Parlamentskorrespondenz Nr. 2 vom 03.01.2017

Neu im Justizausschuss

FPÖ-Anträge zum Thema Strafvollzug

Wien (PK) – Aspekte des Strafvollzugs sind Gegenstand von Entschließungsanträgen der FPÖ. Die Vorschläge der Abgeordneten Christian Lausch und Harald Stefan betreffen dabei den Einsatz von Drogenspürhunden in Gefängnissen, die Einrichtung von eigenen Sicherheitsabteilungen für islamistisch radikalisierte Häftlinge sowie die Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung.

FPÖ ruft nach Drogenspürhunden in Haftanstalten

Ein Drogenspürhund könne einen großen Beitrag zu einem suchtmittelfreien Strafvollzug leisten, meint Christian Lausch (F). Allein schon das abschreckende Element der Existenz dieses Diensthundes habe präventive Wirkung und führe dazu, Drogenkonsum und Drogenhandel für Insassen unattraktiver zu machen. Bestätigt fühlt sich der FPÖ-Mandatar durch die Erfahrungen mit einem Drogenhund in den Jahren 2007 bis 2009. Im Rahmen dieses Projektes, das das Ressort trotz positiver Beurteilung durch den Rechnungshof aus Kostengründen beendete, konnten über 120 Drogendelikte in Haftanstalten aufgeklärt werden, erinnert Lausch und fordert nun in einem Entschließungsantrag (1940/A(E)) den Einsatz von justizeigenen Suchtgiftspürhunden. Zur Diskussion stellt er dabei eine Variante mit zwei Stützpunkten, von denen alle 27 Justizanstalten betreut werden könnten. 

FPÖ für gesonderte Unterbringung von islamistisch radikalisierten Häftlingen

Christian Lausch (F) weist auf zunehmende Probleme mit islamistisch radikalisierten Häftlingen hin und kommt zu dem Schluss, der österreichische Strafvollzug sei für die Rückkehr von IS-Kämpfern nicht gerüstet. In einem Entschließungsantrag (1941/A(E)) schlägt er deshalb für islamistisch radikalisierte Haftlinge eigene, räumlich abgetrennte Sicherheitsabteilungen vor, um eine Radikalisierung von Mithäftlingen zu unterbinden. 

FPÖ will Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen

Insassen von Justizanstalten sind nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung werden daher vom Bund getragen, wobei Ärzte und Krankenanstalten den Tarif für unversicherte Privatpatienten verrechnen. Harald Stefan (F) gibt nun zu bedenken, dass dieser Tarif deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt, und spricht kritisch von massiver Geldverschwendung. So seien im Durchschnitt die Ausgaben pro Häftling dreimal so hoch wie die öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich, stellt Stefan fest und drängt in einem Entschließungsantrag (1953/A(E)) auf die Einbeziehung der Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung. (Schluss) hof