Parlamentskorrespondenz Nr. 1423 vom 15.12.2016

Nationalrat: Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island, Wiederauffüllung von Entwicklungsfonds für Asien

Wien (PK) – Ein neues Geldwäschegesetz bringt schärfere Waffen gegen den Missbrauch der Märkte zur Terrorfinanzierung. Das hat der Nationalrat in seiner heutigen letzten Sitzung in diesem Jahr mit Stimmenmehrheit beschlossen. Zugestimmt hat das Plenum außerdem der weiteren finanziellen Hilfe für Entwicklungsfonds in Asien, einem automatischen Informationsaustausch im Zuge der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein ab Jänner 2017 sowie einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Island.

Geldwäsche-Gesetz: Diskussion über Definition des politisch exponierten Personenkreises

Im Kampf gegen die Geldwäsche und gegen den Missbrauch der Finanzmärkte zur Finanzierung des Terrorismus schlägt die Regierung in einem Gesetz weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am Finanzmarkt samt flankierenden Änderungen im Bankwesengesetz und in weiteren Finanzmarktnormen vor. Das neue Gesetz regelt EU-konform die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden und realisiert neue Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Österreich. Um Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute zu vermeiden, sind Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten für Banken und Bankenaufsicht (FMA) vorgesehen.

Das Gesetz erhielt im Plenum in der Fassung eines Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen die Stimmenmehrheit. Demnach fallen Landtagsabgeordnete nun doch nicht in den sogenannten politisch exponierten Personenkreis, bei dem Kreditinstitute verstärkte Sorgfaltspflichten ausüben müssen. Diese würden in anderen vergleichbaren Mitgliedsstaaten auch keine Berücksichtigung finden, argumentierte Asdin El Habbassi (V) bei der Einbringung des Antrags. Die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte dies vorgesehen, mit der Streichung wolle man darüber hinaus ein "Gold-Plating" vermeiden.

El Habbassi bezeichnete die Gesetzesvorlage als ordentliche Grundlage, um Terrorismusfinanzierung einen Riegel vorzuschieben. Zudem werde ein Wirrwarr von verschiedenen Gesetzesmaterien vereinfacht. Für Kai Jan Krainer (S) geht es neben dem Kampf gegen Terrorismusbekämpfung insbesondere auch um jenen gegen politische Korruption und Steuerhinterziehung, wie er in der Debatte klarmachte. Insofern heißt er die vorzeitige Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie gut. Es sei positiv, dass hier Österreich nicht unter den letzten, sondern unter den ersten Umsetzern sei. Als eine wichtige Sache bewertete auch Hermann Lipitsch (S) die zeitige Umsetzung der EU-Richtlinie.

FPÖ: Auch Mitglieder der Landesregierung sollen aus Bestimmungen gestrichen werden

Die FPÖ hätte auch Mitglieder der Landesregierung aus den Bestimmungen über politisch exponierte Personen gestrichen. Eine übermäßige Ausdehnung ist aus ihrer Sicht übertrieben und würde ein nicht notwendiges "Gold-Plating" darstellen, wie sie in einem entsprechenden Abänderungsantrag geltend machte, der jedoch abgelehnt wurde. Aus ihrer Sicht sollten auf Bundesländerebene nur Landeshauptleute und deren StellvertreterInnen unter diesen Personenkreis fallen. Die Freiheitlichen würden zwar grundsätzlich die Umsetzung der Richtlinie begrüßen, sagte Hubert Fuchs, die inhaltlichen Kritikpunkte seien aber zu umfangreich. Etwa bemängelt die Oppositionspartei auch den Zeitpunkt der Umsetzung mit 1. Jänner. Sie attestiert Finanzminister Hans Jörg Schelling vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU. Die Freiheitlichen fordern ein richtlinienkonformes Inkrafttreten mit 26. Juni 2017.

Für Werner Kogler von den Grünen geht das Geldwäsche-Gesetz zwar in die richtige Richtung, dennoch braucht es aus seiner Sicht in vielen Bereichen noch notwendige Verschärfungen. Dass Landtagsabgeordnete aus dem Kreis der exponierten Personen herausgenommen werden, sah Kogler kritisch. Als "zutiefst beschämend" wertete Rainer Hable (N) die Abänderung im Gesetz. "Sie hängen an der Leine der Landesparteichefs", so Hable in Richtung SPÖ und ÖVP.

Zur Kritik von den Grünen sowie der NEOS meinte Christoph Matznetter (S), dass die Regelung nicht dazu führen dürfe, die Politik als Ganzes zu beschädigen. Österreich könne und dürfe es sich aber auch nicht leisten, ein "internationales Schmuddelkind" zu sein.

Hilfe für die Menschen in den ärmsten Ländern Asiens

Österreich nimmt an der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des Sonderfonds für technische Hilfe der Asiatischen Entwicklungsbank mit 21 Mio. € teil. Dieser Betrag, der zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeits-Quote (Official Development Assistance Quote, ODA-Quote) zählt, dient der Finanzierung von Zuschüssen und günstigen Krediten an asiatische Länder mit niedrigem pro Kopf-Einkommen.

Gegen die Wiederauffüllungen trat insbesondere die FPÖ auf. Grundsätzlich erachte seine Fraktion Entwicklungshilfe als wichtiges Thema, jedoch nicht, wenn diese falsch verwendet wird, dies würde nämlich Kriege und Despoten befeuern, argumentierte Roman Haider. Zudem müssten die Gelder mit Rückübernahmeabkommen gekoppelt werden, so die Forderung der Freiheitlichen.

Den Zugang Haiders konnte Elisabeth Pfurtscheller (V) nicht nachvollziehen. Die FPÖ wolle Flüchtlingen weder innerhalb Österreichs, noch direkt vor Ort in ihren Herkunftsländern helfen. "Wir sind alle miteinander verbunden auf dieser Welt", sagte die Abgeordnete, internationale Solaridität sei absolut notwendig. Auch die FPÖ werde das irgendwann erkennen.

Wenn Entwicklungshilfe zurückgefahren wird, wie das in den vergangenen Jahren passiert sei, wandern Menschen aus Krisengebieten ab, sagte Wolfgang Knes (S). Daher seien diese Mittel, die u.a. auch Österreich zur Verfügung stellt, maßgeblich.

Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein trägt OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) Rechnung, verbessert die Rechtssicherheit nach Aufhebung einer Verordnung des Finanzministeriums durch den Verfassungsgerichtshof und sieht ein Verständigungsverfahren nach dem aktuellen OECD-Musterabkommen ohne Schiedsklausel vor. Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung, Steuerumgehung und missbräuchliche Entlastungen von Personen mit Sitz in Drittstaaten ("Treaty-shopping") werden hintangehalten.

Ein automatischer Informationsaustausch nach OECD-Standard gilt zwischen den beiden Ländern ab 2017. Österreich und Liechtenstein haben aber vereinbart, Konten mit Stand Ende 2016 als "ausgenommene Konten" zu betrachten und für diese Konten das bewährte bilaterale Abgeltungssteuerabkommen weiterhin anzuwenden.

Anders liegt der Fall im Verhältnis mit der Schweiz. Hier führt der automatische Informationsaustausch zur Aufhebung des bilateralen Quellensteuerabkommens.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Island soll ferner den Grundsätzen und der Terminologie der OECD entsprechen und dem weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern dienen.

Die Abänderung des Abkommens mit Liechtenstein wurde insbesondere von Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N) kritisiert.

Die geringe Pauschalbesteuerung mit Liechtenstein führe zu einer Fortführung der Ungleichbehandlung von österreichischen SteuerzahlerInnen, meinte Rossmann. Folgt man der Argumentation Hables, wird damit ein Schlupfloch zwischen den beiden Ländern geschaffen. Das Abkommen sei der Beweis, dass es nicht um Sachpolitik gehe, vielmehr würden anonyme Strukturen bewusst aufrechterhalten. Wie Rossmann sieht auch Hable einen Nachteil für Österreichs SteuerzahlerInnen.

Ganz im Gegenteil zu Josef Cap und Maximilian Unterrainer (S), die beide das Problem der Steuerhinterziehung ansprachen. Wer will, dass es ein gut funktionierendes Gesundheits- oder Pensionssystem gibt, müsse an Steuergerechtigkeit interessiert sein, so Cap. "Öffentliche Haushalte verlieren Gelder durch Steueroasen", bemängelte auch Unterrainer. Es gehe nicht an, öffentliche Dienstleistungen opfern zu müssen, weil jemand anderer nicht bereit ist, seiner Steuerpflicht nachzukommen. (Fortsetzung Nationalrat) keg