Parlamentskorrespondenz Nr. 1429 vom 15.12.2016

Bures: 2016 war bewegendes Parlamentsjahr

Parlamentssanierung ab kommendem Jahr ist gesetzlich auf Schiene

Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Doris Bures nutzte die letzte Sitzung vor den Feiertagen und dem Jahreswechsel, um auf ein bewegtes Arbeitsjahr des Parlaments zurückzublicken. 2016 wurden vom Nationalrat 129 Gesetze auf den Weg gebracht. Die Bundesversammlung trat zur Verabschiedung von Bundespräsident Heinz Fischer zusammen und erstmals wurde mit Margit Kraker eine Frau an die Spitze des Rechnungshofes gewählt. Der erste Untersuchungsausschuss nach neuen Regeln wurde nach insgesamt 77 intensiven Sitzungen abgeschlossen. Der Tag der Offenen Tür am Nationalfeiertag konnte als Fest der Demokratie und der Kunst mit einer Rekordzahl von 15.000 Gästen gefeiert werden. Mit einem Staatsakt setzte das Hohe Haus erst kürzlich eine Geste der Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen grausames Unrecht erlitten haben, sagte Bures.

Die Präsidentin des Nationalrats dankte der Parlamentsdirektion, den Klubs und den MitarbeiterInnen der Abgeordneten für ihre professionelle Arbeit. Herzlich bedankte sie sich auch bei Zweitem Präsident Karlheinz Kopf und Drittem Präsident Norbert Hofer, die mit ihr gemeinsam die besondere Herausforderung einer Zeit ohne amtierenden Bundespräsidenten kollegial und professionell bewältigt haben. Bures hob auch die Arbeit der Klubobleute und aller Abgeordneten hervor, die stets um die Herstellung von Konsens bemüht waren im gemeinsamen Bestreben, Österreich voranzubringen.

Das kommende Jahr halte wiederum viele politische Herausforderungen bereit, betonte Nationalratspräsidentin Bures. Der parlamentarische Betrieb wird 2017 in die Hofburg und die Ausweichquartiere verlegt, um die Sanierung des 130 Jahre alten Hauses zu beginnen und damit die Arbeitsbedingungen auf die Höhe der Zeit zu bringen. Aber vor allem gelte es, dieses wichtige Gebäude auch für die nächsten Generationen zu erhalten.

Gegenseitiger Verzicht auf Leistungsabgeltungen senkt Verwaltungsaufwand für Parlamentssanierung

Zuvor wurde mit dem Beschluss über eine Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes der gesetzliche Rahmen für die Abwicklung des großen Sanierungsvorhabens vervollständigt. Die Änderung erfolgt auf Antrag der Klubobleute aller Fraktionen. Im Wesentlichen wird damit eine Befreiung von gegenseitigen Leistungsabgeltungen zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion festgelegt.

Durch eine Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erfolgt die Befreiung von gegenseitigen Leistungsabgeltungen zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion. "Zur Erfüllung der mit dem Projekt Parlamentssanierung verbundenen Aufgaben können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden", erklären dazu die Klubobleute aller sechs im Parlament vertretenen Fraktionen in ihrem gemeinsam eingebrachten Antrag. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft besteht. Da sämtliche Mittel aus ein und demselben Topf des Parlamentsbudgets kommen, würden gegenseitige Leistungsabgeltungen nur zu im Kreis laufenden Geldflüssen zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft führen. Das würde nicht zur Transparenz beitragen, sondern in erster Linie einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. (Schluss Nationalrat) sox