Parlamentskorrespondenz Nr. 1460 vom 21.12.2016

Bundesrat befürwortet Novelle zum Waffengesetz

Zahlreiche weitere Gesetzesänderungen wie etwa Personenstandsregister für Sternenkinder und Standesamt für eingetragene Partnerschaften

Wien (PK) – Änderungen im Waffengesetz fanden heute auch die Zustimmung des Bundesrats. Einer der Punkte der Novelle zum Waffengesetz, die Teil eines umfangreichen Gesetzespakets ist, betrifft Einschränkungen für den Erwerb einer Waffe durch Flüchtlinge und Zuwanderer. Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe kaufen bzw. besitzen, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für AsylwerberInnen gilt damit ab März 2017 ein explizites Waffenverbot. PolizistInnen können hingegen künftig ohne weitere Prüfung auch privat Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm führen, sie erhalten einen entsprechenden Rechtsanspruch auf einen Waffenpass.

Neuerungen gibt es auch in zahlreichen anderen Bereichen. So werden eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen, die PartnerInnen dürfen einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Eltern erhalten die Möglichkeit, Fehlgeburten unter 500 Gramm Körpergewicht, so genannte "Sternenkinder", in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Um verdeckte Ermittlungen im "Darknet" zu erleichtern, ist ein höherer Strafrahmen für illegale Waffenverkäufe vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen Erleichterungen für Tourismusbetriebe bei der Registrierung von Reisegruppen und andere Änderungen im Meldegesetz zur Verbesserung der Datenqualität des Zentralen Melderegisters; ferner die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Besitz von Schießmitteln auch in geringen Mengen, die Verwendung von Schalldämpfern durch BerufsjägerInnen und FörsterInnen sowie bürokratische Vereinfachungen für traditionelle Schützenvereine. Außerdem soll durch eine Änderung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöht werden.

Offenbar aus politstrategischen Überlegungen habe man verschiedenste, teilweise nicht zueinander gehörige Materien in eine Novelle verpackt, merkte Werner Herbert (F/N) kritisch an. Eine Reihe der Änderungen, etwa zum Waffengesetz oder für so genannte Sternenkinder würden die Zustimmung seiner Fraktion finden. Gewisse Punkte jedoch, wie die Schließung eingetragener Partnerschaften auf dem Standesamt, stoßen jedoch auf Widerspruch, daher werde die FPÖ nicht zustimmen. Er sehe auch in der restriktiven Regelung des privaten Waffenbesitzes von PolizistInnen eine gewisse Geringschätzung gegenüber diesem Beruf, sagte Herbert.

Im Sinne des besseren Opferschutzes befürwortete Anneliese Junker (V/T) die Verlängerung der Auskunftssperre für Meldeadressen auf fünf Jahre. Vor allem begrüßte sie es, dass gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, um mit Fehlgeburten würdiger umgehen zu können und den Eltern so die Bewältigung des Verlusts eines Kindes zu erleichtern.

Die Sammelnovelle enthalte positive und negative Punkte. Da keine getrennte Abstimmung wie im Nationalrat darüber möglich sei, werde ihre Fraktion sie diesmal ablehnen, kündigte Ewa Dziedzic (G/W) an. Kritisch sah sie die Ausweitung des Waffenbesitzes von Polizisten auf den Privatbereich, hier wecke man Wünsche anderer Gruppen, befürchtete sie. Die Möglichkeit von Verpartnerungen auf den Standesämtern und die Gleichstellung bei Familiennamen begrüße sie ausdrücklich. Allerdings seien noch längst nicht alle Ungleichbehandlungen gegenüber der Ehe beseitigt. Um die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare werde man weiter kämpfen, kündigte sie an. Die rechtliche Segregation beruhe auf reiner Ideologie und sei sachlich mit nichts zu rechtfertigen. Schließlich habe sich das Verständnis von Ehe im Laufe der Kulturgeschichte sehr stark gewandelt und könne sich daher mit den gesellschaftlichen Gegebenheiten weiter verändern, konstatierte Dziedzic.

Zum Personenstandsgesetz stellte Martin Weber (S/St) fest, dass es gut sei, Verpartnerungen auf dem Standesamt durchführen zu können. Das sei ein überfälliger Schritt, wie auch der gemeinsame Familienname. Er begrüßte auch die Verschärfungen im Sprengmittel- und Waffengesetz. Hier schaffe man ein Mehr an Sicherheit. Auch Ana Blatnik (S/K) bezog Stellung zur Frage gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Der Bundesrat könnte ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Zivilcourage setzen, indem er für Gleichbehandlung eintrete. Für Blatnik ist auch die Eintragung von so genannten "Sternenkindern" ins Personenstandregister ein wichtiger Schritt. Damit ermöglicht man ihnen ein Begräbnis und gibt den Eltern einen Ort zu trauern und damit ein Stück Würde zurück, sagte sie.

Dauerhafte Stationierung eines weiteren Polizeihubschraubers in Tirol

Einhellig stimmte der Bundesrat der 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol über zusätzliche Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol zu. Die Vereinbarung wurde grundsätzlich für einen Zeitraum von 15 Jahren geschlossen, die Kosten werden sich der Bund und das Land aliquot teilen. Werner Herbert sah dies aufgrund der regionalen Gegebenheiten als gerechtfertigt an, da das westliche Bundesland immer wieder mit schwerwiegenden Naturkatastrophen in hochalpinen Regionen konfrontiert ist. Eine unmittelbare Einsatzbereitschaft eines Hubschraubers vor Ort sei für Tirol wichtig, befand auch Anneliese Junker (V/T). Auch Ewa Dziedzic (G/W) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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