Parlamentskorrespondenz Nr. 1427 vom 15.12.2016

Nationalrat beschließt Anpassungen für Rechtsanwälte und Notare

Neuerungen bei Kfz-Haftpflichtversicherung und Informationspflichten von Großunternehmen

Wien (PK) – Ein Berufsrechts-Änderungsgesetz setzt die 4. Geldwäsche-Richtlinie um und bringt Neuerungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen, die von der Vertretung bei längerer Verhinderung bis hin zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten reichen. Nach kontroversieller Debatte über erhöhte Sorgfaltspflichten erteilte der Nationalrat schließlich seine Zustimmung.

Auf breite Mehrheit stießen die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, das Großunternehmen durch Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen und Diversitätskonzepten zu mehr Transparenz verpflichtet.

Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie umstritten

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 setzt die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU um und beinhaltet vielfältige Anpassungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen. Bislang hatten RechtsanwältInnen besondere Sorgfaltspflichten gegenüber politisch exponierten Personen, wenn diese im Ausland ansässig waren. Diese verstärkten Sorgfaltspflichten sind künftig auch bei inländischen politisch exponierten Personen anzuwenden. Johannes Jarolim (S) wies auf das Spannungsverhältnis hin, in das AnwältInnen und NotarInnen dadurch gedrängt würden. Diese müssten nun als "Spione" agieren, das sei wenig förderlich für das Verhältnis gegenüber KlientInnen, meinte Philipp Schrangl (F). Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie schaffe aber mehr Rechtssicherheit, entgegnete Klaus Uwe Feichtinger (S).

Die ÖVP setzte sich im Rahmen der Nationalratsdebatte für eine Konkretisierung der von der Sorgfaltspflicht betroffenen Personen ein. Abgeordnete des Nationalrats und des Bundesrats unterliegen künftig dem verstärkten Schutz, nicht hingegen Landtagsabgeordnete. Damit wird die Zahl an Personen, die verstärkten Sorgfaltspflichten unterliegen, begrenzt, auch um die Ressourcen der Kreditinstitute zu berücksichtigen, erklärte Georg Vetter (V) entsprechend einem ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag. Albert Steinhauser (G) sah sich aufgrund der kurzfristigen inhaltlichen Änderung nicht in der Lage zuzustimmen, die Landtage von der Regelung auszunehmen sei für ihn nicht konsequent. In die gleiche Kerbe schlug auch Nikolaus Scherak (N). Es sei untragbar, Landtagsabgeordnete von der Regelung auszulassen, insbesondere da die EU-Richtlinie beispielhaft AkteurInnen von Rechnungshöfen und Zentralbanken nennt.

Weitere Änderungen betreffend die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für AnwältInnen und NotarInnen, hießen Philipp Schrangl (F) und Klaus Uwe Feichtinger (S) gut. Das Gesetz baut die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten von NotariatskandidatInnen aus und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig während des Mutterschutzes von den Beiträgen (Umlage) befreit werden können. Weiters wird beim Ruhen oder Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs eine andere Form der Stellvertretung gewählt. Anstatt der bisher vorgesehenen mittlerweiligen Stellvertretung kommen nun die Institute des mittlerweiligen Substituten und des Kammerkommissärs zum Einsatz. Diesem Organ der Rechtsanwaltskammer kommt ein gesetzlich geregeltes Aufgabenfeld zu, begrüßte Johannes Jarolim (S). Neuerungen gibt es auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Diese beiden Gruppen erhalten nun die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Ruhendstellung ihres Berufes. Während diese Änderungen einhellig beschlossen wurden, verwehrten Grüne und NEOS die Zustimmung zu den von den Regierungsparteien kurzfristig konkretisierten Bestimmungen zur Definition der politisch exponierten Personen.

Neue Offenlegungspflichten für Großunternehmen

Gespalten waren die Meinungen zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie betreffend die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt. Betroffen von den Bestimmungen sind große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse. Durch die Präzisierung der Offenlegungspflichten soll nun die Transparenz und damit das Vertrauen von InvestorInnen und VerbraucherInnen erhöht werden. Petra Bayr (S) wünscht sich darüberhinaus eine weitergehende unternehmerische Verantwortung und mehr Transparenz.

Von der Regelung sind 125 große Unternehmen betroffen, indirekt ist die Zahl weitaus größter, da beispielsweise Zulieferunternehmen Informationen liefern müssten, führte Werner Groiß (V) aus. Neben Angaben über Umwelt- und Sozialmaßnahmen, Personaldaten und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte, müssen die Unternehmen nun auch Schritte zur Bekämpfung der Korruption offenlegen. Hermann Brückl (F) sah darin eine weitere Belastung heimischer Unternehmen und der Wirtschaft und verwehrte daher die Zustimmung. Förderlich sei hingegen, die freiwillige Information im Rahmen eines Geschäftsberichts, meinte Brückl im Einklang mit Nikolaus Berlakovich (V). Aus diesem Grund konnten auch ÖVP und NEOS nur mit einem weinenden Auge ihre Zustimmung zu dem Gesetz geben.

Transparenz bring Mehrheit, meinte hingegen Albert Steinhauser (G) und sprach sich dezidiert für die von Gemeinwohlinteressen aus. Außerdem seien nur jene Unternehmen betroffen, die mehr als 500 MitarbeiterInnen beschäftigen. Steinhauser befürchtet jedoch, dass es dabei zu einem "green-washing" kommen könnte, weil die Vergleichbarkeit fehle und damit auch eine Überprüfung nicht möglich sei. Deshalb forderte er in einem Abänderungsantrag, dass die Berichtslegung auf Basis zertifizierter Berichtsrahmenwerke erfolgt. Die Grünen fanden mit der Forderung keine Zustimmung der anderen Parteien. Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen.

Valorisierung der Mindestversicherungssumme für Kraftfahrzeuge

Einhellige Zustimmung gab der Nationalrat zum Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz. Damit werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht. Man folgt damit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Valorisierungsregel. Die Relationen der Beträge werden jedenfalls beibehalten, gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge angehoben werden. Als Folge würden die Versicherungsbeiträge steigen, wies Gerhard Schmid (o.F.) hin, räumte aber ein, dass es zu einer Verbesserung des Selbstschutzes führt. Eine Prämienerhöhung sei nicht zu erwarten, meinte hingegen Gisela Wurm (S). Vielmehr wird die Situation der AutofahrerInnen verbessert.

Das Team Stronach setzte sich für GebrauchtwagenfahrerInnen ein. In einem Entschließungsantrag forderte Leopold Steinbichler, als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherung den Zeitwert anstelle des Neuwagenpreises heranzuziehen. Zudem sei nicht verständlich, warum die Prämienhöhe vom Neuwert berechnet wird, im Schadensfall jedoch nur der Zeitwert ersetzt wird. In Deutschland ist die Zeitwertkaskoversicherung bereits gängige Praxis, meinte er. Trotz Zustimmung der Grünen und der FPÖ blieb der Antrag erfolglos. (Fortsetzung Nationalrat) gro