Parlamentskorrespondenz Nr. 13 vom 10.01.2017

Sobotka: Rascher Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt wäre zusätzlicher Anziehungsfaktor

EU-Unterausschuss zum Asyl- und Migrationspaket der EU

Wien (PK) – Sekundärmigration und Asylshopping stellen ein großes und ungelöstes Problem innerhalb der EU dar, die immer wieder versuchte faire Verteilung von AsylwerberInnen innerhalb der EU funktioniert nicht. Nach wie vor bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Art der Verfahren, die Leistungen für Asylsuchende, die Anerkennungsquoten und die Art des Schutzes. Die bisherigen Regelungen im Hinblick auf Vorschriften zur Bestimmung des für Anträge auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie auf gemeinsame Normen für die Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen und die Anerkennung und den Schutz der betreffenden Personen reichen nicht aus. Die noch immer uneinheitlichen Standards haben eine unausgewogene Verteilung von Asylsuchenden und damit eine ungleiche Belastung unter den EU-Mitgliedstaaten zur Folge.

All diesen Problembereichen versucht die EU-Kommission neben der Änderung der Dublin-III-Verordnung, der Eurodac-Verordnung und der Schaffung einer Europäischen Asylagentur auch mit der Harmonisierung der Aufnahmebedingungen, der Voraussetzungen für die Anerkennung der Anträge sowie der Verfahren beizukommen. Zugleich will man damit auch der Schlepperkriminalität Einhalt gebieten. Darüber hinaus plant die EU, einen Rahmen für die legale Einreise zu schaffen.

Diese Vorschläge diskutierten die Mitglieder des EU-Unterausschusses des Nationalrats im zweiten Teil der heutigen Sitzung. FPÖ-Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch wiederholte die Kritik seiner Fraktion, die bereits zum ersten Teil des Pakets angebracht wurde und betonte, dass vor allem der Anschlag in Berlin das Defizit und die Ineffizienz der europäischen Sicherheitspolitik offenkundig gemacht habe. Bösch sieht das als Beweis an, mehr auf nationale Maßnahme setzen zu müssen. Grundsätzlich mutmaßte er, dass in der EU nicht die Absicht bestehe, das Asylrecht in seinem Kern durchzusetzen, sondern vielmehr, dieses zu einer illegalen Einwanderung zu missbrauchen.

Seitens der Grünen fiel die Beurteilung der Vorlagen gemischt aus. Einheitliche Aufnahmebedingungen machen laut Alev Korun Sinn, ihrer Meinung nach müssen aber die Aufnahmebedingungen stärker angeglichen werden, um keine Schieflage entstehen zu lassen. Sie kritisierte zudem, dass das Anerkennungsrecht für Asyl auf drei Jahre begrenzt wird, denn das mache aufgrund der unsicheren Zukunftschancen die Integration schwierig. Die Resettlementpolitik bezeichnet sie als faktische Aushöhlung des Rechts zur Stellung eines Asylantrags. 

Aufgrund der Wortmeldung von Nikolaus Scherak (N) entstand eine Diskussion über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge. Scherak hält einen raschen Zugang zum Arbeitsmarkt für wesentlich im Sinne der Integration. Demgegenüber warnte Innenminister Sobotka davor, die Frist auf sechs Monate zu kürzen, da er darin einen zusätzlichen Anziehungsfaktor sieht. Integration sei wichtig und notwendig, sie müsse aber mit Deutsch und einem strukturierten Tagesablauf durch gemeinnützige Arbeit beginnen, nicht aber mit einem Arbeitsverhältnis, meinte Sobotka, der auf die steigende Arbeitslosigkeit bei Ausländern hinwies. Der Innenminister hält auch die Ausdehnung des Familienbegriffs in Zusammenhang mit dem Familiennachzug für einen zusätzlichen Anziehungspunkt, gegen den er sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene ebenso stelle.

Laut Scherak sollte man auch die Residenzpflicht innerhalb Österreichs umsetzen, er meinte auch, dass man innerstaatlich beim Resettlement (dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat) mehr tun könne. Für subsidiär Schutzberechtigte hält Scherak ein eigenes Verfahren für notwendig.

EU strebt Harmonisierung der Aufnahmebedingungen sowie ...

Die Änderung der Aufnahme-Richtlinie zielt darauf ab, die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren, die Anreize zur Sekundärmigration zu verringern und Maßnahmen zur Förderung der Eigenständigkeit und der Integrationsaussichten zu setzen. Es sei unerlässlich, dass die AntragstellerInnen in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat bleiben, unterstreicht die Kommission. So sieht der Richtlinienentwurf die Einführung gezielter Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und eine wirksamere Kontrolle des Aufenthaltsorts der Asylsuchenden sowie strenge Konsequenzen für Verstöße vor. Zudem ist eine weitere Harmonisierung der Möglichkeiten für die Zuweisung eines bestimmten Aufenthaltsorts, die Auferlegung von Meldepflichten und die Beschränkung der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen auf Sachleistungen vorgesehen.

Im Sinne einer besseren Integration drängt die Kommission auf einen rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt, konkret innerhalb von höchstens sechs Monaten nach Einreichung des Antrags. Der Zugang zum Arbeitsmarkt müsse in völligem Einklang mit den Arbeitsmarktstandards erfolgen, betont man seitens der Kommission. Der Abbau der derzeitigen erheblichen Diskrepanzen unter den Mitgliedstaaten sei auch deshalb unerlässlich, um ein beschäftigungsbezogenes Asylshopping und die Anreize zur Sekundärmigration zu verringern.

Von österreichischer Seite wird darauf hingewiesen, dass der erweiterte Arbeitsmarktzugang Kernkompetenzen der Nationalstaaten betrifft. Kritisch sieht man vor allem überbordende Vorgaben hinsichtlich der Notwendigkeit individueller Bescheide bei Wohnsitzfestlegungen und Arbeitsmarktzugang.

... der Anerkennungsvoraussetzungen und ...

Trotz gewisser Angleichungen nationaler Vorschriften im Jahr 2011 gibt es noch immer Unterschiede innerhalb der EU in Bezug auf die Anerkennungsquoten, die Geltungsdauer der gewährten Aufenthaltstitel, ferner beim Zugang zu Rechten sowie bei Entscheidungen über die Art des jeweils gewährten Schutzstatus. Die Anerkennungs-Richtlinie soll nunmehr durch eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung ersetzt werden. Die geplanten Neuerungen zielen auf eine weitere Harmonisierung der gemeinsamen Kriterien für die Zuerkennung von internationalem Schutz, mehr Konvergenz bei Asylentscheidungen und eine Residenzpflicht der Flüchtlinge ab.

Bei der Prüfung von Anträgen sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der gemeinsamen Analyse und Orientierungshilfe zur Lage in den Herkunftsländern zu folgen, die von der Asylagentur der EU und den europäischen Netzen für Herkunftsländerinformationen bereitgestellt wurden.

Der Schutz der Asylsuchenden soll lediglich so lange gewährleistet werden, so lange die Gründe für Verfolgung und ernsthafte Gefährdung bestehen. Damit ist die Verpflichtung der EU-Länder verbunden, systematisch und regelmäßig den Status zu überprüfen, wenn sich die Lage im Herkunftsland der betreffenden Personen wesentlich ändert. Außerdem wird klargestellt, dass sich die betreffenden Personen in dem Mitgliedstaat aufhalten müssen, der ihnen Schutz gewährt. Sollte diese in einem anderen EU-Land aufgegriffen werden, so hat das laut Kommissionsvorschlag Konsequenzen – die Kommission spricht von "negativen Anreizen".

Die Rechte von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wird, soll ebenfalls weiter vereinheitlicht werden. In diesem Zusammenhang sieht Österreich die Ausweitung des Familienbegriffs auf erwachsene Geschwister sowie den erweiterten Zugang zu Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte kritisch.

... der Verfahren an

Auch die geltende Verfahrens-Richtlinie plant die Kommission zu einer unmittelbar in den EU-Staaten geltende Verordnung umzuwandeln. Diese sieht ein einheitliches Verfahren zur Gewährung des internationalen Schutzes vor, das laut Kommission "effizient und ausgewogen" sei. Ermessenskriterien werden darin gestrichen, Verfahrensvorschriften vereinfacht, gestrafft und konsolidiert. Damit will die Kommission ein höheres Maß an Harmonisierung und Einheitlichkeit beim Ausgang von Asylverfahren erreichen.

Konkret geht es um einfachere, klarere und kürzere Verfahren anstelle der derzeit uneinheitlichen Verfahrensvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die 6-Monats-Frist für die Entscheidungen wird beibehalten, für offensichtlich unbegründete und unzulässige Anträge sind erheblich kürzere Fristen vorgesehen. Enthalten sind darin auch Verfahrensgarantien zum Schutz der Rechte der AntragstellerInnen, um zu gewährleisten, dass Asylanträge im Rahmen eines strafferen und kürzeren Verfahrens angemessen geprüft werden.

Der Entwurf sieht zudem strengere Vorschriften vor, um Missbrauch zu verhindern, offensichtlich missbräuchliche Anträge zu sanktionieren und Anreize zu Sekundärmigration zu beseitigen, indem die Antragsteller während der Dauer des Verfahrens zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet und deutliche Konsequenzen bei Verletzung ihrer Pflichten festgelegt werden. Der Vorschlag enthält insbesondere klare, ausführliche und verbindliche Listen von Gründen für eine beschleunigte Prüfung oder eine Ablehnung von Anträgen als offensichtlich unbegründet oder nicht weiter betrieben.

Zudem legt der Verordnungsentwurf harmonisierte Vorschriften über sichere Herkunfts- und Drittstaaten zur Vereinheitlichung der verfahrensrechtlichen Folgen fest, wobei dieser Prozess schrittweise innerhalb der auf das Inkrafttreten folgenden fünf Jahre erfolgen soll. Danach sollen die nationalen Listen durch europäische Listen oder Benennungen ersetzt werden.

Rahmen für eine legale Einreise in die Union

Schließlich plant die EU, einen stärker strukturierten, harmonisierten und dauerhaften Neuansiedlungsrahmen in der gesamten Union zu schaffen, um Vertriebenen, die internationalen Schutz benötigen, einen legalen Weg zur Einreise in die EU zu ermöglichen. Zwar würden in der EU seit vielen Jahren Neuansiedlungen vorgenommen, doch bislang beruhten alle derartigen Initiativen auf nationalen oder multilateralen Programmen bzw. wurden sie ad hoc durchgeführt. Wie die Kommission in der Begründung für das harmonisierte Konzept festhält, dient Neuansiedlung dem Ziel, denjenigen Schutz zu bieten, die ihn benötigen, und gleichzeitig die Schutzsuchenden von der Nutzung irregulärer und gefährlicher Routen abzuhalten, sodass die Schleppernetzwerke nicht mehr von dieser Situation profitieren können.

Der Entwurf zielt darauf ab, ein gemeinsames Konzept festzulegen, das Drittstaatsangehörigen, die internationalen Schutz benötigen, eine sichere und legale Einreise in die Union ermöglicht und sie damit auch vor der Ausbeutung durch Schleusernetze schützt. Er soll auch dazu beitragen, den durch spontan eintreffende Personen verursachten Druck auf die Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu verringern und die Verantwortung mit Ländern, in die eine große Zahl von Schutzsuchenden vertrieben wurde, zu teilen und sie zu entlasten. Die EU will damit aber auch einen Beitrag zu den globalen Neuansiedlungsbemühungen leisten. (Schluss EU-Unterausschuss) jan