Parlamentskorrespondenz Nr. 1457 vom 21.12.2016

Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bundesrat billigt Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie der EU sowie Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island

Wien (PK) – Ein neues Geldwäschegesetz bringt schärfere Waffen gegen den Missbrauch der Märkte zur Terrorfinanzierung. Dem hat der Bundesrat in seiner heutigen letzten Sitzung in diesem Jahr mit Stimmenmehrheit zugestimmt. Ein Ja von der Länderkammer gab es  außerdem für einen automatischen Informationsaustausch im Zuge der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein ab Jänner 2017 sowie für ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Island.

Im Kampf gegen Geldwäsche und gegen den Missbrauch der Finanzmärkte zur Terrorismusfinanzierung werden durch die EU-Richtlinienumsetzung weitere Maßnahmen gesetzt, außerdem gibt es flankierende Änderungen im Bankwesengesetz und in weiteren Finanzmarktnormen. Das neue Gesetz regelt EU-konform die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden und realisiert neue Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Österreich. Um Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute zu vermeiden, sind Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten für Banken und Bankenaufsicht (FMA) vorgesehen.

Die Bedeutung der Richtlinien-Umsetzung für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betonten insbesondere

Christian Poglitsch (V/K) und Ewald Lindinger (S/O). Geldwäsche würde v.a. nicht nur der Politik, sondern auch der Wirtschaft schaden, meinte Poglitsch. Korruption und Steuerhinterziehung würden insbesondere kleine und mittlere Betriebe schwächen. Europa habe kein Problem mit Menschen, die vor Krieg oder Armut flüchten, sondern mit Steuerflüchtlingen, ergänzte Lindinger.

Heidelinde Reiter (G/S) bewertete das Geldwäsche-Gesetz als wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung. Für die Grünen müssen aber noch weitere Maßnahmen, wie der Aufbau eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, folgen. Handlungsbedarf sehen sie zudem im Bereich des Glückspielgesetzes.

Keine Zustimmung gab es von Seiten der Freiheitlichen. "Am Finanzmarkt Österreich stimmt einiges nicht", bemängelte Reinhard Pisec (F/N). Er sprach sich für den Ausbau des Dritten Marktes in Österreich aus.

Laut Finanzminister Hans Jörg Schelling wird das geplante Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz noch heuer fertig und in Begutachtung geschickt. Zudem soll Schelling zufolge eine Novelle zur Finanzmarkt-Geldwäsche-Richtlinie heute oder morgen von der EU-Kommission präsentiert werden. Österreich werde diese daraufhin unmittelbar in Begutachtung senden. Geplant ist ein Beschluss mit Juni 2017.

Es sei im Interesse ganz Europas, dass alle Staaten gemeinsam gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung vorgehen. Schelling sieht weiteren Bedarf, die Maßnahmen zu verschärfen, diese Kanäle seien nämlich noch nicht versiegt.

Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein trägt OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) Rechnung, verbessert die Rechtssicherheit nach Aufhebung einer Verordnung des Finanzministeriums durch den Verfassungsgerichtshof und sieht ein Verständigungsverfahren nach dem aktuellen OECD-Musterabkommen ohne Schiedsklausel vor. Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung, Steuerumgehung und missbräuchliche Entlastungen von Personen mit Sitz in Drittstaaten ("Treaty-shopping") werden hintangehalten.

Ein automatischer Informationsaustausch nach OECD-Standard gilt zwischen den beiden Ländern ab 2017. Österreich und Liechtenstein haben aber vereinbart, Konten mit Stand Ende 2016 als "ausgenommene Konten" zu betrachten und für diese Konten das bewährte bilaterale Abgeltungssteuerabkommen weiterhin anzuwenden.

Anders liegt der Fall im Verhältnis mit der Schweiz. Hier führt der automatische Informationsaustausch zur Aufhebung des bilateralen Quellensteuerabkommens.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Island soll ferner den Grundsätzen und der Terminologie der OECD entsprechen und dem weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern dienen.

Von Eduard Köck (V/N) und Stefan Schennach (S/W) wurden alle vier Abkommen begrüßt. Geht es nach den Bundesrätin, handelt es sich um wichtige Schritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung. "Steuerflucht ist illegal und gehört bekämpft", betonte Schennach. Das würden sich die BürgerInnen auch von der Politik erwarten, argumentierte ebenfalls Köck. Beide Bundesräte kritisierten, dass Großkonzerne wie Apple, Google oder Amazon Steuerpflichten umgehen.

Von Seiten der Grünen bemängelte Heidelinde Reiter (G/S) die Fortführung des bilateralen Abgeltungssteuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein. Eine Übergangslösung werde hier zur Dauerlösung und damit die Ungleichbehandlung von österreichischen SteuerzahlerInnen fortgeführt. "Es ist nicht daran gedacht worden, die Praxis, dass Gelder steuervermeidend in Liechtenstein geparkt werden können, abzustellen", kritisierte sie.

"Doppelbesteuerung ist negativ weil sie ungerecht ist", konstatierte Christoph Längle (F/V) für die Freiheitlichen. Aus Sicht der Oppositionsfraktion sind alle vier Abkommen unterstützenswert.

Finanzminister Hans Jörg Schelling verwies auf das "riesige Paket" zur Steuervermeidung in Österreich und auf EU-Ebene. Dennoch gebe es im nationalen Recht mancher Mitgliedsstaaten nach wie vor Steuerlücken. Er sei einer der vehementesten Befürworter, diese europaweit zu schließen. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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