Parlamentskorrespondenz Nr. 1396 vom 12.12.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Dezember 2016

Finanzausgleich, Pensionspaket, Aufstockung des Pflegefonds, Senkung der Bankenabgabe

Wien (PK) – Zum Abschluss des Parlamentsjahres soll kommenden Donnerstag der neue Finanzausgleich, der Pensionshunderter, eine Aufstockung des Pflegefonds sowie die zweite Dienstrechts-Novelle 2016 beschlossen werden. Eine Erhöhung der Opferrenten soll es für ehemalige Kriegsgefangene geben, die Bankenabgabe wiederum gesenkt werden. Mit der Zustimmung des Nationalrats wird außerdem die Kronzeugenregelung verlängert.

Der neue Finanzausgleich wird erste Schritte zur Aufgabenorientierung und zur Abgabenautonomie der Länder bringen. Durch eine 15a-Vereinbarung ist außerdem geplant, bundesweit einheitliche Haftungsobergrenzen samt einheitlicher Berechnungsmethoden einzuführen. Das würde bedeuten, dass Bund und Länder künftig höchstens Haftungen in Höhe von 175% ihrer jährlichen Einnahmen eingehen dürfen, Gemeinden bis zu 75%.

Insgesamt stehen 45 Materien an diesem Sitzungstag auf der Tagesordnung, 27 davon aus dem Sozialbereich.

Pensionspaket

Eine Reihe von Änderungen im Pensionsbereich steht dann zu Beginn der Tagesordnung der letzten Nationalratssitzung in diesem Jahr. Künftig soll es demnach eine Mindestpension von 1.000 € nach 30 Arbeitsjahren und eine Einmalzahlung an alle PensionistInnen in der Höhe von 100 € netto geben. Dieser so genannte Pensionshunderter wird auch allen BeamtInnen gewährt. Zudem ist eine Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, eine Halbierung der Pensionsversicherungsbeiträge bei Aufschub des Pensionsantritts sowie eine Reform der Pensionssicherungskommission geplant.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach haben die Abgeordneten im Sozialausschuss darüber hinaus eine finanzielle Hilfe für LandwirtInnen gebilligt: Sie erhalten einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für das vierte Quartal 2016 gutgeschrieben, wobei sich die Koalitionsparteien nunmehr auf eine generelle Beitragsgutschrift von 53% verständigt haben, unabhängig von der Betriebsgröße.

Neben der Ausweitung des Pensionshunderters auf BeamtInnen wird durch die Änderungen außerdem sichergestellt, dass auch BezieherInnen von Opferrenten eine Einmalzahlung von 100 € erhalten, wenn sie ansonsten kein weiteres Einkommen haben. Überdies wird die wegen des verpflichtenden Betriebs des Hanusch-Krankenhauses geltende Sonderregelung für die Wiener Gebietskrankenkasse hinsichtlich ihrer Finanzierungsbeiträge zum Krankenanstalten-Ausgleichsfonds unbefristet verlängert. Generelles Ziel des Pensionspakets ist es, Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen, Frauen pensionsrechtlich besser abzusichern und Altersarmut zu vermeiden.

Mitverhandelt mit dem Pensionspaket wird ein Konvolut von Oppositionsanträgen. So wäre es nach Meinung der NEOS angebracht, Personen, die eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig sind, zur Gänze von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Pensionsbeiträgen auszunehmen. Zudem fordern sie mehr JugendvertreterInnen in der Pensionssicherungskommission sowie geänderte Modalitäten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension, um dem verstärkten Trend zu partnerschaftlicher Kindererziehung Rechnung zu tragen.

Damit auch AusgleichszulagenbezieherInnen von der Steuerreform profitieren, sprechen sich die Grünen für die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Personen mit extrem niedrigen Pensionen aus. Außerdem wollen sie im Arbeitsverfassungsgesetz ausdrücklich normieren, dass eine Kündigung von ArbeitnehmerInnen nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil sie einen Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension haben. Einen Solidarbeitrag von Personen, die eine Pension über der ASVG-Höchstgrenze beziehen, mahnt das Team Stronach ein. Demnach soll für jene Pensionsteile, die über die ASVG-Höchstgrenze hinausgehen, keine Pensionserhöhung mehr gebühren.

Während diese Anträge wahrscheinlich keine Mehrheit finden werden, gelten zwei weitere Initiativen der Grünen mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz als miterledigt. Das betrifft geforderte Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie Adaptierungen bei der Berechnung der Ausgleichszulage.

Monatliche Entschädigungszahlung für Kriegsgefangene

Eine Mehrheit wird hingegen aller Voraussicht nach ein Gesetzespaket erhalten, das unter anderem eine Erhöhung der Opferrenten für ehemalige Kriegsgefangene ab 2017 um rund 15% vorsieht. Je nach Dauer der Kriegsgefangenschaft sollen die BezieherInnen künftig zwischen 17,50 € und 43 € monatlich  erhalten, zugutekommen soll das rund 13.000 Personen.

Rückkehr ins Arbeitsleben nach langem Krankenstand

Die Rückkehr schwer erkrankter ArbeitnehmerInnen ins Arbeitsleben soll zudem erleichtert werden. Wer sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann künftig mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit vereinbaren und erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld. Das Gesetzespaket sollte einstimmig verabschiedet werden. Miterledigt wird damit ein Antrag der NEOS, der auf das Modell einer Teilarbeitsfähigkeit abgezielt hätte.

Neue Arbeitszeitregeln wird es außerdem in der Binnenschifffahrt und im Straßenverkehr geben. Anlass für die  Änderungen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz sind neue EU-Vorgaben, wovon insbesondere die Binnenschifffahrt betroffen ist. So wird in diesem Verkehrssektor etwa eine tägliche Mindestruhezeit von zehn Stunden, gegebenenfalls aufgeteilt in einen größeren und einen kleineren Block, eine Mindestruhezeit von 84 Stunden pro Woche und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Nachtstunden von 23 Uhr bis 6 Uhr verankert. Außerdem werden die Mindestvorgaben für Arbeitsaufzeichnungen ausgeweitet.

Im Bereich des Straßenverkehrs wird der Einführung einer vierten Kategorie von schwersten Übertretungen von EU-Sozialvorschriften auf EU-Ebene in Form der Festsetzung einer Mindeststrafe für derartige Verstöße von 400 € Rechnung getragen. Außerdem ist eine Sonderregelung bei den Ruhezeiten für gut ausgestattete Tourneebusse vorgesehen. Da es bei der Beförderung bekannter KünstlerInnen oft nicht möglich ist, zwischen den Auftritten das Fahrzeug zu verlassen, dürfen Ruhezeiten künftig auch im Bus verbracht werden, wenn es mehrere FahrerInnen gibt.

Mit einer weiteren Gesetzesnovelle wird darüber hinaus nicht nur das Instrument der Kurzarbeitsbeihilfe unbefristet verlängert, sondern auch die maximale Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate erhöht. Ebenso werden einzelne Bestimmungen betreffend die Berechnung der Beihilfenhöhe, die zwischen 2013 und 2015 gegolten haben, wieder eingeführt.

BUAK erhält finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung von Sozialbetrug

Der Bund wird künftig zur Finanzierung der Personalkosten der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beitragen. Demnach sollen im Jahr 2017 0,64 Mio. €, im Jahr 2018 1,52 Mio. € und im Jahr 2019 2 Mio. € bereitgestellt werden, danach ist eine Valorisierung des Zuschusses vorgesehen. Voraussetzung ist ein entsprechender Personalstand. Begründet wird die finanzielle Unterstützung damit, dass der Kontrollaufwand der BUAK in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, dazu kommen neue Aufgaben durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Außerdem wird der Bund auch weiterhin Zuschüsse zur Schlechtwetterentschädigung von BauarbeiterInnen aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik leisten, wobei der Betrag von derzeit 3 Mio. € auf jeweils 5 Mio. € in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgestockt wird. Damit trägt man den ungünstigen Wettertendenz und den Lohnerhöhungen der letzten Jahre Rechnung, wie es in den Erläuterungen heißt. Im Gegenzug wird der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds für ältere BauarbeiterInnen, die kurz vor der Pension stehen, von maximal 13 Mio. € auf maximal 11 Mio. € reduziert.

Die für die Bauwirtschaft geltenden Sonderregelungen bei der Auflösungsabgabe bleiben erhalten, allerdings werden sie an das Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen herangeführt. Anders als in anderen Branchen ist jedoch kein Bonus in Form eines reduzierten Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) vorgesehen, dafür fällt auch der Malus entsprechend geringer aus. Auch an der ersatzweisen Pauschalabgeltung durch die BUAK wird nicht gerüttelt.

Keine Mehrheit finden werden im Plenum voraussichtlich zwei Anträge der FPÖ. Sie fordern eine temporäre und sektorale Beschränkung des österreichischen Arbeitsmarkts für EU-BürgerInnen sowie eine Evaluierung darüber, wie sich die Möglichkeit, AsylwerberInnen für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden heranzuziehen, auf sozioökonomische Betriebe im so genannten zweiten Arbeitsmarkt auswirkt.

Pflegefonds-Aufstockung bis 2021 um 417 Mio. €

Der Pflegefonds wird bis zum Jahr 2021 verlängert und schrittweise auf 417 Mio. € aufgestockt. Außerdem wird der Bund in den nächsten Jahren jeweils 6 Mio. € zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beisteuern und sich weiter an der Förderung der 24-Stunden-Betreuung beteiligen. Die entsprechenden Regierungspläne stehen dann zur Debatte.

Die Verlängerung des Pflegefonds geht auf eine Vereinbarung zwischen Bund, Länder und Gemeinden im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zurück. Demnach soll der Fonds im kommenden Jahr wieder mit 350 Mio. € dotiert werden. Danach ist eine schrittweise Anhebung der Mittel um rund 4,5% jährlich vorgesehen. 2018 werden 366 Mio. €, 2019 382 Mio. €, 2020 399 Mio. € und im Endausbau 2021 schließlich 417 Mio. € zur Verfügung stehen. Wie bisher übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten.

Mit den Mitteln des Pflegefonds werden Aufwendungen der Länder und Gemeinden für Langzeitpflege finanziert. Neu ist, dass künftig auch eine mehrstündige Alltagsbegleitung im häuslichen Umfeld sowie Entlastungsdienste für pflegende Angehörige abgerechnet werden können. Damit will man unter anderem eine selbstbestimmte Lebensführung von demenzkranken Menschen fördern. In Form von mobilen Diensten sollen so Angehörige bei der Pflege entlastet werden.

Zusätzlich zum Pflegefonds werden für die nächste Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 jährlich 18 Mio. € für ein erweitertes Angebot im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung bereitgestellt, wobei sich Bund, Länder und Sozialversicherungsträger diese Summe zu je einem Drittel teilen.

Was die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung betrifft, haben sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, auf eine Kündigung der bestehenden Vereinbarung bis zum Ende der neuen Finanzausgleichsperiode zu verzichten. Damit wird deren Laufzeit de facto bis Ende 2021 verlängert. Die neue Vertragsklausel wurde im Ausschuss mit breiter Mehrheit, ohne die Zustimmung der NEOS, genehmigt.

Gemeinsam mit der Novelle zum Pflegefondsgesetz und der Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung werden mehrere Oppositionsanträge zur Diskussion stehen. So fordern sowohl die Grünen als auch das Team Stronach einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel für Alten- und Pflegeheime. Der FPÖ geht es – neben einer Pensionserhöhung von 1,3% – um eine jährliche automatische Anpassung des Pflegegelds an die Inflation und eine regelmäßige Valorisierung der Steuerfreibeträge für behinderte Menschen.

Mindestsicherung

Die Grünen pochen in der Frage der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf ein Grundsatzgesetz, um bundesweit einheitliche Standards sicherzustellen. Außerdem drängen sie auf eine Beibehaltung des Krankenversicherungsschutzes für MindestsicherungsbezieherInnen auch nach Auslaufen der geltenden Bund-Länder-Vereinbarung Ende dieses Jahres. Finanzielle Zuschüsse vom Bund sollten demnach nur jene Länder erhalten, die sich weiter an die darin vereinbarten Mindeststandards halten.

Neuer Finanzausgleich

Das Finanzausgleichsgesetz 2017 bringt erste Schritte zur Aufgabenorientierung und zur Abgabenautonomie der Länder, er findet bei der Opposition in seiner jetzigen Form jedoch keine Zustimmung. Gemeinden erhalten Ertragsanteile für Kindergärten ab 2018 und für Pflichtschulen ab 2019 aufgabenorientiert zugewiesen, nach der Zahl der zu betreuenden Kinder und Gruppen sowie nach den Öffnungszeiten.

Ein erster Schritt zur Abgabenautonomie erfolgt beim Wohnbauförderungsbeitrag. Dieser wird zu einer Landesabgabe mit voller Tarifautonomie der Länder umgestaltet, dazu kommt eine bundesweit einheitliche Bauordnung. Durch den neuen Finanzausgleich gibt es Mittel zur Erhöhung der Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen und zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Integration von Zuwanderern durch einen Zuschuss von 125 Mio. €. Die Bedarfszuweisungen für Gemeinden werden erweitert und ein Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden und von Abwanderung betroffene Regionen eingerichtet.

Eine 15a-Vereinbarung enthält außerdem einheitliche Haftungsobergrenzen. Bund und Länder dürfen künftig höchstens Haftungen in Höhe von 175% ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75%. Für die Festlegung der Haftungsgrenzen gilt eine einheitlich festgelegte Methode.

Zwei Entschließungsanträge der NEOS, die eine Reform des Finanzausgleichs mit Entflechtung der Transfers und Steuerautonomie für Länder und Gemeinden verlangen gelten im Plenum als miterledigt.

Senkung der Bankenabgabe und steuerrechtliche Änderungen 

Im Abgabenänderungsgesetz 2016, das mit dem Finanzausgleich zur Diskussion steht, geht es um die geplante Senkung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe), Vereinfachungen in der Abgabenverwaltung und Maßnahmen zum verstärkten Einsatz betrieblicher Elektrofahrzeuge. Die Senkung der Bankenabgabe unterstützt heimische Banken, die unter niedrigen Zinsen leiden, zugleich aber ihre Eigenkapitalquoten erhöhen müssen. Steuerliche Erleichterungen für Wissenschaftler kommen durch die Verkürzung der Frist für die Gewährung des Zuzugsfreibetrags von zehn auf fünf Jahre. Der Kinderfreibetrag von 300 Euro soll automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Die private Nutzung eines Elektro-Dienstfahrzeugs ist künftig auch für Gesellschafter-Geschäftsführer begünstigt.

Im Umsatzsteuergesetz wird der Grundstücksbegriff an unionsrechtliche Vorgaben angepasst. Das Überbrückungsgeld der Bauarbeiter wird steuerlich begünstigt, der Verkauf von Kautabak verboten. Die Steuerbefreiung der Luftfahrtunternehmen für Kerosin wird vereinfacht. Verfahrenshilfe wird auch beim Bundesfinanzgericht eingeführt und der Einsatz moderner Informationstechnik im Ediktalverfahren erleichtert. Bei elektronisch übermittelten Spenden an österreichische Museen entfällt bei der Prüfung der steuerlichen Absetzbarkeit künftig die Bescheinigung.

Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Im Kampf gegen die Geldwäsche und gegen den Missbrauch der Finanzmärkte zur Finanzierung des Terrorismus schlägt die Regierung ein Bundesgesetz weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) samt flankierenden Änderungen im Bankwesengesetz und in weiteren Finanzmarktnormen vor. Das neue Gesetz regelt EU-konform die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden und realisiert neue Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Österreich. Um Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute zu vermeiden, sind Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten für Banken und Bankenaufsicht (FMA) vorgesehen.

Hilfe für die Menschen in den ärmsten Ländern Asiens

Österreich nimmt an der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des Sonderfonds für technische Hilfe der Asiatischen Entwicklungsbank mit 21 Mio. € teil. Dieser Betrag, der zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeits-Quote (Official Development Assistance Quote, ODA-Quote) zählt, dient der Finanzierung von Zuschüssen und günstigen Krediten an asiatische Länder mit niedrigem pro Kopf-Einkommen. Gegen die Wiederauffüllungen wird voraussichtlich die FPÖ im Plenum stimmen.

Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein  trägt OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) Rechnung, verbessert die Rechtssicherheit nach Aufhebung einer Verordnung des Finanzministeriums durch den Verfassungsgerichtshof und sieht ein Verständigungsverfahren nach dem aktuellen OECD-Musterabkommen ohne Schiedsklausel vor. Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung, Steuerumgehung und missbräuchliche Entlastungen von Personen mit Sitz in Drittstaaten ("Treaty-shopping") werden hintangehalten.

Der automatische Informationsaustausch nach OECD-Standard gilt zwischen den beiden Ländern ab 2017. Österreich und Liechtenstein haben aber vereinbart, Konten mit Stand Ende 2016 als "ausgenommene Konten" zu betrachten und für diese Konten das bewährte bilaterale Abgeltungssteuerabkommen weiterhin anzuwenden.

Anders liegt der Fall im Verhältnis mit der Schweiz. Hier führt der automatische Informationsaustausch zur Aufhebung des bilateralen Quellensteuerabkommens.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Island soll ferner den Grundsätzen und der Terminologie der OECD entsprechen und dem weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern dienen.

Kronzeugenregelung wird verlängert und abgeändert

Das Strafprozessrechts-Änderungsgesetz, in dessen Mittelpunkt die Verlängerung der Kronzeugenregelung auf weitere fünf Jahre steht, wurde vom Justizausschuss einstimmig ins Plenum weitergeleitet.

Grundgedanke bei der Kronzeugenregelung ist nach wie vor, dass der Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat übersteigen und der Kronzeuge von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss. Gerade durch das ausdrückliche Abstellen des Gesetzgebers auf die Eigeninitiative des potenziellen Kronzeugen soll sichergestellt werden, dass die Regelung keine "Deals" der Strafverfolgungsbehörden in Drucksituationen ermöglicht. Im Übrigen soll der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens erfahren, ob seine Angaben für die Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichen. Neu ist nun das Recht des Kronzeugen, gegen seine Ablehnung Beschwerde einzubringen. Der Status als Kronzeuge kann überdies auch noch während der Hauptverhandlung beantragt werden. Vor Ablauf der fünfjährigen Befristung soll die neue Kronzeugenregelung evaluiert werden.

Die Novelle setzt aber auch die EU-Richtlinie betreffend den Rechtsbeistand in die österreichische Rechtsordnung um. Klargestellt wird damit, dass Beschuldigte die Möglichkeit haben, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu verständigen, beizuziehen oder zu bevollmächtigen. Ausdrücklich geregelt ist zudem die Teilnahme eines Verteidigers auch bei der Vernehmung zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft. Änderungen bringt die Vorlage aber auch bei der Diversion, die nun im Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten Umständen auch bei Todesfolge zulässig sein soll. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat dazu im Ausschuss klargestellt, dass die Diversion keinesfalls bei Vorsatzdelikten vorgesehen ist.

Medizinische Versorgungsleistungen im Strafvollzug

Die Änderung einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG betrifft die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten und bezweckt die Gleichstellung der Strafvollzugsverwaltung mit den Krankenversicherungsträgern. Da die Strafvollzugsverwaltung für die Behandlung der Insassen in öffentlichen Krankenhäusern den höchsten Tarif der Allgemeinen Gebührenklasse zu bezahlen hat, wurde erstmalig im Jahr 2003 eine Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen, um im Ergebnis eine Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern herzustellen. Berechnungsbasis dieser Vereinbarung waren die vergleichsweise ermittelten Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung des Jahres 2000. In weiterer Folge wurde diese Vereinbarung immer für die jeweilige Dauer der Finanzausgleichsperiode ohne Valorisierung verlängert. In diesem Zeitraum haben sich aber die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung kontinuierlich gesteigert. Konkret soll nun durch die Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags der Länder von 8,5 Mio. € auf 12,7 Mio. € die ursprünglich gegebene Gleichstellung mit den Krankenversicherungsträgern teilweise wieder hergestellt werden. Die Vorlage kann mit einer breiten Zustimmung rechnen, im Ausschuss war lediglich die FPÖ dagegen.

4. Geldwäsche-Richtlinie erfordert Anpassungen im Berufsrecht für RechtsanwältInnen und NotarInnen

Auf breite Zustimmung im Justizausschuss stieß auch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016, das vielfältige Anpassungen und Klarstellungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen bringt. So wird etwa die für den Fall des Ruhens oder des Erlöschens der Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs vorgesehene mittlerweilige Stellvertretung durch die Institute des mttlerweiligen Substituten und des Kammerkommissärs ersetzt, wobei letzterem als Organ der Rechtsanwaltskammer ein gesetzlich geregeltes Aufgabenfeld zukommt. Darüber hinaus werden die in der Notariatsordnung und in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Berufspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Umsetzung an die 4. Geldwäsche-Richtlinie an die aktuellen EU-Bestimmungen und internationalen Anforderungen angepasst. Die Vorlage baut überdies die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten von NotariatskandidatInnen aus und schafft weiters die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig für die Dauer des Mutterschutzes von der Verpflichtung der Bezahlung von Beiträgen für die Versorgungseinrichtung befreit werden können. Neuerungen gibt es auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Diese beiden Gruppen erhalten nun die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Ruhendstellung ihres Berufes.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindestversicherungssummen werden erhöht

Mit einhelliger Zustimmung kann das Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz im Nationalrat rechnen. Damit werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht. Man folgt damit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Valorisierungsregel. Die Relationen der Beträge werden jedenfalls beibehalten, gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge angehoben werden.

Neue Offenlegungspflichten für Großunternehmen

Gespalten im Ausschuss waren die Meinungen zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz – auch innerhalb der Koalition, die aber hinter dem Kompromiss steht, wie betont wurde. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie betreffend die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt. Betroffen von den Bestimmungen sind große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse. Durch die Präzisierung der Offenlegungspflichten soll nun die Transparenz und damit das Vertrauen von InvestorInnen und VerbraucherInnen erhöht werden. Während FPÖ, Team Stronach, aber auch die ÖVP und die NEOS die bürokratische Belastung der Betriebe beklagten, sehen die Grünen und die SPÖ die Notwendigkeit, dass Firmen die von ihnen getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf Ökologie und Menschenrechte öffentlich machen.

2. Dienstrechts-Novelle 2016

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach hat der Verfassungsausschuss die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 plenumsreif gemacht. Sie bringt unter anderem die Möglichkeit, Zeuginnen und Zeugen in Disziplinarverfahren im Bedarfsfall in getrennten Räumlichkeiten audiovisuell zu vernehmen. Derzeit ist das nur für minderjährige ZeugInnen möglich. In Frage kommt das etwa im Falle sexueller Belästigung oder Drohungen durch KollegInnen bzw. Vorgesetzte, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

Außerdem wird mit dem Gesetzespaket eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften für RechtspraktikantInnen geschaffen, die Zuweisung von Bundesbediensteten zu gleichwertigen Arbeitsplätzen ohne Stellenausschreibung ermöglicht und eine Rechtslücke in Bezug auf das Auslaufen des Unterrichtspraktikums geschlossen. Die Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen werden an die aktuelle Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Wer ein Lehramt an einer Polytechnischen Schule hat, kann künftig auch in Neuen Mittelschulen und in Hauptschulen unterrichten.

Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren wird neu geregelt

Die Verfahrenshilfe bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten wird neu geregelt. Ab kommendem Jahr wird es möglich sein, nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verfahren Verfahrenshilfe zu gewähren. Die Politik reagiert damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Mit einem besonders hohen Aufwand rechnet die Regierung nicht, die zusätzlichen Kosten werden im Gesetzentwurf mit jährlich 31.000 € angegeben.

Anpassungen im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz

Im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz werden Anpassungen auf Basis eines Antrags der Klubobleute aller sechs im Parlament vertretenen Fraktionen vorgenommen. Etwa soll die Zusammenarbeit zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion von gegenseitigen Leistungsabgeltungen befreit werden. Anpassungen gibt es auch zur Steuer- und Abgabenbefreiung. Bereits jetzt ist im Gesetz geregelt, dass die Übertragung von Bundesvermögen im Rahmen des Sanierungsprojekts von Gebühren, Steuern und Abgaben befreit ist. Mit der Novelle wird diese Bestimmung auf sämtliche Vermögensverfügungen in Umsetzung des Gesetzes ausgedehnt.

Sichergestellt wird weiterhin sein, dass die im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz von 2014 festgelegten Finanzrahmen von € 352,2 Mio. für die nachhaltige Sanierung und € 51,4 Mio. für die Interimslokation und Übersiedelung sowie die im Bundesfinanzrahmen budgetierten Eigen- und Gesellschaftskosten in der Höhe von € 30,8 Mio. einer gesamtheitlichen Kostenverfolgung und Kontrolle durch die zuständigen Gremien der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft und des Parlaments unterliegen.

Immunität von Abgeordnetem Marcus Franz

Abschließend geht es um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, die Immunität von Abgeordnetem Marcus Franz aufzuheben. (Schluss) keg/jan