. Diese werden mit Novellen zum Bundesstraßengesetz, in der Straßenverkehrsordnung, im Führerscheingesetz und im Kraftfahrgesetz umgesetzt. Das Führerscheingesetz soll um eine Verordnungsermächtigung erweitert werden, die es erlaubt, so genannte "Alkolocks" als Alternative zum Verlust des Führerscheins zu testen.

Der Ausschuss befasste sich auch mit Anträgen von FPÖ, Grünen und NEOS zu Verkehrsthemen, von denen sechs vertagt wurden, vier Anträge wurden von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt.

Bessere statistische Erfassung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden

Mit einem Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz (StVUSt-G, 1353 d.B.) wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden auf allen öffentlichen Straßen geschaffen. Für die Erstellung der Verkehrsunfallstatistik soll künftig der Verkehrsminister zuständig sein. Das geplante Gesetz legt die Art der zu erhebenden Daten fest und enthält Regelungen zur Datensicherheit, Qualitätssicherung und Zurverfügungstellung von Daten. Angestrebt wird dabei, die derzeit unterschiedlichen Statistiken zusammenzuführen, um auf Basis einer verbesserten Datengrundlage gezieltere Verkehrssicherheitsmaßnahmen setzen zu können. Das Gesetz umfasst auch Verordnungsermächtigungen für den Verkehrsminister, der beispielsweise die Leistung der Erstellung nach den Bedingungen des Vergaberechts vergeben kann.

In einem von SPÖ und ÖVP im Ausschuss unterstützten Abänderungsantrag werden weitere Regelungen über die Vergabe getroffen. Insbesondere sollen damit die Rahmenbedingungen für eine Einbeziehung der Statistik Austria präzisiert werden. Die Regierungsvorlage erhielt in dieser Fassung eine breite Mehrheit, ihre Zustimmung verweigerten die Grünen. Ihr Verkehrssprecher Georg Willi (G) betonte, dass er seit längerem eine gesetzliche Grundlage für eine alle Verkehrsträger umfassende Verkehrsstatistik fordere, sein entsprechender Antrag stehe auch auf der Tagesordnung (1059/A(E)). Die vorliegende Regierungsvorlage erfülle die dort definierten Anforderungen jedoch nicht und schaffe auch datenschutzrechtliche Probleme, argumentierte er. Der Antrag der Grünen wurde abre von den anderen Fraktionen durchwegs abgelehnt. Christian Hafenecker (F) und Johann Rädler (V) äußerten die Ansicht, die Regierungsvorlage bilde eine gute Grundlage für eine aussagekräftige Statistik.

Verkehrsminister Leichtfried hielt Abgeordnetem Willi entgegen, dass es ihm wichtig sei, den Bereich Straßenverkehr vorzuziehen, um rasch aussagekräftige Daten zu erhalten, auf die man mit Maßnahmen der Verkehrssicherheit reagieren könne. In weiterer Folge wolle er selbstverständlich auch die anderen Verkehrsträger einbeziehen. Ihm gehe es grundsätzlich um mehr Spielraum für sein Ressort, Vorgaben für die Erstellung der Verkehrsunfallstatistik zu definieren. Die Fragen des Datenschutzes erachte er als gelöst. Was die Statistik Austria betreffe, werde er selbstverständlich auch mit dieser zusammenarbeiten, wenn die Anforderungen des Ressorts erfüllt werden.

Straßenverkehrsordnung berücksichtigt Ladestationen von Elektrofahrzeugen

Verwaltungsvereinfachungen und die Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen sind Anlass für diverse Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (28. StVO-Novelle, 1356 d.B.). Geregelt wird etwa, dass Angehörige der Bundespolizei keine besondere behördliche Ermächtigung für die Durchführung von Alkomatuntersuchungen mehr benötigen.

In die Straßenverkehrsordnung werden zudem Bestimmungen über Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgenommen, um diese gut erkennbar und leicht verfügbar zu machen. So können mit einer Zusatztafel unter dem Zeichen "Halten und Parken verboten" Ausnahmen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs festgelegt werden. Mit der Novelle werden auch Ausnahmen von Halte- und Parkverboten für Werttransportfahrzeugen geschaffen, erläuterte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Zur Verkehrssicherheit beitragen soll weiter, dass Bildmaterial aus der Verkehrsüberwachung auch für die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen verwendet werden darf, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überwachungszweck stehen. Günther Kumpitsch (F) begrüßte die Verwaltungsvereinfachungen, fragte allerdings, ob die Verwendung von Bildmaterial in der Praxis durchführbar sei. Zu oft würden Bestimmungen geschaffen, die dann aufgrund anderer Regelungen nicht angewandt werden können. Michael Bernhard (N) äußerte grundlegende datenschutzrechtliche Bedenken, hier schaffe man die Voraussetzungen für eine flächendeckende Überwachung, meinte er. Sein Fraktion verweigerte in der Abstimmung auch als einzige der Regierungsvorlage ihre Zustimmung.

Verkehrsminister Leichtfried erklärte zu diesem Punkt, es sei keinesfalls an eine Überwachung aller Verkehrsteilnehmer gedacht, sondern es gehe ausschließlich um die Verwendung von Bildern, die entstehen, wenn bei Radarüberwachung eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wird.

Ein weiteres Mal debattiert wurde auch über den Antrag von FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek, der eine Aufhebung der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für LKW fordert (224/A(E)). Dieser Antrag wurde auch diesmal wieder vertagt. Christoph Hagen (T) meinte wie Abgeordneter Deimek, die Regelung sei technisch überholt. Verkehrsminister Jörg Leichtfried verwies darauf, dass sie in bestimmten Straßenabschnitten bereits aufgehoben wurde, und weitere Strecken folgen könnten. Allerdings müsse stets auch auf das Interesse der Anrainer Rücksicht genommen werden.

Führerscheingesetz soll Erprobung von Alkolocks ermöglichen

Die Bundesregierung will eine erste gesetzliche Grundlage für Alkoholwegfahrsperren ("Alkolocks") schaffen. Das soll in einer entsprechenden Novelle zum Führerscheingesetz (18. FSG-Novelle, 1358 d.B.) in Form einer Verordnungsermächtigung für den Verkehrsminister erfolgen. Dieser Punkt stieß besonders bei den Grünen auf massive Einwände. Ihr Verkehrssprecher Georg Willi verlangte daher eine getrennte Abstimmung der einzelnen Teile der Novelle, die darauf den Verkehrsausschuss teils einstimmig, in anderen Teil mit wechselnden Mehrheiten passierte.

Abgeordneter Willi meinte, die vorgesehene Regelung ignoriere wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren des Systems. Bereits vorhandene Studien belegten, dass der Erfolg der Wegfahrsperren ganz wesentlich davon abhängt, inwieweit die Betroffenen während ihres Alkoholentzug auch hochqualitative psychologische Betreuung erhalten. Diese vermisse er aber in den Vorschlägen der Bundesregierung. Unzufrieden ist Willi auch über die aus seiner Sicht bestehenden Unklarheiten in der Frage, wer solche Sperren einbauen darf.

Verkehrsminister Jörg Leichtfried hielt der Kritik entgegen, dass noch keine abschließenden Aussagen über die Wirksamkeit des Systems vorliegen. Daher sei er diesen Weg gegangen, der seine Erprobung im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuches ermöglicht. Die Teilnahme ist freiwillig, an den Regelungen über den Führerscheinentzug ändert sich grundsätzlich einmal nichts. Das erhoffte Ergebnis ist, dass Alkolocks eine taugliche Alternative zum Entzug des Führerscheins bilden können und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, sagte Verkehrsminister Leichtfried. Die Abgeordneten Maximilian Unterrainer (S) und Christian Hafenecker (F) verwiesen darauf, dass der Sinn der Alkolocks nicht zuletzt der sei, eine Alternative zum Führerscheinentzug für Personen zu schaffen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind, und für die der Verlust des Führerscheins existenzbedrohend sein könnte. Hafenecker war allerdings skeptisch, dass dieser Zweck mit den vorgesehenen Regelungen erreicht werden kann.

Weniger kontrovers waren die anderen Teil der Novelle. So soll die Probezeit des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre angehoben werden. In diesem Punkt zeigte sich allerdings Christian Hafenecker (F) unzufrieden. Der Katalog der Probeführerscheindelikte wird um die Benützung von Mobiltelefonen am Steuer erweitert. Aufgrund einer besorgniserregenden Entwicklung der Unfallzahlen wird die Mopedausbildung und –prüfung überarbeitet. So wird etwa der Punkt Risikokompetenz darin aufgenommen. Schließlich sieht die Novelle Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vor. Die 3500kg-Grenze der Klasse B für elektrische Fahrzeuge des Gütertransports auf 4250kg angehoben. Außerdem wurde das Führerscheingesetz im Ausschuss durch einen Abänderungsantrag der SPÖ und ÖVP um eine Übergangsfrist für den Erwerb des ergänzt, die den Erwerb der Lenkerberechtigung der Klasse AM (Motorfahrräder) betrifft. Dieser wurde einstimmig angenommen.

Einstimmigkeit für Umsetzung des EU-Verkehrssicherheitspakets

Mit der 34. Kraftfahrgesetz (1359 d.B.), die vom Verkehrsausschuss in der Fassung eines Abänderungsantrags einstimmig angenommen wurde, wird das so genannte EU-Verkehrssicherheitspaket umgesetzt. Das betrifft unter anderem EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, sowie über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen und Änderungen der Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge. Mit der Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung auch eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft insbesondere die Fahrschulinspektionen. Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung für die Verfolgung von anderen Delikten herangezogen werden dürfen, wie etwa unzulässiges Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht. Auch diese Maßnahme soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Zu den neuen Regelungen gehört auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge. Damit soll es möglich sein, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Privilegien genießen, erläuterte der Verkehrsminister.

Georg Willi verweist auf wichtige Beschlüsse der Konferenz der LandesumweltreferentInnen zur Kontrolle von Abgasminderungseinrichtungen von Diesel-KFZ (1834/A(E)). Zahlreiche technische Neuerungen erlauben es, die Einrichtungen zur Abgasminderung von Dieselfahrzeugen zu umgehen, kritisieren diese und fordern Überprüfungen, ob die derzeitigen Abgasüberprüfungen von Diesel-KFZ ausreichend sind. Willi unterstreicht mit einem weiteren Antrag die Forderung nach einem Ende der "Schummelei" beim Normverbrauch. Er ist dafür, realistische Werte anzugeben (1900/A(E)), in dem Testverfahren so gestaltet werden, dass die Steuergrundlage für die Normverbrauchsabgabe der Wahrheit im realen Fahrbetrieb entspricht. Bei beiden Anträgen wurden die Grünen nur von den NEOS unterstützt, sie blieben damit in der Minderheit.

Noch kein österreichweites Öffi-Ticket für Studierende

Um Studierenden günstige Fortbewegungsmöglichkeiten in ganz Österreich zu ermöglichen, sollte der Sozialminister entsprechende Verträge mit öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen abschließen, fordert eine Bürgerinitiative (101/BI). Vorgeschlagen wird dabei die Zahlung von Selbstbehalten durch die Studierenden. Georg Willi (G) unterstützte die Forderung, es handle sich hier letztlich um eine reine Finanzierungsfrage. SPÖ-Abgeordneter Johann Hell verwies auf Gespräche des BMVIT mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft zu diesem Anliegen und beantragte die Vertagung des Antrags, was die Mehrheit von SPÖ und ÖVP fand.

Grüne: umweltfreundliche MitarbeiterInnenmobilität fördern

Die Abgeordneten der Grünen Georg Willi und Harald Walser wollen steuerliche Erleichterungen für Betriebe, die gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität fördern. Die derzeitige Gesetzeslage begrenze die Möglichkeiten der Betriebe. Walser wies im Ausschuss darauf hin, dass sein Fraktion mit dem Antrag die Forderung aller VerkehrslandesrätInnen unterstütze, die erlaubte Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen mit einer Grenze von bis zu 500 € pro Jahr deutlich anzuheben (1831/A(E)). Das würde höhere zweckgebundene Zuwendungen von Betrieben an FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Fahrgemeinschaften unter ihren MitarbeiterInnen ermöglichen. Elisabeth Pfurtscheller (V) meinte dazu, der Antrag sei in vielen Details unpräzise und sollte noch überarbeitet werden. Ihr Vertagungsantrag wurde von SPÖ und ÖVP angenommen.

Grüne gegen italienische Pläne zur Schienenmaut

Der Verkehrssprecher der Grünen Georg Willi sieht den grenzüberschreitenden Zugverkehr mit Italien gefährdet, da es Pläne des Nachbarlands gebe, ab 2018 das Infrastrukturbenützungsentgelts (IBE, "Schienenmaut") um bis zu 130 Prozent zu erhöhen. Willi befürchtet eine Rückverlagerung des Personen- und Güterverkehrs mit Italien auf die Straße. Er sieht in weiterer Folge auch die Wirtschaftlichkeit der teuren großen Tunnelprojekte an Brenner, Semmering und Koralm für den Güterverkehr in Frage gestellt (1884/A(E)). Unterstützung erhielten die Grünen nur von den NEOS, der Antrag wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Der Verkehrsminister erklärte dazu, dass es hier einerseits um europarechtliche Fragen gehe, dieses würden geprüft. Auf politischer Ebene habe er bereits Schritte unternommen, um die österreichische Position darzulegen.

Grüne: Berufsbild Fahrradtechniker schaffen

Die Abgeordneten der Grünen Georg Willi und Matthias Köchl sehen aufgrund des anhaltenden Fahrradbooms, der nun auch die Elektroräder umfasst, Bedarf an der Einführung eines Lehrberufs FahrradtechnikerIn (1901/A(E)) und damit um die Aufwertung des Berufsbildes. Andreas Ottenschläger (V) gab zu bedenken, da es hier um die Gewerbeordnung gehe, sei der Antrag im Wirtschaftsausschuss besser aufgehoben. Sein Vertagungsantrag fand die Mehrheit von SPÖ und ÖVP.

Grüne unterstützen Forderung nach einem weiteren Lift am Wiener Stephansplatz

Mit einem Entschließungsantrag fordern die Behindertensprecherin der Grünen Helene Jarmer und der Verkehrssprecher ihrer Fraktion, Georg Willi, den Bau des aus ihrer Sicht bereits überfälligen zweiten Liftes zur Oberfläche am meistfrequentierten Wiener U-Bahn-Knoten Stephansplatz. Dieser solle im Zuge der geplanten Neugestaltung des Stephansplatzes gebaut werden (1916/A(E)). Falls die Wiener Linien sich weigern, den Lift umzusetzen, sollte der Verkehrsminister der Stadt Wien die Mitfinanzierung des U-Bahnbaus durch den Bund aufkündigen, argumentierten Jarmer und Willi im Ausschuss.

Sie konnten damit die Abgeordneten der anderen Fraktionen nicht überzeugen, die den Standpunkt vertraten, dass das Anliegen zweifellos berechtigt sei, aber nicht Sache des Verkehrsausschusses. Der Antrag wurde infolgedessen mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. Er führe zwar Gespräche über Finanzierungen des U-Bahn-Ausbaues mit dem Land Wien, aber nicht mit den Wiener Linien, erklärte Minister Leichtfried.

NEOS: Anpassungen bei Fahrzeugkonzessionen für Gelegenheitsverkehr an Sharing Economy

Mit dem Gelegenheitsverkehr befasst sich auch eine Entschließungsantrag des NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard. Er ist für Anpassungen der Bestimmungen über Konzessionen im Gelegenheitsverkehr (1897/A(E)), um den neuen technologischen Entwicklungen im Verkehr und dem stetig wachsenden Anteil der Sharing Economy Rechnung tragen. So will er Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Fahrzeugen (maximal drei) als freies Gewerbe einstufen, womit die Konzessionspflicht im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes entfallen würde. Alternativ dazu ist für Bernhard auch die Streichung des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit aus dem Gesetz denkbar. Weiters sollte die Fahrdienstvermittlung mit einer Gewerbeberechtigung des Reisebürogewerbes ausgeübt werden können und nicht unter das Mietwagen-Gewerbe fallen.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger konnte dem Antrag zwar einiges abgewinnen, meinte aber, er enthalte auch viele ungelöste Detailfragen. Sein Vertagungsantrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen. (Schluss Verkehrsausschuss) sox