Parlamentskorrespondenz Nr. 1447 vom 20.12.2016

Leichtfried im Bundesrat: Zielwert Null bei Zahl der Unfalltoten

Verkehrssicherheitspaket: Alkolocks werden erprobt, Kennzeichen mit grüner Schrift für Elektrofahrzeuge

Wien (PK) – Die Vision von Bundesminister Jörg Leichtfried, die Verkehrssicherheit entscheidend zu verbessern und die Zahl der Verkehrsopfer auf null zu reduzieren, rief heute auch im Bundesrat positive Reaktionen hervor. In der Debatte über die Details des aktuellen Gesetzespakets aus dem Nationalrat, das die Länderkammer ohne Einspruch passierte, zeigte sich aber doch einiger Diskussionsbedarf. Ein neues Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz ordnet die statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dem Verkehrsressort zu. Mehr und bessere Daten sollen Erkenntnisse über Unfallursachen und Gefahrenstellen bringen und Maßnahmen für die Verkehrssicherheit, auch von Seiten der Länder, erleichtern. Eine 18. Führerscheingesetz-Novelle verlängert den bewährten Probeführerschein von zwei auf drei Jahre und erlaubt es, "Alkolocks" zu erproben. Eine 28. Novelle der Straßenverkehrsordnung und eine 34. Novelle des Kraftfahrgesetzes lassen unter anderem Fotos der Radarüberwachung als Beweise beim Handytelefonieren am Steuer oder bei Verstößen gegen die Gurtenpflicht zu. Zur Förderung der E-Mobilität wird ein spezielles Kennzeichen für Elektrofahrzeuge eingeführt. Einstimmig wurde im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz der Transport von Assistenzhunden bei der Beförderung von Menschen mit Behinderung vorgeschrieben. Im Bundesstraßengesetz wird die Liste geplanter Bundesstraßen aktualisiert und die Planung von Straßenprojekten erleichtert; deren volkswirtschaftliche Bedeutung prüft künftig das Verkehrsressort, die betriebswirtschaftliche Einschätzung wird die ASFINAG vornehmen.

Zustimmung und Kritik bei der FPÖ  

Mit Zustimmung und Kritik an den Gesetzesbeschlüssen wartete Peter Samt (F/St) eingangs der Debatte auf: Er sei gegen die Lockerung von Werbevorschriften im Straßenverkehr, weil Ablenkungsfaktoren die Verkehrssicherheit immer stärker beeinträchtigten. Samt bekannte sich aber – wie nach ihm SprecherInnen aller Fraktionen – mit Nachdruck dazu, TaxilenkerInnen vorzuschreiben, Assistenzhunde von behinderten Menschen zu transportieren, wobei er es als traurig bezeichnete, dass dafür ein Gesetz notwendig sei. Den Entfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Trassenfeststellungsverfahren begrüßte Samt ebenso wie spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und für Elektrotankstellen. Fraktionskollege Gerd Krusche (F/St) besprach das neue Verkehrsstatistikgesetz positiv und äußerte die Hoffnung auf optimale Schlussfolgerungen aus einer verbesserten Straßenverkehrsunfallstatistik. Solche Schlussfolgerungen könnten auch in der Rücknahme überflüssiger Verkehrsbeschränkungen bestehen, weil bekannt sei, dass nur sinnvolle Regeln akzeptiert werden. Alkolocks seien an sich positiv, sagte Krusche, die Umsetzung aber wegen unverständlicher Fristen, die soziale Aspekte nicht ausreichend berücksichtigten, zu kritisieren, meinte Krusche.

SPÖ klagt über 475 Verkehrstote 2015 und folgt "Vision Zero"

Der "Vision Zero" von Verkehrsminister Leichtfried folgte Günther Novak (S/K) und hoffte, dass es wenigstens schrittweise gelingen werde, die Zahl von 475 Verkehrstoten im Jahr 2015 auf null zu reduzieren. Dass dies möglich sei, zeige Schweden, wo diese Vision ansatzweise realisiert wurde. Novak bekannte sich zum Einsatz von Alkolocks, zur Verlängerung der Probezeit bei Führerscheinen und zu Maßnahmen gegen die Zunahme von Zweiradunfällen. Wolfgang Beer (S/W) begründete die Verlängerung des Probeführerscheins auf drei Jahre mit der Tatsache, dass die Zahl der Unfälle nach der zweijährigen Probezeit zuletzt gestiegen sei. Das grüne Kennzeichen für Elektroautos werde Gemeinden die Möglichkeit bieten, Ausnahmen für Elektromobile auf Busspuren und Parkplätzen zuzulassen und so die Elektromobilität zu fördern, führte Bundesrat Beer aus.

Grüne einmal mehr gegen Bodenseeschnellstraße

Kritik am Verlust an Transparenz im Bundesstraßengesetz übte Nicole Schreyer (G/T), weil es dem Eigentümer künftig erlaubt sei, die Wirtschaftlichkeit seiner Projekte selbst zu prüfen. Kritisch sah die Rednerin auch die geplante Bodenseeschnellstraße, die durch ein ökologisch hochsensibles Gebiet führe und viel zu teuer sei. Alkolocks eigneten sich nicht für ein Pilotprojekt, meinte Schreyer mit Bezug auf Kritik in der Begutachtung sowie darauf, dass derzeit niemand wisse, wie viele Alkolenker ohne Führerschein unterwegs seien. Was diese Menschen tatsächlich brauchten, sei psychologische Betreuung, meinte Schreyer.

ÖVP für Förderung der E-Mobilität und für Bodenseeschnellstraße  

Gerhard Schödinger (V/N) bekannte sich dazu, Alkolenkern die Möglichkeit zu geben, die Zeit des Führerscheinentzugs durch den Einsatz eines Alkolocks in ihrem Fahrzeug zu verkürzen. Eine Lanze brach Schödinger auch dafür, das Ladestellennetz für Elektrofahrzeuge auszubauen. Edgar Mayer (V/V) plädierte für die Errichtung der Bodenseeschnellstraße, die einen dringend notwendigen Lückenschluss zwischen dem hochrangigen Straßennetz der Schweiz und jenem Österreichs bringe und tausende Menschen im Grenzgebiet der beiden Länder entlasten werde. Mayer will die Interessen von Kröten nicht höher bewerten als jene von Menschen.

Leichtfried begrüßt lebhaften Diskurs zur Verkehrssicherheit

Verkehrsminister Jörg Leichtfried begrüßte die kontroversielle Debatte zum Thema Verkehrssicherheit, weil er sich von solchen Diskursen Ideen zur Weiterentwicklung der Sicherheit im Straßenverkehr erhofft. Die heutigen Beschlüsse hält der Minister für große Schritte auf dem Weg zu einem Österreich ohne Verkehrstote. Wichtig dafür sei auch die Verknüpfungsmöglichkeit der Daten über Verkehrsunfälle und über Personenschäden. Das Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Statistikaufträgen seines Ressorts verteidigte der Minister ausdrücklich und hielt dabei fest, dass er gerne mit der Statistik Austria zusammenarbeite. Alkolocks werden mehr Sicherheit bringen, sowohl für die vom Führerscheinentzug betroffenen LenkerInnen wie für jene Menschen,  die keine Schuld an alkoholbedingten Verkehrsunfällen tragen.

Neue Kennzeichen mit grüner Schrift für Elektrofahrzeuge

Einstimmig befürwortete der Bundesrat die 34. Kraftfahrgesetz-Novelle. Der Weg für die speziellen Nummerntafeln mit grüner Schrift und grüner Umrandung für Elektrofahrzeuge ist damit auch in diesem Gesetz geebnet. Zudem wird die Grundlage für eine Fahrschuldatenbank für Fahrschulinspektionen geschaffen. Enthalten ist weiters das künftige Verbot von Radar- und Laserblockern und Anpassungen zur technischen Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen und betreffend Zulassungsdokumente für Fahrzeuge. Außerdem erlaubt das Kraftfahrgesetz künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung für die Verfolgung von anderen Delikten herangezogen werden dürfen, wie etwa unzulässiges Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder der Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht. Auch diese Maßnahme soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und war bereits Thema der vorangegangenen Diskussion zur StVO-Novelle.

Einig waren sich alle RednerInnen, dass das neue Kennzeichen ein positiver Schritt in die richtige Richtung zur Förderung der E-Mobilität sei. Diese brauche noch einen großen Schub in Österreich, so Bundesrat Günther Novak (S/K). Auch Armin Forstner (V/St) zeigte sich stolz darauf, dass damit ein Schritt Richtung Zukunft gesetzt werde. Insgesamt sei die Novelle die Umsetzung des sogenannten EU-Verkehrssicherheitspakets, die Verkehrssicherheit werde weiter gehoben. Eine Anregung von Thomas Schererbauer (F/O) an den Minister war, im Sinne dieser E-Mobilitätsförderung auch zu überlegen, die Anmeldegebühr für E-Fahrzeuge zu reduzieren. Dass andere Fahrzeuge das spezielle E-Kennzeichen nicht als Wechselkennzeichen verwenden dürfen, war ein wichtiger Aspekt für Nicole Schreyer (G/T). Sie hob außerdem die grüne Zustimmung zum Thema Verwendung von Beweisfotos auch für andere Delikte hervor. Von der Qualität der Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit und der E-Mobilität zeigte sich Verkehrsminister Jörg Leichtfried ebenso überzeugt wie seine VorrednerInnen.

Einstimmigkeit zu Befrachtungsbestimmungen für Hochseeschiffe gemäß EU-Richtlinien

Ebenso einstimmig beschlossen die Bundesräte eine Novellierung im Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz, die neuen EU-Bestimmungen für Befrachter von Hochseeschiffen Rechnung trägt. D as österreichische Seeschifffahrtsregister ist zwar seit 2012 geschlossen, der heimische Rechtsbestand muss dennoch vereinzelte Bestimmungen aus EU-Richtlinien zur Seeschifffahrt bzw. aus dem Übereinkommen der International Maritime Organisation (IMO) berücksichtigen. Konkret muss die Bruttomasse von Containern vor deren Stauung an Bord rechtzeitig nach bestimmten Normen festgestellt und dokumentiert werden, bei Nichteinhaltung der Bestimmungen würde sonst die Beladung verweigert. Die Bundesräte Novak und Forstner betonten, dass es bei der wichtigen Regelung zur korrekten Beladung der Schiffe um den Schutz menschlichen Lebens auf See gehe. (Schluss Bundesrat) fru/mbu


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